Eder Joachim · Ständerat · 2014-06-11
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-11
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat bzw. dem zuständigen Vorsteher des EDI, Bundesrat Alain Berset, dass er die Annahme des Postulates beantragt. Wieweit er gemäss Wortwahl des Bundesrates "im Rahmen eines Kurzberichtes detailliert über den Stand der Arbeiten berichten" kann, bleibt sein Geheimnis. Ich erwarte, dass der Schwerpunkt auf dem Begriff "detailliert" liegt.
Man kann zur Komplementärmedizin stehen, wie man will. Tatsache ist, dass die Schweizer Bevölkerung am 17. Mai 2009 die Vorlage "Zukunft mit Komplementärmedizin", also den direkten Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin", mit 67 Prozent und unter Zustimmung aller Stände überaus deutlich angenommen hat. Damit gibt es kein Wenn und Aber, denn der Verfassungsartikel 118a verlangt: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin." Mit dem direkten Gegenentwurf waren folgende fünf Kernforderungen verbunden:
1. die Förderung der integrativen Medizin, darunter versteht man die Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin, und zwar im ambulanten und stationären Bereich;
2. die Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen Suva, Militär- und Invalidenversicherung;
3. die Förderung von Lehre und Forschung;
4. die Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten;
5. die Sicherstellung der Heilmittelvielfalt.
Dieser kurze Blick zurück war nötig, denn die 1,28 Millionen Schweizerinnen und Schweizer, die der Vorlage zugestimmt haben, zeigten klar auf, wie breit die Komplementärmedizin in der Bevölkerung abgestützt ist. Das EDI hat vor mehr als einem Monat, nämlich am 2. Mai 2014, verlauten lassen: "Die Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie sollen grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden."
Dies ist, Herr Bundesrat, und dafür danke ich Ihnen, ein erstes positives Signal. Seit 2012 und bis 2017 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die erwähnten Leistungen, allerdings provisorisch und wie gesagt befristet, weil der Nachweis, dass die Leistungen der vier komplementärmedizinischen Fachrichtungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, aussteht. Nach zwei Jahren zeichnet sich nun ab, dass die Erbringung dieses Nachweises für die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein wird. Deshalb schlägt das EDI vor, diese Fachrichtungen den anderen medizinischen Fachrichtungen, deren Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, gleichzustellen. Damit gälte auch für sie das Vertrauensprinzip, und die Leistungen würden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Analog zu den anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne umstrittene Leistungen überprüft werden. [PAGE 502]
Um dem Verfassungsauftrag auf diese Weise nachzukommen, muss die Verordnung über die Krankenversicherung sowie die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angepasst werden. Das kann der Bundesrat beziehungsweise das EDI in eigener Kompetenz beschliessen.
Abschliessend halte ich fest, dass in der von Thomas Christen, dem persönlichen Mitarbeiter von Herrn Bundesrat Berset, geleiteten Begleitgruppe die Zusammenarbeit gemäss meinen Informationen konstruktiv ist. Sie ist eine gute Basis für die Fortführung des Umsetzungsprozesses. Wünschenswert ist allerdings ein rascheres Vorgehen. Immerhin sind seit der Volksabstimmung jetzt schon fünf Jahre vergangen. Nötig ist auch, dass alle Amtsstellen am selben Strick und in dieselbe Richtung ziehen, denn auch hier gilt: Der Volksauftrag ist ernst zu nehmen und umzusetzen. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie das Postulat annehmen.