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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-06-11

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-11

Wortprotokoll

Es ist sicher nicht zufällig, dass dieses Gesetz aus allen Lagern Unterstützung bekommen hat, nachdem in sehr aufwendiger Arbeit in der SGK die Beratungen aufgenommen worden sind. Es ist schon so, dass viele Erwartungen nicht erfüllt wurden. Es wurde ausgeführt - es sind keine revolutionären Anträge gestellt worden. Aber ich kann zusammenfassend sagen, dass wir erreichen, dass das Nötige machbar wird. Die Vorlage hat sich den politischen Gegebenheiten angepasst. Man hat im Verlaufe des Verfahrens gemerkt, wo gewisse Schwierigkeiten entstehen könnten, wenn man allenfalls den Bogen zu weit spannen würde. Es ist aber dringend nötig, dass wir hier und heute nun die Rahmenbedingungen festlegen, damit eben weitere Arbeiten auf dem elektronischen Weg gemacht werden können.

Es ist eine Tatsache, dass in vielen Spitälern, in vielen Ärztenetzwerken eben das elektronische Patientendossier bereits eine gelebte Realität darstellt. Ich selbst habe mit dem Wechsel des Arztes auch den Wechsel zum elektronischen Patientendossier vollzogen. Ich muss Ihnen sagen, ich könnte mir kaum mehr vorstellen, noch weiter im alten System zu verweilen, weil die Vorteile ja klar und deutlich vorhanden sind. Die Fehlerquellen werden erheblich dezimiert. Wenn man die Studie noch vor Augen hat, die besagt, dass ein grosser Teil der ärztlichen Medikationen kaum lesbar ist - 5 Prozent der ärztlichen Verschreibungen sind gar nicht lesbar -, da fragt man sich, welche Medikamente die armen Patienten dann kriegen. Das ist bei einem elektronischen Patientendossier eben nicht mehr möglich.

Wenn man sich auch bewusst wird, dass mit dem elektronischen Patientendossier Guidelines gemacht werden können, mit welchen Plausibilitätsprüfungen noch und noch möglich werden, ist es sicher richtig, wenn wir diese E-Health-Strategie weiterführen. Es gibt eine sichere Bearbeitung der Daten, insbesondere der Datenaustausch wird klar geregelt. Dazu haben wir die Aussage des Datenschutzbeauftragten des Bundes erhalten - welcher klar hinter dieser Vorlage steht -, wonach dem Datenschutz die nötige Aufmerksamkeit gegeben worden sei: Es gibt eine eindeutige Identifizierung der Patienten, aber auch der Gesundheitsfachpersonen; zudem werden die Zugriffsberechtigungen klar geregelt. Es braucht dieses Standards, die eine Investitionssicherheit geben.

Ich bin überzeugt, dass mit dem Gesetz - wenn es verabschiedet wird - auch die zusätzlichen Investitionen gemacht werden, damit, trotz doppelter Freiwilligkeit, dieses elektronische Patientendossier möglichst schnell schweizweit eingeführt werden kann. Es ist nämlich nötig. Die Bevölkerung wird älter, die Zahl der Mehrfacherkrankten und der Chronischkranken steigt, womit entsprechend auch der Koordinationsbedarf steigt. Da kann eben dieses elektronische Patientendossier eine wirkliche Qualitätsverbesserung im Prozess der Behandlung, aber auch bei der Patientensicherheit und der Effizienz bringen; die Gesundheitskompetenz wird gestärkt. Mit dem Patientendossier kann dieses Ziel auch besser erreicht werden. Dementsprechend verdient es die Unterstützung auch des Ständerates.

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