Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2014-06-11
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-11
Wortprotokoll
Ich finde dieses Gesetz richtig und wichtig. Es regelt die Anforderungen für eine sichere Bearbeitung von Gesundheitsdaten im elektronischen Patientendossier. Dafür werden die technischen Vorgaben aufgestellt - für die Zertifizierung der Angebote, aber auch für die Identifikation der Teilnehmenden am Austausch der Daten. Das war eigentlich schon lange fällig. Doch machen wir uns nichts vor: Dieses Gebiet ist ein Business. Viele Kantone, Spitäler und Gesundheitszentren sind auf den Zug aufgesprungen. Wir laufen Gefahr, dass viele Investitionen getätigt werden, die dann nur im engen Kreis funktionieren und nicht untereinander kompatibel sind. Deshalb ist es wirklich Zeit für diese Regelung, und ich werde auf den Gesetzentwurf eintreten.
Ja, ich betone noch einmal, dass es wirklich Zeit ist! Man fragt sich, weshalb das so lange gedauert hat. Die Antwort ist einfach: Die Vorbehalte verschiedener Kreise waren gross - sie sind immer noch gross: von Datenschutzseite her, von den Ärzten, von Patientenorganisationen. Viele befürchten Eingriffe in die Privatsphäre, Überwachung und Kontrolle der vorgenommenen Massnahmen. In den Hearings kam klar zum Ausdruck, dass wir in einer Übergangsgeneration leben und dass für jüngere Leute, auch Berufsleute, der Umgang mit elektronischen Geräten und Möglichkeiten viel, viel ungezwungener ist.
Ich habe vor bald zwei Jahren mit der SGK einen Ausflug zu einem Aargauer Regionalspital gemacht, das ohne gesetzlichen Zwang auf das elektronische Patientendossier umgestellt hat. Das System wurde mit den Ärzten und Spitälern in einem grossen regionalen Rahmen abgestimmt. Dabei war es keine Frage, dass alle - Ärzte, Spitex, Therapeuten, Spitäler - kompatibel angeschlossen sind. Der Spitaldirektor zeigte uns stolz die Abläufe, den gesicherten Zugang, die Identifikation, vor allem auch die Gewährleistung des Datenschutzes, betonte aber auch gleichzeitig die Widerstände, die dazu überwunden werden mussten. Diese lassen sich eigentlich kurz und klar umschreiben: Es ist vor allem die Angst, mit den technischen Anforderungen überfordert zu werden, die Befürchtung, mit diesen Neuerungen Fehler zu machen, weil man sie zu wenig beherrscht. Mit Weiterbildungsangeboten, mit speziellen Schulungen, konnte dieses Projekt zum Laufen gebracht werden. Heute sind eigentlich alle damit zufrieden. Es war genau dieselbe Angst, die verschiedene Teilnehmende an den Hearings in der SGK ebenfalls geäussert haben. Ich bin überzeugt, dass die Hemmungen mit Schulungen und Anreizen überwunden werden könnten.
Die Angst vor einer Ablehnung dieses Gesetzes ist immer noch so beträchtlich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf jetzt nur einen kleinen Schritt machen. Ich gebe offen zu: Ich hatte Mühe mit der doppelten Freiwilligkeit. Wir wollen ein neues System einführen, das beträchtliche Investitionen von allen Seiten erfordert, und sagen den Patientinnen und Patienten: Ihr könnt da mitmachen oder nicht. Gut, das kann ich noch verstehen, dass es ein grosser Schritt ist, wenn man heikle Daten über sich einem - wenn auch geschlossenen - System anvertraut. Aber auch für die Leistungserbringer ist es freiwillig. Das heisst: Was nützt es denn einem Patienten, wenn er von seinem Hausarzt, der dem System angeschlossen ist, zu einem Herzspezialisten geschickt wird, der diesen Zugriff nicht hat?
Ich hätte mir gut vorstellen können, dass wir eine bestimmte Übergangszeit festlegen, nach welcher dann das elektronische Patientendossier überall obligatorisch eingeführt ist. Aber das ist für mich jetzt das Haar in der Suppe; wegen dieses Haars will ich den Teller nicht ausschütten. Deshalb trete ich auf den Entwurf ein. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Bundesrat hat mich letztlich überzeugt, dass es besser ist, im Gänsemarsch zügig voranzugehen, als noch einmal zu warten.