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Flach Beat · Nationalrat · 2014-12-10

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Wir sind jetzt hier bei der letzten Differenz dieses Geschäftes. Worum geht es? Mein Vorredner hat gerade davon gesprochen, es gehe eigentlich nur darum, Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das ist nur die halbe Wahrheit, denn es geht auch um Geldwäscherei. Es geht darum, dass die Schweiz als sehr wichtiger Finanzmarkt und Finanz- und Wirtschaftsplatz den Anschluss an das europäische Umland nicht verliert. Mit dem Kontrollieren und Reglementieren von Bargeldflüssen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von strafbaren Handlungen im Bereich des Drogenhandels, wie gesagt, der Proliferation von Atomwaffen und auch, selbstverständlich, der ganz normalen, profanen Geldwäscherei. [PAGE 2268]

Das Konzept des europäischen Umlandes sieht eigentlich ein Bargeldzahlungsverbot ab etwa 15 000 Euro vor. Dagegen haben wir uns hier gewehrt, weil wir gesagt haben, dass das Zahlen mit Bargeld in der Schweiz nicht per se etwas Schlechtes sei. Als Liberaler bin ich absolut der Meinung, dass dem auch so ist. Nicht jeder, der mit 100 000 Franken in eine Bijouterie geht und etwas kauft, ist ein Mafioso. Das ist wichtig, und deshalb sollten wir das Zahlen mit Bargeld auch beibehalten.

Nun gibt es in dieser Beratung eine ganz seltsame Konstellation. Die Mehrheit hat sich nämlich eigentlich auch daran gestört, dass man ein Bargeldzahlungsverbot ab irgendeiner Schwelle einführen will; sie hat sich deshalb sehr lange dagegen gewehrt. Dann hat der Bundesrat ein Konzept vorgelegt, das es ermöglicht, die Bargeldgrenze quasi aufzuweichen, indem wir sagen, dass ein Händler Bargeld über 100 000 Franken weiterhin annehmen kann, wenn er gewisse Kriterien erfüllt: Er muss schauen, wer am Tresen mit dem Geld kommt, er muss sich diesen Kunden anschauen, und er muss, wenn er über 100 000 Franken für ein Collier oder ein Auto oder ein Kunstwerk oder einen Perserteppich oder was weiss ich entgegennehmen will, halt auch eine Revisionsstelle haben, die diese Überprüfung vornehmen kann. Solche Revisionsstellen gibt es in der Schweiz etwa 11 000. Ich kann mir, ganz ehrlich gesagt, kaum vorstellen, dass ein Bijoutier, der solche Geschäfte tätigt, in seinen ganzen geschäftlichen, buchhalterischen und steuerlichen Belangen nicht durch eine Treuhandunternehmung beraten wird; ich glaube kaum, dass dies möglich wäre.

Das Konzept des Bundesrates sieht dann weiter vor, dass der Händler den Kunden halt zur Bank schickt, wenn er diese Sorgfaltspflicht nicht übernehmen will. Der Händler sagt: "Du kannst das kaufen, aber was über 100 000 Franken ist, zahlst du bitte bei der Bank um die Ecke ein!" Und wenn die Bank um die Ecke dann gerade geschlossen hat, macht der Händler das Geschäft nicht. Ich finde das schade.

Das Konzept, das der Bundesrat aufgezeigt hat und das der Ständerat mit absolut überwältigender Mehrheit angenommen hat, ist genau das Konzept, das die Mehrheit vor ein paar Wochen hier drinnen noch gewünscht hat. Es lässt alle diese Möglichkeiten zu: eine liberale Haltung zu Bargeld und die Möglichkeit, Bargeldzahlungen auch über 100 000 Franken entgegenzunehmen - halt mit der Verpflichtung für den Händler, zu schauen, wer der Käufer ist. Wenn jemand mit einem Koffer, der mit 10-Dollar-Scheinen gefüllt ist, kommt und ein Säckchen Diamanten kauft, dann stimmt vielleicht etwas nicht, und dann wäre genaueres Hinschauen gegeben. Aber ich glaube, das sind nicht die Geschäfte, die unsere Bijoutiers machen wollen.

Ich bitte Sie, hier unbedingt meinem Minderheitsantrag I, also dem Konzept des Bundesrates und des Ständerates, zuzustimmen. So haben wir eine liberale Lösung: Es ist alles möglich, es gibt nicht zusätzlichen administrativen Aufwand, und vor allen Dingen sind wir Gafi-konform.

Die Anträge der Minderheit III (Schwander) und der Minderheit II (Nidegger) sind in diesem Bereich schlicht und ergreifend nicht Gafi-konform. Wir sollten nicht das Gefühl haben, einfach aus traditionalistischen Gründen, wir könnten eine eigene Lösung basteln, also keine Regelung wollen und den gesamten Finanzplatz dazu verdammen, nicht mehr Gafi-konform zu sein. Dann wäre die Schweiz auf einer dieser ominösen schwarzen Listen - auch wenn uns das nicht passt und es vielleicht ein bisschen seltsam ist, dass die Schweiz plötzlich auf einer solchen Liste auftaucht. Das wäre aber der Fall und würde starke und schwerwiegende Eingriffe in unser Wirtschaftsgefüge zur Folge haben.

Ich bitte Sie dringend, dem Vermittlungsantrag der Minderheit I zu folgen.