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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-12-10

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10

Wortprotokoll

Der Antrag meiner Minderheit III ist auch in Zusammenhang mit dem Antrag der Minderheit III (Lüscher) zu sehen, der vorhin gerade begründet worden ist, also mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b. Ziel ist es, dass wir den allgemeinen Begriff "Händler" auf natürliche und juristische Personen einschränken, die gewerblich im Immobilienhandel, im Edelmetall- oder Edelsteinhandel oder im Kunsthandel tätig sind. Das soll in Artikel 2 gemäss dem Antrag der Minderheit III (Lüscher) so festgehalten werden.

Wenn Sie jetzt den Antrag meiner Minderheit III betrachten, sehen Sie, dass es hier darum geht, welche Sorgfaltspflichten diese Händler befolgen müssen. Wir möchten ganz klar, dass die Händler eine Identifikation nach Artikel 3 Absatz 1 des Geldwäschereigesetzes machen müssen, und wir möchten ebenso, dass diese Händler die Unterlagen dokumentieren und zehn Jahre aufbewahren, genau nach Geldwäschereigesetz. Was wir nicht möchten, ist, dass die Händler, also die Immobilien-, Edelmetall-, Edelstein- und Kunsthändler, auch noch die wirtschaftlich Berechtigten herausfinden oder nachfragen müssen, wer diese sind. Wie tief wollen Sie das abklären? Entweder machen Sie das oberflächlich, und Sie wissen ohnehin nicht so genau, ob es dann tatsächlich so ist, oder Sie machen das so, wie es heute die Banken machen, und dann ist es für Händler, für Personen der genannten Kategorien, schlichtweg bürokratisch und undurchführbar. Das führt dazu, dass diese Händler am Schluss nur noch eins machen können und müssen, nämlich alle Vorfälle der Meldestelle melden. Damit sind sie aus dem Schneider. Das kann es unseres Erachtens nicht sein.

Ebenso sind wir von der Minderheit III der Meinung, dass nicht noch zusätzliche Abklärungen gemacht werden müssen, dass die Identifikation genügt und dass die Dokumentation genügt. Es geht ja auch darum, dass Zahlungen über 100 000 Franken auch gemäss dem Antrag meiner Minderheit III ohnehin über einen Finanzintermediär abgewickelt werden müssen. Wir sind überzeugt, dass die Bargeldgeschäfte dieser Händler mit dieser Massnahme auch Gafi-konform sind.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, entsprechend bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b die Minderheit III (Lüscher) und dann bei Artikel 8a Absätze 1 und 2 meine Minderheit III zu unterstützen.