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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2014-12-10

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Die CVP legt mit ihrer Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" einen Verfassungstext vor, der in drei Sätzen drei Anliegen umsetzen will. Es geht nämlich nicht allein um die Abschaffung der Heiratsstrafe - so es sie denn überhaupt noch gibt -, nein, die CVP will neu eine Definition der Ehe explizit in die Verfassung schreiben: die Ehe als eine "auf Dauer" - erlauben Sie mir die Klammerbemerkung: Mit der Dauer ist es heute oft nicht mehr so weit her - "angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". Damit würde heute, im 21. Jahrhundert, nicht nur ein traditionalistischer Ehebegriff in der Verfassung verankert, sondern eine Annahme der Volksinitiative hätte auch zur Folge, dass die Möglichkeit der Eheschliessung für gleichgeschlechtliche Paare ausgeschlossen wäre, das heisst, es bräuchte wieder eine Verfassungsänderung, um sie zu ermöglichen. Die SP setzt sich für die Gleichberechtigung der verschiedenen Lebensgemeinschaften ein und lehnt diese enggefasste und überholte Definition, mit der künftige gesellschaftspolitische Öffnungsschritte verhindert werden, dezidiert ab. So viel zum ersten Satz und zum ersten Anliegen der Initiative.

Auch mit dem zweiten Satz wird der Weg zu einer fortschrittlichen Gesellschafts- und nun noch Steuerpolitik verbaut. Die vorliegende Formulierung der Ehe als "Wirtschaftsgemeinschaft" ist ein faktisches Verbot der Individualbesteuerung auf Verfassungsebene. Auch wenn heute noch kein Konsens über die konkrete Ausgestaltung der Paar- und Familienbesteuerung besteht, soll auch künftig mit verschiedenen Modellen die beste Steuerreform geprüft werden können. Ob das nun eine Splittingvorlage oder die Individualbesteuerung ist, wird Inhalt unserer parlamentarischen Arbeit sein, mit der Abwägung aller Vor- und Nachteile.

Die SP will kein Modellverbot in der Verfassung und ist überzeugt, dass eine wirklich faire Besteuerung nach den verfassungsmässigen Grundsätzen am einfachsten mittels eines Systemwechsels zur Individualbesteuerung erreicht werden kann. Der Nationalrat hat am 4. Juni dieses Jahres ein Postulat der Finanzkommission (14.3005) angenommen, damit die volkswirtschaftlichen und fiskalpolitischen Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung aufgezeigt werden können. Dass mit einer reinen Individualbesteuerung die Erwerbstätigkeit attraktiver wird - die Abhalteeffekte sind kleiner als beim Teil- oder beim Vollsplitting -, ist nicht nur aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeutend, sondern auch im Kontext der Diskussion über die Zuwanderung und den Fachkräftemangel. Die vorliegende Initiative wäre auch hier ein Rückschritt.

So, nun bleibt noch der letzte Satz und das dritte Anliegen der Initiative: Die Ehe "darf gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen". Dass Abweichungen von der verfassungsmässig garantierten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu korrigieren sind und somit Steuergerechtigkeit für alle sicherzustellen ist, ist für die SP seit je ein Anliegen und wird unterstützt. Allerdings wurde die Benachteiligung der Ehe in den letzten Jahren durch erhöhte oder neue Abzüge für Zweitverdienende und Verheiratete sukzessive abgebaut. Auf kantonaler Ebene ist das weitgehend austariert. Teilweise ist aus der Heiratsstrafe sogar ein Heiratsbonus geworden. Auf Bundesebene liegt der Handlungsbedarf für die Beseitigung von Benachteiligungen noch bei rund 5 Prozent oder 80 000 Ehepaaren. Bei den Sozialversicherungen besteht die Diskriminierung nicht. Ehepaare schneiden insgesamt im Vergleich mit Alleinstehenden bzw. Unverheirateten um rund 800 Millionen Franken besser ab.

Was bleibt, ist die Aufhebung der noch vorhandenen Diskriminierung im Steuerbereich. Genau darauf zielt der direkte Gegenentwurf ab. Er nimmt das Initiativanliegen, die Heiratsstrafe abzuschaffen, auf, jedoch ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren und neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Er lässt die Möglichkeit einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung offen. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Antrag der Mehrheit der WAK-NR und zieht ihn den Anträgen der Minderheiten I und II vor. Wir verzichten damit im Rahmen der Beratung dieses Gegenentwurfes auf die Aufnahme von jeglichen weiteren politischen Anliegen, die wir für absolut berechtigt halten und für die wir uns seit Jahren einsetzen. Die Diskussion über gesellschaftspolitische Öffnungsschritte und eine explizite Gleichberechtigung von eingetragenen Partnerschaften soll aber nicht im Schatten dieser steuerpolitischen Debatte erfolgen. Die SP wird dafür parteiübergreifend und zusammen mit progressiven Kräften eine Mehrheit für neue Lösungen suchen.

Ich komme zum Schluss. Der direkte Gegenentwurf ist einfach, klar und erreicht das Ziel der Abschaffung der Heiratsstrafe. Alles andere ist für die SP-Fraktion unnötig, inakzeptabel und verbaut eine fortschrittliche Gesellschafts- und Steuerpolitik. Stimmen Sie dieser schlanken und zukunftstauglichen Lösung zu, und lehnen Sie die konservative CVP-Initiative ab.