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Rytz Regula · Nationalrat · 2014-12-10

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion lehnt die Volksinitiative gegen die sogenannte Heiratsstrafe ab. Die Initiative mag gut gemeint sein, aber sie ist unnötig, sie ist diskriminierend, sie ist teuer, und sie zielt an den sozialen Realitäten der Familien in der Schweiz vorbei. Familienpolitik ist für die Grünen sehr viel mehr als Steuerentlastungspolitik. Familienpolitik ist Armutsbekämpfung. Familienpolitik ist Frühförderung. Familienpolitik ist die bessere sozialpolitische Absicherung der unbezahlten Betreuungsarbeit. Familienpolitik ist die Fürsorge für die älteren Generationen. Familienpolitik ist die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf, die Stärkung der Mütter und Väter, gerade auch nach der Geburt. Familienpolitik ist die Regelung von Unterhalts- und Sorgerechten im Falle der Trennung; das kommt ja ab und zu mal vor. Familienpolitik betrifft Verheiratete und Geschiedene, Konkubinate und eingetragene Partnerschaften, Heteras und Schwule, kurzum die ganze Vielfalt des Lebens.

Von all dem ist in der Initiative gegen die sogenannte Heiratsstrafe nichts zu lesen. Die Initiative ist eine heterosexuelle Einbahnstrasse, und sie will das Geld dort verteilen, wo es am wenigsten Wirkung entfaltet. Das sieht eigentlich auch der Bundesrat so. Er seziert in seiner Botschaft die Initiative nach allen Regeln der Kunst - und will sie dann trotzdem zur Annahme empfehlen. Für uns passt das irgendwie nicht so ganz zusammen.

Zur Sache: Die Initiative will die sogenannte Heiratsstrafe, allfällige Diskriminierungen von Ehepaaren bei den Steuern und in den Sozialversicherungen, abschaffen. Der Bundesrat zeigt in seiner Botschaft in klaren Worten auf, warum das in dieser Form weder sinnvoll noch nötig ist:

Erstens ist das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung bereits festgeschrieben. Das Problem liegt nicht auf der Verfassungsstufe - das ist auch schon gesagt worden -, es liegt einzig und alleine darin, dass wir für eine Gesetzesrevision noch keine politische Mehrheit gefunden haben. Es gibt verschiedene Modelle, aber es gibt noch keine Mehrheit, die sich für das eine oder andere Modell entscheiden kann - das wäre auch nach der Annahme der Initiative nicht anders, denn auch für die Initiative würde es ein Umsetzungsgesetz brauchen.

Zweitens verunmöglicht die Initiative einen allfälligen Wechsel zur Individualbesteuerung und engt damit den Spielraum für die zukünftigen Reformen ein. Ein grundsätzlicher Wechsel im Steuersystem würde wieder zu einer Verfassungsrevision führen, und das ist unnötig, denn die heutige Lösung lässt ja alle Türen offen.

Drittens ignoriert die Initiative alle Punkte, in denen nicht die Ehepaare, sondern die Konkubinatspaare schlechtergestellt sind, zum Beispiel in der gegenseitigen Absicherung in der Altersvorsorge oder im Todesfall.

Viertens würde die Initiative wieder einmal dem oberen Mittelstand und den Gutverdienenden dienen, anstatt endlich dort anzusetzen, wo Kinder und ihre Eltern vor Armut und den negativen Folgen der Armut geschützt werden müssen.

Und last, but not least will die Initiative das alte Doris-Day-Familienbild aus den Sechzigerjahren in die Verfassung schreiben; damit diskriminiert sie alle gleichgeschlechtlichen Paare mit oder ohne Kinder.

Die Grünen sind ganz klar für die Ehe für alle, und wir wollen auch das Problem lösen, dass es heute immer noch Diskriminierungen in diesem Bereich gibt, zum Beispiel im Adoptionsrecht. Die Initiative würde genau diese Verbesserungen blockieren, und deshalb ist sie keine Lösung des Problems. Sie ist in allen Punkten ein Rückschritt für eine gesellschaftliche Öffnung, die ja letztlich auch der Bundesrat im Grundsatz unterstützt.

Zum Glück hat die vorberatende Kommission die Sache nüchtern angeschaut, und sie hat den sehr missverständlichen Text entschlackt und in einen tauglichen Gegenvorschlag gegossen. Noch besser ist nur der Minderheitsantrag II (Schelbert), weil er alle Formen von Familiengemeinschaften gleichstellen will und eben dieser Vielfalt des heutigen Lebens Rechnung trägt. Der Antrag der Minderheit II ist quasi ein Auftrag für die nötigen Reformen anstatt ein Rückschritt, wie es die Initiative vorschlägt. [PAGE 2282]

Wir bitten Sie deshalb, die Minderheit II (Schelbert) zu unterstützen und diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.