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Minder Thomas · Ständerat · 2014-12-11

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-11

Wortprotokoll

Im Mai 2012 wurde ein halbes Dutzend Vorstösse eingereicht, die allesamt den Greyerzerkäse, das AOC-Label und die USA betrafen. Was war geschehen? Die Emmi-Tochterfirma Roth beabsichtigte, in den USA eine eigene Produktionsanlage zu bauen, um 1700 Tonnen amerikanischen Gruyère Grand Cru pro Jahr zu fabrizieren und zu vermarkten. Nachdem die Kantonsparlamente von Freiburg und Waadt scharfe Resolutionen verabschiedet hatten und die Vereinigung der AOC-IGP interveniert hatte, gab Emmi diese Pläne auf. Es wurde zudem kundgetan, innerhalb eines Jahres werde auf den Zusatz "Gruyère" verzichtet.

Ich weiss aber nicht, ob die von Emmi in den USA hergestellten Joghurt und Caffè Latte noch das Schweizerkreuz tragen oder nicht. Ich erwähne das in diesem Zusammenhang, weil es hier um die Swissness geht. Just gestern ist bekanntgeworden, dass die Marke Schweiz die drittwertvollste der Welt ist. Der Fall Emmi ist nun vom Tisch, konnte doch der Sortenverband Interprofession du Gruyère, wir haben es gehört, letztes Jahr "Gruyère" in den USA als geschützte Marke eintragen lassen. Es gibt jedoch noch Hunderte weiterer Marken und Ursprungsbezeichnungen, sodass das allgemeine Problem des Schutzes der geografischen Herkunftsbezeichnung Schweiz im Ausland noch nicht gelöst ist. Die USA anerkennen unsere geografischen Herkunftsbezeichnungen nicht. Das ist die "key message" dieser Vorstösse.

Einige von Ihnen mögen denken, wir hätten das Problem mit der Swissness-Gesetzgebung behandelt und somit gelöst. Dem ist nicht so, da schliesse ich mich den Überlegungen von Herrn Levrat an. Wir haben tatsächlich das Markenschutzgesetz und das Wappenschutzgesetz revidiert. Die Vernehmlassung zur Markenschutzverordnung und zu damit verwandten Verordnungen endete erst kürzlich. Es ist nun wichtig zu wissen, dass durch die Swissness-Gesetzgebung die Schweizer Interessen im Ausland nicht einfach von heute auf morgen durchgesetzt werden können. Wir haben lediglich ein Register für geografische Angaben geschaffen, in welchem Herkunftsangaben hinterlegt werden können. Die USA interessiert dieses Register aber wie gezeigt wenig.

Des umgekehrten Falls haben wir uns jedoch angenommen. Artikel 48 des Markenschutzgesetzes sieht vor: "Erfüllt eine ausländische Herkunftsangabe die gesetzlichen Anforderungen des entsprechenden Landes, so ist sie zutreffend." In der Schweiz müssen also fremde Produkte den Anforderungen in ihren Heimatländern entsprechen. Diese, wie man sogar sagen könnte, autonome Aufhebung des Territorialprinzips zugunsten der ausländischen Staaten und ihrer Ursprungsbezeichnungen ist sinnvoll. Doch wir sollten nun auch den Fall vice versa in Angriff nehmen, eben den Schutz der Swissness bzw. der AOC im Ausland.

Des Weiteren haben die beiden Räte im Jahr 2013 eine Motion (12.3642) angenommen, welche den Bundesrat [PAGE 1303] beauftragt, beim Abschluss aller zukünftigen Freihandelsabkommen sowie von bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung von geografischen Herkunftsangaben, also der Marke Schweiz, zu regeln.

Prima vista könnte man sagen, es sei alles aufgegleist, es brauche die zwei vorliegenden Motionen nicht mehr. Doch dies ist meines Erachtens falsch, denn es sind derzeit keine Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA im Gang oder intendiert, in welchen eben das Thema Herkunftsangaben eingebracht werden könnte. Man hat vor etwa zehn Jahren einmal solche Sondierungen bezüglich Freihandelsabkommen angestossen, diese dann aber wieder aufgegeben und sich vermehrt der Emerging Markets bzw. der Bric-Staaten angenommen. Da in absehbarer Zeit kein Geschäft mit den USA mit der AOC-Problematik verknüpft werden kann, sollten wir wenigstens den Willen artikulieren, auch als generelles Signal gegen aussen - das ist ganz wichtig -, dass wir das Thema bilateral an die Hand nehmen möchten.

Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren einige Male der Bittstellerin USA nachgegeben - das ist noch ganz höflich ausgedrückt - und sind ihren Forderungen nachgekommen. Jetzt klopft eben die Schweiz einmal in Washington an. Wir müssen aber auch realistisch sein - Herr Levrat hat es angetönt -, das ist kein einfaches Unterfangen. Die USA sind extrem liberal, was den Schutz von ausländischen Herkunftsangaben angeht. Die EU befindet sich derzeit mit den USA in Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen. Doch selbst die EU beisst auf Granit, was den Schutz der europäischen Herkunftsangaben anbetrifft. Vielleicht ist dies auch der Grund, weshalb der Bundesrat bereits kapituliert hat und die heutigen Motionen zur Ablehnung beantragt.

Zuletzt noch zwei positive Beispiele, die eben zeigen, Herr Bundesrat, dass bilaterale Gespräche durchaus erfolgreich sein können. Wie Herr Levrat angetönt hat, hat die Schweiz einen guten und erfolgversprechenden Ansatz gegenüber Russland gefunden: In Sachen Schutz der geografischen Angabe "Schweiz" gelten in Russland fortan Schweizer Massstäbe; bei uns gilt bei einem Streit um die Herkunftsangabe die russische Gesetzgebung. Zweitens, das ist positiv, hat das Institut für geistiges Eigentum (IGE) mit dem US Patent and Trademark Office, also seinem Pendant in den USA, eine Vereinbarung abgeschlossen. Dabei hat das IGE ein Einspracherecht bei Registrationen in den USA von Marken, die das Schweizerkreuz - aber nur das Schweizerkreuz, nicht die Bezeichnung "Swiss" oder "Switzerland" - beinhalten. Das ist sicher ein Teilerfolg.

Fazit: Ich bitte Sie, die beiden Motionen wie der Nationalrat und Ihre Kommission anzunehmen.