Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-11
Wortprotokoll
Herr Ständerat Eder, ich habe gelacht, weil ich selbst auf die Idee gekommen bin, das auch noch prüfen zu lassen beziehungsweise anzuschauen, nicht etwa, weil ich das nicht sehr ernst nehmen würde. Ich bin selbst ja auch Juristin. Ich habe das anders gelesen als Sie. Ich sage jetzt nicht, was richtig und was falsch ist, ich habe es von Anfang an anders gelesen.
Wir haben dann noch die ganze Geschichte angeschaut, wie dies Herr Ständerat Altherr auch dargelegt hat. Artikel 128 Absatz 4 der Bundesverfassung beinhaltet das vertikale Element der Ausgleichszahlungen, also das Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen. Wir haben angeschaut, wie sich das allenfalls verändern könnte, ausgehend von der damals festgelegten Globalbilanz. Weil man von diesen ursprünglich 30 Prozent tatsächlich auf 17 Prozent zurückgegangen ist und der Bund sehr viel auch in den vertikalen Ausgleich zahlt, hat man gesagt, wenn das nicht reichen würde, um einen Ausgleich zu machen, könnte man dort noch anpassen. Das andere aber, Artikel 135 der Bundesverfassung, ist der horizontale Ausgleich. Dieser ist eigentlich unabhängig vom Anteil an der direkten Bundessteuer, den die Kantone bekommen. Wie viel die starken Kantone anteilsmässig in den horizontalen Ausgleich zahlen, hängt von ihrem Ressourcenpotenzial ab - nicht vom Potenzial, das sie ausschöpfen, sondern vom Potenzial, das sie im Kanton selbst haben. Darum ist es schon verfassungskonform, wie man es heute macht. Es ist einfach so, dass man in allen Kantonen das Ressourcenpotenzial berechnet und dann diesen horizontalen Ausgleich macht.
Noch einmal: Artikel 128 der Bundesverfassung beinhaltet den vertikalen Ausgleich vom Bund zu den Kantonen, dessen Umfang mit ungefähr 2,2 Milliarden Franken grösser ist als jener des anderen, des horizontalen Ausgleichs, der ungefähr 1,5 Milliarden Franken ausmacht. Wenn man diese Plafonierung machen würde, wie Sie das möchten - das hat man auch schon früher diskutiert -, würde das heissen, dass man den horizontalen Ausgleich, also diese rund 1,5 Milliarden Franken, in der Summe um 10 Prozent reduzieren würde. Wenn Sie das jetzt auf der anderen Seite in Verbindung mit Artikel 135 der Bundesverfassung bringen, heisst dies, dass dann entsprechend auch der vertikale Ausgleich zurückgehen würde. Heute liegt der Wert beim horizontalen Ausgleich bei 68 Prozent, während der Bundesanteil beim vertikalen Ausgleich 100 Prozent beträgt. Wenn Sie jetzt beim horizontalen Ausgleich zurückfahren, müssen Sie, um bundesverfassungskonform zu sein - die Verfassung schreibt vor: mindestens zwei Drittel, höchstens 80 Prozent beim horizontalen und 100 Prozent beim vertikalen Ausgleich -, auch den vertikalen Ausgleich herunterfahren. Das gäbe dann schon weniger, viel weniger Ausgleichszahlungen.
Letztendlich, glaube ich, würde es niemandem dienen, wenn man diese Übung auf diese Art machen würde. Darum möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Ich habe Verständnis, ich habe das auch zu zeigen versucht, für die Anliegen auch der Geberkantone. Aber das scheint mir hier in diesem System kein geeigneter Weg zu sein, weil es natürlich auch die Bundesleistungen reduzieren würde, wenn man in den Gefässen bleibt.
Jetzt noch zur Initiative des Kantons Waadt: Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass das, was man hier möchte, auch nicht mit dem NFA konform ist, wie wir ihn heute haben: Man sagt, es brauche einen Indikator der kantonalen Steuerbelastungen, aber wir haben ja bewusst gesagt, das NFA-System solle unabhängig von den kantonalen Steuerbelastungen funktionieren.
Ich meine, es lohnt sich schon, beim heutigen System zu bleiben. Beim nächsten Wirksamkeitsbericht, das wurde gesagt, wird man sicher die Zentrumslasten, die soziodemografischen Lasten genauer anschauen müssen. Aber das ist unabhängig von einem Wechsel im System, das ist nötig, weil diese Lasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen tatsächlich grösser geworden sind. Das wird man anschauen, aber dafür braucht es keine Änderung.