Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-04
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-04
Wortprotokoll
Zur Frage der Kosten und dann auch der Überwälzung der Kosten bei ausserordentlichem Umfang und bei Fehlverhalten: Es geht natürlich hier um Kosten, die bedingt sind durch das Fehlverhalten eines Beschuldigten oder einer beschuldigten Unternehmung. Da kann es nicht massgebend sein, wie dann die Verhältnisse dieser Unternehmung sind. Es ist wie in einem Strafverfahren; es ist ja nicht eine Busse, die sich nach der Höhe der Leistungsfähigkeit richtet, sondern es ist eine Frage der entstandenen Kosten, eine Frage des Fehlverhaltens und eine Frage der Ausserordentlichkeit. Da bestehen, meine ich, immer die gleiche Ausgangslage und dann auch die gleiche Kostentragungspflicht; die Eckwerte sind da also immer gleich.
Zu Ihrer Frage nach der Umsetzung des OECD-Standards: Natürlich ist die OECD-Konvention darauf ausgerichtet, dass alle Staaten, die dieser Konvention beitreten, entsprechend Amtshilfe leisten bzw. auch Gruppenersuchen annehmen. Wir haben immer gesagt - es ist auch in unserem Recht so vorgesehen -, dass wir das bilateral aktivieren. Wir werden das also nicht mit der ganzen Welt, mit allen Staaten, direkt anwenden, sondern es bilateral aktivieren. Auf der anderen Seite müssen dann die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, damit wir tatsächlich eine Reziprozität haben. Oder anders gesagt: Es muss ein Rechtssystem sein, das mit unserem vergleichbar ist.