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Stadler Markus · Ständerat · 2015-03-04

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Über die Steuerertragsausfälle im Falle der Annahme der vorliegenden Initiative wurde schon einiges gesagt. Sie lassen sich je nach dem künftig gewählten Ansatz beziffern. Diese Ausfälle sind im Zusammenhang mit der Familien-Initiative, der Unternehmenssteuerreform III, den anvisierten strukturellen Überschüssen, dem nächsten Sparprogramm und weiteren Anliegen zu beurteilen. Alle diese Begehren und die Finanzierung der bestehenden Bundesaufgaben werden nicht ohne Weiteres zusammenpassen.

Wir sollten nicht versuchen, über die Steuerpolitik die Form des Zusammenlebens der Menschen beeinflussen oder gar steuern zu wollen. Wir tagen hier schliesslich in Bern und nicht in Chur. In diesem Zusammenhang sollten wir den Initiativtext ernst nehmen.

Anders, als der Titel der Volksinitiative vermuten lässt, besteht die Heiratsstrafe heute nicht bei allen staatlich anerkannten Lebensgemeinschaften, schon gar nicht in gleichem Ausmass. Der Gegenvorschlag der WAK bzw. der Antrag der Minderheit Cramer geht alle drei Probleme an, die bestehen bzw. wegen der vorliegenden Volksinitiative denkbar sind. Er stellt sich gegen die verbleibende Heiratsstrafe, er verwendet keinen gegenüber der geltenden Gesetzgebung einengenden Ehebegriff, und er verhindert eine denkbare Individualbesteuerung als Möglichkeit nicht; ich sage: als Möglichkeit. Über diese Individualbesteuerung sollten wir heute nicht befinden. Ich weiss - es wurde auch gesagt -, dass diesem Anliegen verschiedene Überlegungen entgegenstehen werden, aber unsere Bevölkerung wird sich auch in irgendeiner Art und Weise entwickeln und künftig darüber entscheiden können. Ich meine deshalb, die Volksinitiative sei zur Ablehnung, der Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen.

Zur eigentlichen Notwendigkeit der beiden Vorlagen auf Verfassungsebene haben sich verschiedene Kolleginnen und Kollegen hier schon geäussert. Meine Zustimmung zum Gegenvorschlag soll vor allem zum Ausdruck bringen, dass die verbleibende Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abgeschafft werden soll, ohne dabei das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Da die Initiative nun einmal vorliegt, bringt der Gegenvorschlag immerhin zum Ausdruck, dass die Initianten sehr wohl ein Problem aufgegriffen bzw. daran erinnert haben.