Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-03-04
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-04
Wortprotokoll
Seit vielen Jahren schieben wir das Thema "Abschaffung der Heiratsstrafe" vor uns her. Wir haben es gehört, der Bundesgerichtsentscheid ist bereits über dreissig Jahre alt. Selbst wenn es diesen Bundesgerichtsentscheid nicht gäbe, selbst wenn das heutige Modell nicht verfassungswidrig wäre, könnte es doch nicht unsere Absicht sein, Verheiratete gegenüber Unverheirateten zu diskriminieren. Wenn man eine Durchsetzungs-Initiative ein gutes Instrument finden würde, wäre sie hier wohl angebracht. Eine Durchsetzungs-Initiative ist aber kein gutes Instrument, und hier wäre sie auch nicht angebracht, weil ja nicht eine Initiative zu Beginn dieser Geschichte stand, sondern ein Bundesgerichtsentscheid.
Zur Ehrenrettung - eher des Bundesrates als des Parlamentes - muss gesagt sein, dass ja nicht gar nichts geschehen ist. Mit der Revision von 2008 wurden zwei Drittel des Problems gelöst. Der Bundesrat hat vor zwei Jahren einen Anlauf genommen, um auch das verbleibende Drittel des Problems zu lösen. Sein Vorschlag, eine Vergleichsregelung, stiess in der Vernehmlassung auf Widerstand. Ich verstehe den Bundesrat gut, dass er die Initiative nun zur Annahme empfiehlt. Nach seinen Erfahrungen in den letzten Jahren kann man doch davon ausgehen, dass im Gegensatz zu einem Bundesgerichtsentscheid eine angenommene Volksinitiative den Druck auf das Parlament erhöhen würde. Die Situation heute ist aber die, dass die Verfassungswidrigkeit nach wie vor besteht. Nun sind wir wieder am Zug, und ich meine, wir sollten jetzt möglichst die Direttissima nehmen und möglichst zügig vorwärtsmachen.
Der Antrag Seydoux beseitigt nach meiner Auffassung einen wichtigen Stolperstein der Vorlage, und das scheint mir in der bisherigen Diskussion etwas verkannt worden zu sein. Aus meiner Sicht ist dieser Antrag in jedem Fall dem Beschluss des Nationalrates vorzuziehen. Ich denke, wir sind nun auch reif, einen Systementscheid zu fällen, angesichts [PAGE 52] der Kontroversen, die in der Vergangenheit geführt wurden und die mit Sicherheit auch weitergeführt werden.
Die Individualbesteuerung verfügt tatsächlich - zumindest in der Theorie - über einige Vorteile. Insgesamt überwiegen aber die Nachteile, wie es von verschiedenen Votanten bereits richtig dargelegt wurde. Vor allem kann Steuergerechtigkeit nicht nur über die Individualbesteuerung erreicht werden. Dies zeigen gerade die kantonalen Steuerrechtsordnungen, welche die Verheirateten nicht diskriminieren. Entscheidend ist aus steuerlicher Sicht, dass die Besteuerung den wirtschaftlichen Realitäten entspricht. Welches System vorzuziehen ist, hängt daher mehr von der gesellschaftspolitischen Wertung ab.
Die Individualbesteuerung betont die wirtschaftliche und persönliche Eigenständigkeit der beiden Partner. Bei der gemeinsamen Veranlagung wird davon ausgegangen, dass die Eheleute eine familiäre und wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist doch eindeutig der Fall. Ehegatten bilden faktisch eine wirtschaftliche Einheit und stellen zivilrechtlich eine Gemeinschaft mit gegenseitiger Treue- und Hilfepflicht dar.
Dazu kommt, dass die Individualbesteuerung über eine ganze Reihe zusätzlicher Schwierigkeiten verfügt. Erstens führt das System der Individualbesteuerung zu einer Benachteiligung von Einverdiener-Ehepaaren. Das Bundesgericht hat 1984 die Individualbesteuerung als verfassungsmässig nicht unzulässig erklärt, jedoch festgelegt, dass zwingend Massnahmen zur Beseitigung einer Überbelastung von Einverdiener-Ehepaaren vorgesehen werden müssen. Zweitens - das ist die noch grössere Herausforderung - muss für einen Ausgleich in der steuerlichen Belastung ein vergleichbarer Sachverhalt mittels besonderer Tarife und Abzüge herbeigeführt werden. Konkret liegt das Problem hauptsächlich bei den familieninternen Transferleistungen. Es gibt viele Fragen, die kaum befriedigend gelöst werden können. Wer hat welches Vermögen eingebracht, wer verdient wie viel? Wer zahlt was aus welchen Mitteln, und wie wird das bei den Abzügen berücksichtigt - Kinderabzüge, Krankheitskosten usw. -? Es kann ja wohl nicht sein, dass die Steuerverwaltung die familieninternen Geldflüsse im Detail abklären soll.
Anders ausgedrückt: Will man der wirtschaftlichen Einheit Rechnung tragen, muss das System der Individualbesteuerung so weit modifiziert werden, dass die Unterschiede zum geltenden System der gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten stark relativiert werden. Individualbesteuerung könnte allenfalls Sinn machen, wenn man die Abzüge radikal vereinfachen würde. Davon sind wir aber weiter entfernt als vom Planeten Pluto. Angesichts dieser Fakten könnte man auch einmal hinstehen und ein Modell - eben das Modell der Individualbesteuerung, das letztendlich nicht sinnvoll umsetzbar ist - definitiv eliminieren.
Im Rahmen der Konsultation der Kommission des Nationalrates im Herbst 2014 haben sich 13 Kantone explizit gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen. Die Finanzdirektorenkonferenz lehnt das Modell schon seit Jahren konsequent ab. Ich bitte Sie, sich dieser Haltung anzuschliessen und den Einzelantrag Seydoux zu unterstützen. Ich denke, es wäre nun an der Zeit, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Der Gegenvorschlag des Nationalrates bringt nichts; wir haben jetzt aber Gelegenheit, ein Problem zwar noch nicht direkt zu lösen, aber einer rascheren Lösung zuzuführen.
Wenn dem Einzelantrag Seydoux nicht zugestimmt wird, werde ich die Initiative unterstützen.