Lexipedia

Fetz Anita · Ständerat · 2015-03-04

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Die Initiative ist gegen die sogenannte Heiratsstrafe gerichtet. Diese ist jetzt in vielen Voten beklagt worden. Ich möchte hier trotzdem auch einmal feststellen: In [PAGE 49] den letzten dreissig Jahren seit diesem Bundesgerichtsurteil ist sehr viel gelaufen, um diese sogenannte Heiratsstrafe zu minimieren. Die allermeisten Kantone haben das System entsprechend umgestellt, und wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, betrifft die Heiratsstrafe noch 80 000 Paare. 80 000 sind 80 000 zu viel, einverstanden, dort sehe ich auch Handlungsbedarf. Wo es keinerlei Handlungsbedarf mehr gibt - das haben die Unterlagen des Bundesrates gezeigt -, das ist in den Sozialversicherungen. Dort fahren Ehepaare besser, wie man sieht, wenn man den ganzen Lebenszyklus betrachtet, als Konkubinatspaare - aus dem einfachen Grunde, weil auch Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten ausbezahlt werden. Es gibt also einen kleinen Handlungsbedarf, das stimmt.

Jetzt die Frage: Wie muss ein modernes Ehekonzept aussehen, das dem 21. Jahrhundert gerecht wird? Damit meine ich, dass wir heute im 21. Jahrhundert eine Vielfalt von Zusammenlebensmodellen haben, die man einfach zur Kenntnis nehmen muss. Ich sehe zwei Punkte, die zentral sind:

Erstens darf es in einem modernen Ehekonzept keine Einschränkung auf die Frau-Mann-Partnerschaft geben. In diesem Sinne schätze ich auch den Antrag von Anne Seydoux, die hier klar die eingetragenen Partnerschaften auch aufnimmt. Wenn man das nämlich nicht macht, so, wie es die Initiative tut, dann diskriminiert man homosexuelle Partnerschaften - das kann man nicht wegreden, Kollege Bischof, das kann man einfach nicht wegreden, auch wenn man es versucht.

Der zweite Punkt in einem modernen Ehekonzept ist - das finde ich mindestens so wichtig -, dass es mit einem modernen Steuerrecht verbunden ist, das den Zweitverdienst nicht faktisch wegbesteuert. Das ist heute das Riesenproblem. Wer eine gleichberechtigte Lebensführung hat, in der beide erwerbstätig sind und beide sich um die Kinder kümmern, wird durch die starke Progression steuerlich benachteiligt. Das geht in einer modernen Gesellschaft nicht mehr.

Da wird nur die Individualbesteuerung Abhilfe schaffen. Für mich ist das keine Ideologie, wie Kollegin Keller-Sutter gesagt hat, sondern eine nüchterne Feststellung. Wir leben heute in einer Zeit mit den buntesten Partnerschaftsmodellen: Einmal ist man zusammen, einmal wieder nicht, einmal hat man Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien, die Kinder des anderen sind auch noch dabei - ja nun, das Leben ist heute so. Es muss daher auch in einem Steuerrecht abgebildet werden, das nicht primär die traditionelle Familie bevorzugt.

Wir haben seit Einreichung der Initiative zudem einen neuen Tatbestand; dazu habe ich bis jetzt in der Debatte noch nichts gehört. Die Masseneinwanderungs-Initiative wurde knapp angenommen, und Krethi und Plethi in diesem Land rufen heute nach mehr Frauen. Mehr Frauen sollen erwerbstätig sein und ihre niedrigen Pensen von 30 oder 40 Prozent aufstocken, damit wir mehr inländisches Potenzial haben. Ja, da kann man schon nach den qualifizierten Frauen rufen. Es gibt sie auch, und zwar en masse: 50 000 Akademikerinnen sind heute nicht erwerbstätig, das ist ja eigentlich verrückt. Sie sind top ausgebildet, wir brauchen sie, aber es besteht kein Anreiz. Wenn das zweite Einkommen derart wegbesteuert wird - ich kann Ihnen das aus eigener Erfahrung sagen -, dann muss man schon extrem überzeugt sein, dass es wichtiger ist, erwerbstätig zu sein, weil man damit auch unabhängig von einem Mann ist; man weiss ja nie, wie lange die Liebe hält. Man muss schon sehr überzeugt sein, um sich nicht von diesen steuerlich negativen Auswirkungen ganz pragmatisch abschrecken zu lassen. Warum soll eine Frau arbeiten, wenn sie sieht - vor allem angesichts der dann nötigen teuren familienexternen Kinderbetreuung -, dass das Zusatzeinkommen unter dem Strich praktisch nur dafür reicht, die Kinderbetreuung, die Steuern und die Zusatzkosten aufzubringen?

Das heisst, wir müssen da etwas ändern. Es geht nicht darum, dass wir den Leuten vorschreiben, wie sie zu leben haben. Folgendes Beispiel kann doch aber nicht sein: Das traditionelle Modell, bei dem er 150 000 Franken verdient und sie die Kinder betreut, fährt mit den Steuern in vielen Kantonen besser als das Partnerschaftsmodell, bei dem er Teilzeit arbeitet und 75 000 Franken verdient, sie Teilzeit arbeitet und 75 000 Franken verdient und beide die Kinder zusammen betreuen. Dieses Paar fährt in vielen Kantonen steuerlich schlechter und verdient genau gleich viel wie das traditionelle Paar. Das geht nicht mehr in einer modernen Welt, die auf erwerbstätige Frauen angewiesen ist.

Zum Schluss noch ein Punkt, den ich ansprechen möchte: In einem Punkt gebe ich Kollege Graber Recht - es ist tatsächlich so, dass dieser Systementscheid seit Jahrzehnten nicht gefällt worden ist. Das kann man beklagen, und ich beklage das ausserordentlich, weil ich, wie gesagt, überzeugt bin, dass der gangbare Weg bei der Individualbesteuerung liegt. Was ich aber ganz sicher nicht machen will, ist, auch noch in die Verfassung zu schreiben, dass die Individualbesteuerung ausgeschlossen ist; genau das will aber die Initiative. Deshalb werde ich mit Überzeugung dem Gegenvorschlag des Nationalrates zustimmen - weil er nämlich genau das Steuersystem offen lässt, mindestens das. Vielleicht wird die nächste Generation dann ein bisschen pragmatisch-praktischer sein können als wir, die wir noch eine ideologische Auseinandersetzung daraus machen. Für mich ist das eine rein praktische Problemlösung, damit der Zweitverdienst nicht wegbesteuert wird.