Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-04
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-04
Wortprotokoll
"Kommt Zeit, kommt Rat" - das, Herr Ständerat Hefti, habe ich mir 1984 auch gesagt. Ich war gerade mit dem Studium fertig und habe gedacht, dass nach dem Urteil Hegetschweiler des Bundesgerichtes etwas passieren werde, dass die Politik das schon hinkriegen werde. Ja, Sie haben gesehen, wie viel Zeit es braucht, um Rat zu haben. Jetzt hätten wir Rat, aber diesen Rat wollen Sie nicht - ich werde darauf noch zurückkommen.
Im Urteil Hegetschweiler hat das Bundesgericht bezüglich der Gleichbehandlung verheirateter und nichtverheirateter Paare ganz klar gesagt - damals noch gestützt auf Artikel 4 der alten Bundesverfassung -, dass die Ungleichbehandlung im Steuerrecht nicht verfassungskonform ist, wenn sie mehr als 10 Prozent beträgt. Heute entspricht das Artikel 8 der Bundesverfassung, aber im Übrigen ist die Ausgangslage natürlich die gleiche. Man hat in letzter Zeit einiges gemacht - es wurde gesagt -, man hat den Verheiratetenabzug und vieles andere auch geschaffen. Aber wir haben immer noch 80 000 verheiratete Paare im Erwerbsalter plus eine Vielzahl von Rentnerpaaren, und zwar auch in mittleren Einkommensschichten, die im Steuerrecht ungleich behandelt werden.
Wenn Sie jetzt fragen, Herr Ständerat Rechsteiner, wie wir das finanzieren wollen, dann ist das sicher immer eine berechtigte Frage. Sie werden jetzt staunen, dass ich Ihre Frage als Finanzministerin folgendermassen beantworte: Es ist sicher immer eine Frage, wie man etwas finanziert, aber hier ist es ein Verfassungsauftrag. Es ist nicht die Frage, ob wir das wollen oder nicht wollen. Das ist bei der Unternehmenssteuerreform, bei vielen Steuervorlagen, bei neuen Abzügen, die Sie immer wieder erfinden, eine ganz andere Diskussion. Hier geht es darum, einen Verfassungsauftrag umzusetzen. Es ist so, dass das nicht gratis ist. Natürlich werden wir bei der Umsetzung, wenn wir dann endlich einmal eine Gesetzesvorlage im Parlament haben dürfen, auch darüber diskutieren, wie man das allenfalls auffangen kann. Das gilt ja bei der Umsetzung für alle Bereiche, in denen man Gesetzesvorlagen macht. Aber noch einmal: Bei der Umsetzung eines Verfassungsauftrags geht es auch nicht um eine Durchsetzungs-Initiative. Ein Verfassungsauftrag braucht keine Durchsetzungs-Initiative, ein Verfassungsauftrag muss in einem Rechtsstaat schlicht und einfach umgesetzt werden. Auch wenn es Zeit und Rat braucht - mehr als fünf, sechs Politikergenerationen sollte man dafür nicht brauchen. Wir führen die Diskussion seit Jahren.
Jetzt komme ich zu verschiedenen indirekten Vorwürfen, man habe nichts gemacht: Es gab 2002 ein Postulat von Ständerat Hans Lauri (02.3549). Daraufhin gab es eine Arbeitsgruppe Individualbesteuerung, weil Herr Ständerat Lauri damals in diese Richtung gehen wollte. Sie kennen die Diskussion. Es war eine vollkommene Pattsituation, man konnte nichts daraus machen. Wir haben dann noch einmal einen Anlauf genommen mit der alternativen Berechnungsmethode, also mit der ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung. Wir haben 2012 eine Vernehmlassung dazu durchgeführt. Das ist ein zukunftsträchtiges Modell, das eben der Individualbesteuerung sehr nahe kommt, ohne den unnötigen administrativen Mehraufwand einer Individualbesteuerung mitzumachen. Ich werde Ihnen sagen, was die Einführung einer Individualbesteuerung, die ja immer wieder schöngeredet wird, bedeuten würde: Vor allem bei denjenigen Leuten, die für Deregulierung sind, würde sie überhaupt nicht mit ihrem Konzept zusammenpassen. Ich werde dazu noch etwas sagen.
Jedenfalls haben wir das genannte Modell 2012 in die Vernehmlassung gegeben. Das Argument für das Nein der Gegner war, dass man die Individualbesteuerung einführen wolle. Darum, Herr Ständerat Levrat, haben wir gesagt: Jetzt sistieren wir, bis die Diskussion über die Volksinitiative vorbei ist. Ich wehre mich gegen jeden administrativen Leerlauf in der Verwaltung. Deshalb habe ich damals gesagt, dass wir nicht weitermachen. Wenn wir dann wissen, ob die Initiative durchgekommen ist, haben wir die Basis, um nicht nur ein Splittingmodell als alleiniges Modell vorzuschlagen - auch wenn die Erläuterungen der CVP-Initiative davon sprechen; sie lassen aber auch andere Modelle zu. Dann werden wir Ihnen das alternative Berechnungsmodell vorschlagen, weil das der Individualbesteuerung sehr nahe kommt, und zwar ohne den ganzen administrativen Zauber derselben. Darum ist die heutige Situation so, wie sie ist.
Es wurde von Herrn Ständerat Schmid erwähnt, dass sich die Kantone 2004 mit Pauken und Trompeten gegen jede Form einer Individualbesteuerung gewehrt haben. Sie haben dann Splittingsysteme eingeführt. Die meisten Kantone bis auf zwei, drei haben ein Vollsplitting eingeführt bzw. sind zumindest auf dem Weg dahin - man kann das auch stufenweise einführen. Jetzt ist es so, dass man auf Bundesebene und auf Kantonsebene das gleiche System haben muss. Sie können schwerlich auf der einen Stufe eine Individualbesteuerung einführen und auf der anderen ein Splittingsystem. Dann ist der administrative Unsinn nicht mehr zu überbieten.
Die Kantone haben also das Splitting eingeführt. Interessant ist, wie beweglich auch die Kantone in ihrer Argumentation sind. Im Jahre 2004 haben sie gesagt, eine Individualbesteuerung komme nicht infrage, es gebe ein Splitting. Im Jahre 2012, bei der Diskussion über die alternative Berechnungsmethode - welche eine Form der, so sage ich jetzt einmal, gemeinsamen Besteuerung ist, also die Besteuerung einer Wirtschaftsgemeinschaft -, haben sie gesagt, man solle ja nicht in Richtung einer Individualbesteuerung gehen, das wollten sie nicht. Im Jahre 2014 hat bei der Diskussion über den Gegenvorschlag ungefähr die Hälfte der Kantone gesagt, man müsse die Frage der Individualbesteuerung offenlassen. Es ist allerdings schwierig, sich wirklich an der Meinung der Kantone zu orientieren. Tatsache ist, dass das System des Splittings eingeführt ist und dass die Neueinführung einer Individualbesteuerung für die Kantone ein "Riesenkrampf" wäre, das kann ich Ihnen sagen. Man müsste dann nach zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren erneut umstellen.
Die Initiative zeigt, bei allen Nachteilen, die sie hat, zumindest den Weg aus dieser 31 Jahre währenden Diskussion auf. Sie besagt einfach: Wir wollen den Weg mit einem System gehen, das auf einer gemeinsamen Besteuerung beruht. Mehr sagt sie eigentlich nicht aus, das aber schon. Was sagt uns diesbezüglich der Gegenvorschlag? Er sagt uns diesbezüglich nichts. Er gibt keine anderen Antworten als jene, die wir schon heute haben. Er ist, anders, als gesagt wurde, auch keine einfache Umsetzungshilfe. Ich habe überhaupt nicht das Gefühl, wir hätten dann eine Hilfe; Sie müssten mir erst helfen, die Hilfe zu verstehen.
Warum kann man beim Gegenvorschlag nicht sagen, was man wirklich will? Warum sagen jene, die den Gegenvorschlag unterstützen, nicht, sie wollten entweder die Individualbesteuerung oder die gemeinsame Besteuerung? Ich bin für beides offen, aber sagen Sie endlich einmal, was Sie wollen, damit man weitermachen kann.
Ich komme jetzt zur Individualbesteuerung. Individualbesteuerung tönt natürlich gut. Im Grundsatz, wenn es nur darum geht, dass man den Steuertarif für natürliche Personen bei allen gleich anwendet, ist sie eigentlich einfach. Sie ist auch dort noch einfach, wo man sagt, Einkommen und Vermögen sollen demjenigen zugeteilt werden, der es erzielt bzw. der es hat. Dann aber beginnt es mit den Fragen: Was machen Sie, wenn die beiden in einem gemeinsamen Gewerbe selbstständigerwerbend sind? Wem werden welche Abzüge zugeteilt? Was machen Sie, wenn die beiden Kinder haben? Was machen Sie mit den Vermögensfaktoren der [PAGE 59] Kinder? Was machen Sie mit den kinderrelevanten Abzügen? Was machen Sie, wenn ein Teil die Hälfte der kinderrelevanten Abzüge nicht vornehmen kann? Ist jene Hälfte dann übertragbar oder nicht? Wie kann man sie übertragen und unter welchen Voraussetzungen? Was machen Sie mit den Auswirkungen auf die anderen Rechtsgebiete? Wie machen Sie das in den Bereichen, in denen immer die Steuerfaktoren massgebend sind, wie z. B. bei den Prämienverbilligungen, bei Krippenbeiträgen, bei Stipendien, bei Ergänzungsleistungen oder bezüglich der Selbstständigerwerbenden auch bei den AHV-, IV- und ALV-Beiträgen? Wie machen Sie das dann genau?
Ich möchte Ihnen nur sagen: So einfach, so unkompliziert und so dereguliert wird das dann nicht ablaufen. Ich freue mich auf die Diskussion und werde auch gerne die entsprechenden Anregungen derjenigen entgegennehmen, die sich für eine Deregulierung einsetzen.
Ich sage Ihnen: Wir haben ja ein gutes Beispiel. Ich weiss, man schaut nicht gerne nach Deutschland. Aber Deutschland hat immerhin vorgelebt, dass das Individualbesteuerungssystem nicht spielt. Deutschland hat als Hauptmodell die Individualbesteuerung und als Wahlmodell eine Form der gemeinsamen Besteuerung. Über 90 Prozent der verheirateten Paare wählen das Wahlmodell. Warum? Meinen Sie, weil diese Paare weniger selbstständig sind als wir in der Schweiz? Wahrscheinlich nicht! Weil sie einfach den ganzen administrativen Aufwand leid sind, den es braucht, um wirklich alles aufzuteilen und individualbesteuert zu werden. Ich denke, daran sieht man, dass ein Modell, das der Individualbesteuerung sehr nahe kommt, aber in der Umsetzung einfach ist, eben unsere alternative Berechnungsmethode, die mit der Annahme der Initiative umsetzbar ist, eigentlich der Königsweg aus dieser Situation heraus wäre.
Zur Frage der Einheit der Materie - das wird ja nachher diskutiert - ist der Vorwurf gekommen, der Bundesrat habe diese nicht geprüft. Dem ist nicht so. Wir haben das selbstverständlich geprüft und dann festgestellt, dass die Initiative drei Teilgehalte hat: Definition der Ehe, Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft und die Frage der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nichtbenachteiligung. Die Ehe soll eher gestärkt und gleich behandelt werden wie andere Lebensgemeinschaftsformen. Das heisst, die Ehe wird gestärkt, und es gilt das Verbot der Benachteiligung - ein Thema, ein bestimmtes Ziel. Wir und das Bundesamt für Justiz - das ist für uns eigentlich der Gradmesser - sind der Überzeugung, dass hier die Einheit der Materie gewahrt ist. Natürlich kann man diese Frage immer wieder diskutieren. Aber ich meine, wir hätten in diesem Rat schon Gelegenheit gehabt, die Frage nach der Einheit der Materie bei klareren Fällen zu verneinen.
Ich äussere mich noch zum Sozialversicherungsbereich. Wir sagen klar, dass das heutige System der AHV die verheirateten Paare nicht benachteiligt. Wir sagen auch - Sie können das in der Botschaft nachlesen -: Das heutige System bevorzugt die verheirateten Paare mit einem Betrag in der Grössenordnung von etwa 800 Millionen Franken. Selbst wenn man im neuen oder im zu diskutierenden System, in der Altersvorsorge 2020, die Witwen- und Witwerrenten abschaffen würde, würde man die verheirateten Paare immer noch mit 500 Millionen Franken bevorzugen. Das ist darum der Fall, weil wir auch dort nach wie vor für den überlebenden Partner einen Zuschlag auf der AHV- und IV-Rente vorsehen und weil wir keine Beitragspflicht oder keine Beitragserleichterungen vorsehen; Frau Ständerätin Egerszegi hat darauf hingewiesen. Wenn Sie das System über den ganzen Lebenszyklus hinweg anschauen, sehen Sie: Es gibt weiterhin eine Bevorzugung. Darum sagen wir: Solange ein solches System besteht, gibt es in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf. Wenn also letztendlich der Initiative zugestimmt wird, werden wir über die Frage diskutieren, wie das Steuersystem dann aussehen muss. Das wird in einer Gesetzesvorlage geregelt werden.
Zusammengefasst: Die Initiative zeigt insofern einen Weg auf, als man sich endlich für eine Richtung entscheidet. Wir sind im Bundesrat der Auffassung, dass es besser ist, einen Entscheid zu treffen, als keinen Entscheid zu treffen. Mit dem Gegenvorschlag treffen Sie keinen Entscheid. Sie haben dann keinen Mehrwert gegenüber heute, Sie haben einfach weiterhin nichts. Ich frage Sie wirklich ganz offen: Warum sagen Sie nicht, was Sie wollen? Warum wollen Sie noch einmal während Jahren darüber diskutieren, was Sie wollen? Wir diskutieren ja schon seit Jahren. Ich wäre froh, wenn sich die nächsten Generationen nicht mit dem gleichen Thema beschäftigen müssten wie wir. Ich meine, es ist jetzt Zeit, einen Entscheid zu treffen.
[VS]