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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-03-18

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier ist für das schweizerische Gesundheitswesen richtungsweisend. Mit diesem Gesetz kann die Koordination unter den Gesundheitsfachpersonen verbessert werden. Es regelt den elektronischen Austausch von Patientendaten zwischen den Leistungserbringern, die in einem elektronischen Paientendossier referenziert werden.

Was heisst das jetzt aber konkret? Konkret wird jede Person in der Schweiz in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier den medizinischen Fachpersonen zugänglich zu machen. Diese Daten stehen also zu jeder Zeit und überall zur Verfügung. Damit können die Patienten in besserer Qualität, sicherer und effizienter behandelt werden. Die Qualität der medizinischen Behandlung wird gestärkt, die Behandlungsprozesse werden verbessert, die Patientensicherheit wird erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems wird gesteigert. Weiter wird auch die Gesundheitskompetenz der Patienten gefördert.

Ich habe festgestellt, dass in der Diskussion oft nicht zwischen Patientenakte und Patientendossier unterschieden wird. Diese beiden Begriffe werden vermischt oder als gleichwertig angesehen. Das ist aber falsch. Die Patientenakte wird vom Leistungserbringer, also vom Arzt im Spital usw., geführt, das Patientendossier ist hingegen die Sammlung verschiedener Akten einer Person.

Der Ständerat hat die doppelte Freiwilligkeit beschlossen. Damit wird ausgedrückt, dass die Patienten wie auch die Ärzte und andere Erbringer von ambulanten Leistungen selber entscheiden können, ob sie eine digitale Sammlung der Daten anlegen möchten. Stationäre Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime müssen hingegen zwingend ein elektronisches Dossier anbieten. [PAGE 430]

Die Kommissionsmehrheit weicht nun von diesem Konzept ab. Sie verpflichtet auch die ambulanten Leistungserbringer zu einem digitalen System. Diese Verpflichtung ist mit einer auf zehn Jahre erhöhten Übergangsfrist verbunden. Mit dieser langen Zeitspanne für die Einführung ist die Pflicht zur Umsetzung aus unserer Sicht zumutbar. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Ärzte vor der Pensionierung stehen. Faktisch erfüllt also die lange Übergangsfrist für die Leistungserbringer die ursprüngliche Absicht des Ständerates, d. h. die doppelte Freiwilligkeit.

Für uns Grünliberale ist der Schutz der sensiblen, besonders schützenswerten Gesundheitsdaten ein zentrales Anliegen. Ihm wird mit verschiedenen Massnahmen Rechnung getragen: Patienten können den Zugriff auf ihr elektronisches Dossier einschränken. Sie können selber Einsicht nehmen. Ärzte und andere Fachpersonen haben nur dann Zugriff, wenn sie von den Patienten die Berechtigung dazu speziell erteilt erhalten haben.

Es sind auch die Patienten, welche festlegen, welche Informationen ins Dossier aufgenommen werden. Aus Patientensicht ist zudem wichtig, dass Krankenkassen und Arbeitgeber nicht auf die Daten zugreifen können. Für das Dossier wird, anders als von Bundesrat und Ständerat ursprünglich vorgesehen, eine neue spezielle Identifikationsnummer verwendet; auch das dient dem Datenschutz. Die Daten des Dossiers werden auch nicht in einer zentralen Datenbank oder auf der Karte gespeichert, sondern dezentral. Sie bleiben beim Leistungserbringer. Nur im Bedarfsfall werden diese Informationen für eine Behandlung virtuell zusammengeführt.

Wir Grünliberalen unterstützen auch, dass die Möglichkeit geschaffen wird, weitere Informationen, beispielsweise über die Organspende oder die Patientenverfügung, auf der Karte aufzunehmen. Nur ungern stimmen wir der Finanzhilfe zu. Wir akzeptieren aber, dass es notwendig ist, die Verbreitung des elektronischen Dossiers mit Subventionen zu beschleunigen. Der Bund soll finanzielle Anreize setzen. Er unterstützt den Aufbau und die Zertifizierung von Zusammenschlüssen während drei Jahren mit insgesamt 30 Millionen Franken. Mehr Geld können und wollen wir dafür nicht zur Verfügung stellen. Zudem ist wichtig, dass die Finanzhilfen an die Bedingung geknüpft sind, dass auch Kantone oder Dritte sich im gleichen Umfang daran beteiligen.

Als Rahmengesetz soll das neue Bundesgesetz die Voraussetzung für das Bearbeiten der Daten des elektronischen Patientendossiers regeln und damit auch die Voraussetzung für die Umsetzung der Strategie E-Health Schweiz des Bundesrates schaffen. Da es aus unserer Sicht wichtig ist, weise ich darauf hin, dass mit dem Gesetz keine neuen Vorschriften für die Aufbewahrung der Daten geschaffen werden. Es gelten also weiterhin die kantonalen Regeln. Es sind Regeln, welche im Allgemeinen von einem Zeitraum von zehn Jahren ausgehen.

Wir Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und werden uns zu den einzelnen Artikeln in der Detailberatung äussern.