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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-18

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Der Minderheit Gilli geht es darum, explizit im Gesetz festzuhalten - und das hat auch der Bundesrat so vorgesehen -, dass es für den Patienten keine Nachteile geben darf, wenn er dem elektronischen Patientendossier nicht zustimmt oder Gesundheitsfachpersonen nur selektiv oder gar nicht Zugang zu seinen Gesundheitsdaten gewährt. Wir wissen es alle, bei den Gesundheitsdaten handelt es sich um die sensibelsten Daten überhaupt. Für die Akzeptanz des Patienten gegenüber E-Health braucht es das Vertrauen, dass er jederzeit selbst die Hoheit über diese Daten hat und über sie auch frei und unabhängig bestimmen kann.

Die Mehrheit findet es nicht notwendig, im Gesetz explizit zu erwähnen, dass aus einer Verweigerung oder einer Nichtteilnahme dem Patienten keine Nachteile erwachsen dürfen. Nun ist es aber durchaus vorstellbar, dass dem Patienten, der den Zugang zu seinen elektronisch gespeicherten Daten verweigert, mit der Zeit Nachteile erwachsen könnten. So könnte ihm beispielsweise der Zugang zur Behandlung erschwert werden, dies im Sinne einer nichtprioritären Bearbeitung, weil es für die Institution oder den Leistungserbringer eben mühsam ist, sich die notwendigen Daten auf einem anderen als dem elektronischen Weg zu beschaffen. Es gibt jetzt bereits politische Stimmen - auch hier im Saal -, die finden, dass ein Patient, der E-Health benutzt, in den Genuss von günstigeren Krankenkassenprämien kommen sollte. Auch ein solches Ansinnen würde Patienten, die auf E-Health verzichten, benachteiligen. Das sind jetzt zwei beliebige Beispiele, wie dem Patienten aus einer Verweigerung der Datenfreigabe in der praktischen Umsetzung eben Nachteile erwachsen können.

Ich bitte Sie deshalb, in diesem Gesetz explizit zu formulieren, dass dem Patienten keine Nachteile erwachsen dürfen. Ich bitte Sie entsprechend, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.