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Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-03-18

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-18

Wortprotokoll

Worum geht es bei Artikel 59a? Es geht darum, dass sich sämtliche Leistungserbringer, die zulasten der Krankenkassen Leistungen erbringen, einer Stammgemeinschaft zum Führen von elektronischen Patientendossiers anschliessen müssen; das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist der, dass das elektronische Patientendossier auch für ambulante Leistungserbringer nicht freiwillig sein soll, sondern dass wir ambulanten Leistungserbringern eine Übergangsfrist von zehn Jahren zugestehen wollen. Es geht also um eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Wenn Sie sich vorstellen, dass das Gesetz frühestens 2017 oder 2018 in Kraft treten kann, dann wäre das elektronische Patientendossier 2027 für alle Leistungserbringer obligatorisch. Es ist davon auszugehen, dass die Generation, die heute nicht elektronisch vernetzt ist und keine elektronische Patientengeschichte führen will, bis 2027 nicht mehr tätig ist. Der nachfolgenden Generation, schon der jetzigen Generation, ist eine elektronische Patientengeschichte zumutbar.

Das ist der strittigste Punkt in dieser Vorlage, d. h. die Frage der doppelten Freiwilligkeit. Für die CVP/EVP-Fraktion ist klar, dass das elektronische Patientendossier für Patientinnen und Patienten freiwillig sein muss. Wir sind aber ebenso der Überzeugung, dass das Gesetz mit der doppelten Freiwilligkeit nicht die erwünschte Wirkung erzielen kann. Es geht da um eine Interessenabwägung: Es geht um die Interessen von Patientinnen und Patienten, und es geht um die Interessen der Leistungserbringer. Es ist die Frage, welche Interessen Sie stärker gewichten. Wollen Sie die Patienteninteressen stärker gewichten oder die Interessen der Ärzte? Was nützt es Ihnen nämlich, wenn Sie als Patient, als Patientin ein elektronisches Patientendossier wollen, die Ärzte sich aber weigern, dieses zu führen? Dann nützt es eben gar nichts. Es ist ja interessant, dass das elektronische Patientendossier für Spitäler und stationäre Institutionen obligatorisch sein soll, nur für ambulante Leistungserbringer nicht. Dabei ist der politische Wille klar, dass wir die ambulante Medizin stärken. Es ist auch klar, dass immer mehr Menschen - polymorbide, mehrfacherkrankte Menschen, die verschiedene Ärzte, verschiedene Therapeuten aufsuchen müssen, die auch verschiedene Medikamente zu sich nehmen müssen - ambulant versorgt und betreut werden sollen. Gerade für diese ambulante Betreuung braucht es ein elektronisches Patientendossier, dort kann es sinnvoll eingesetzt werden: zur Optimierung der Qualität, zur Verhinderung von Mehrfachuntersuchungen und Doppelspurigkeiten.

Wir sind überzeugt, dass das elektronische Patientendossier eine qualitative Optimierung der Behandlung bringt. Wenn nun die These aufgestellt wird, dass sich durch das Obligatorium in den Spitälern die frei praktizierenden Ärzte ohnehin einer Gemeinschaft anschliessen werden, dann ist ja auch eine Übergangsfrist von zehn Jahren zu verdauen. Denn diese lange Übergangsfrist dürfte ja dazu führen, dass sich die Ärzte, wie auch die übrigen Leistungserbringer im ambulanten Bereich, einer Gemeinschaft anschliessen werden. An den Hearings hat übrigens auch die Spitex klar dafür votiert, dass wir ein Obligatorium einführen und auch andere Leistungserbringer in diese Verpflichtung mit einzubeziehen sind. Die CVP/EVP-Fraktion wird daher bei Artikel 59a dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Der Einzelantrag Schenker Silvia zu Artikel 26 erstaunt etwas, denn wir haben die Diskussion dazu in der Kommission ausführlich geführt. Wir sind für die Einführung einer Übergangsfrist für Spitäler und sind dabei von fünf auf drei Jahre gegangen, weil dies der Vorschlag der Vertreterin der Gesundheitsdirektorenkonferenz war. Sie sagte am Hearing, dass eine Übergangsfrist von drei Jahren ausreichend sei. Wir bitten Sie daher, in diesem Punkt der Fassung der Kommission zuzustimmen.

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