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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-03-18

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Um die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers anzukurbeln, soll der Bund finanzielle Anreize setzen können. Vorgesehen ist, für den Aufbau und die Zertifizierung von Zusammenschlüssen von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder Spitex-Organisationen während drei Jahren insgesamt 30 Millionen Franken aufzuwenden. Dagegen sprechen wir uns nicht aus. Es geht um eine Grundsatzfrage: Soll der Bund Finanzhilfen gewähren können, oder muss er Finanzhilfen gewähren? Aus grundsätzlichen Erwägungen verlangen wir dort, wo es möglich und sinnvoll ist, immer eine Kann-Formulierung. Sie können jetzt argumentieren, in dieser Situation sei dies nicht sinnvoll, weil der Bundesrat ja sicher von seiner Kompetenz Gebrauch machen wird. Aber unabhängig davon sind wir der Meinung, dass die Kann-Formulierung hier richtig ist.

Zu den anderen Punkten: Wir finden es absolut richtig, dass der Bund gemäss Absatz 2 nicht alleiniger Subventionsgeber sein soll, sondern dass sich - wie es der Ständerat beschlossen hat - auch Kantone oder Dritte in mindestens gleicher Höhe beteiligen sollen. Wir teilen die Bedenken von Frau Schenker nicht, dass sich Dritte irgendwie ungerechtfertigterweise Zugriff auf diese sensiblen Daten verschaffen werden.

Ebenso sind wir der Meinung, dass auch bei Artikel 22 Absatz 3 die Mehrheit zu unterstützen ist. Dort wird festgelegt, dass die Bundessubventionen im Maximum die Hälfte der Gesamtkosten betragen dürfen.

Ich bitte Sie deshalb, bei allen Bestimmungen, über die wir jetzt diskutieren, den Anträgen der Mehrheit zu folgen.