Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-03-18
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-03-18
Wortprotokoll
Block 1 regelt allgemeine Bestimmungen und Finanzmarktinfrastrukturen. Zuerst werden die Bewilligungsvoraussetzungen und die Pflichten der Finanzmarktinfrastrukturen beschrieben. Ich begründe zwei Minderheitsanträge:
Meine Minderheit bei Artikel 20 verlangt, dass Lohnpolitik und Anreizsysteme Mitarbeitende nicht in Interessenkonflikte führen dürfen. Der Bundesrat opponiert dem Antrag mit der Begründung, er sei unnötig und Vergütungssysteme würden in Finanzmarktinfrastrukturen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Uns ist diese Ergänzung wichtig. Es geht grundsätzlich um den Schutz der Mitarbeitenden, zudem erfassen die Vergütungsregulierungen der Finma die Finanzmarktinfrastrukturen nicht. Zur Frage, ob nötig oder nicht: Es ist interessant zu sehen, dass andernorts unnötige Bestimmungen im Gesetz stehen, so etwa in Artikel 14, wo es heisst, die Finanzmarktinfrastruktur müsse die Erfüllung der Pflichten aus diesem Gesetz sicherstellen. Das ist ja eine Selbstverständlichkeit. Der Schutz des Personals dagegen ist leider nicht selbstverständlich, trotzdem lehnt der Bundesrat den Antrag ab.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 44. Dort werden organisierte Handelsplätze geregelt, börsenähnliche Einrichtungen gemäss geltendem Recht also. Mein Minderheitsantrag verlangt, dass Betreiber solcher Handelsplätze keine Eigengeschäfte über das eigene System tätigen dürfen. Auch hier geht es um die Vermeidung von Interessenkonflikten, nun aber nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern zwischen Plattformbetreibern und Kunden. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind bei diesen Einrichtungen weniger streng als bei einer Börse. Wir sind nicht überzeugt, dass das richtig ist, umso mehr ist zu gewährleisten, dass sauber gearbeitet wird. Eigengeschäfte sind eine Quelle potenzieller Interessenkonflikte. Wenn im eigenen System keine Eigeninteressen verfolgt werden dürfen, können die Kunden eher darauf vertrauen, dass der Handelsplatz neutral ist und nicht im eigenen Interesse vorgeht, von missbräuchlichem Handeln nicht zu reden.
Weiter ist zu beachten, dass nur Eigengeschäfte über das eigene System untersagt werden sollen; sie würden daher nicht grundsätzlich verboten. Der Umstand, dass es sich quasi um ein Nebengeschäft handelt, spricht aus unserer Sicht nicht gegen den Antrag.
In Absprache mit dem Präsidenten äussere ich mich auch gleich zu den anderen Minderheitsanträgen in Block 1. Die Anträge der Minderheit Maier Thomas zu Artikel 30 Absatz 2 und der Minderheit Jans zu Artikel 35 Absatz 2 befassen sich mit dem Hochfrequenz- und dem algorithmischen Handel. Damit lassen sich im Aktienhandel, zum Beispiel zulasten von Pensionskassen, in Millisekunden Geschäfte mit Abermillionen Franken machen. Im Hearing der Kommission haben Herr Herkenrath von Alliance Sud und Herr Professor Chesney von der Universität Zürich plausibel dargelegt, wie mittels solcher Handelspraktiken zum eigenen Vorteil auch bewusst irreführende Signale ausgesandt werden. Beide Experten bestritten einen echten volkswirtschaftlichen Nutzen dieser bizarren Handelsform und sähen sie am liebsten verboten. Dem schliessen wir Grünen uns an. Das Argument, dass damit nutzbringende Liquidität geschaffen werde, können wir nicht nachvollziehen. Auch renommierte Ökonomen bestreiten eine solche Wirkung. In Artikel 30 hat nun die Kommissionsmehrheit eine Bestimmung eingefügt, die einen geordneten Handel besser gewährleisten würde. Die Grünen lehnen den Minderheitsantrag ab, der diese Regulierung wieder streichen will.
Im Hochfrequenzhandel werden enorm grosse Volumen umgesetzt; deshalb ist es angemessen, ihn im Gesetz aufzuführen. Der Antrag der Minderheit Jans will Artikel 35 um einen Passus ergänzen, der besagt, dass bei der Zulassung von Effekten durch eine Börse neben den anerkannten internationalen Standards insbesondere dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie dem volkswirtschaftlichen Nutzen Rechnung getragen werden muss. Der Antrag der Minderheit Jans ist im gesamtwirtschaftlichen und im allgemeinen Interesse. Wir empfehlen ihn zur Annahme.
Die restlichen Minderheitsanträge in Block 1 lehnen die Grünen ab. Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 11 Absatz 2 würde die Aufsicht ausdünnen; das widerspricht den Zielen der Revision. Bei Artikel 39 Absatz 2 halten wir Grünen den Entwurf des Bundesrates bzw. den Antrag der Mehrheit der Kommission, der die Zuständigkeit der Finma betrifft, für zweckmässig. Mit dem Antrag der Minderheit Matter zu Artikel 32 Absatz 4 würde der Datenaustausch zur Aufdeckung von marktmissbräuchlichem Verhalten behindert. Das geht gegen die mit diesem Gesetz angestrebte Verbesserung der Transparenz und wird deshalb von den Grünen abgelehnt.
Ich freue mich, wenn Sie unseren Empfehlungen folgen.