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Maier Thomas · Nationalrat · 2015-03-18

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Ist Ihnen bewusst, dass wir gerade eine Woche der Überraschungen erleben? Wieso? Am Anfang der Woche war über der Schweiz ein Meteorit zu sehen, den es in dieser Grösse wohl nur einmal pro Jahrzehnt gibt. Und heute - ich gebe zu, die heutige Überraschung ist etwas weniger spektakulär, einiges trockener und komplexer, aber ihre Wichtigkeit ist für die Schweiz und vor allem deren Finanzplatz nicht zu unterschätzen: Wir beraten heute das [PAGE 453] Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Und für einmal sind sich alle einig, Börsen, grosse und kleine, inland- und auslandorientierte Banken, Vermögensverwalter, Professoren, Verwaltung und Parteien: Uns liegt hier ein grundsätzlich gutes Gesetz vor. Dies wurde schon im Hearing in Ihrer Kommission rasch klar. Und obwohl wir hier eine Finanzplatzvorlage vor uns haben, die massiv mehr regulieren will, sind sich eben alle einig: Ja, wir brauchen das, und erst noch schnell! Ausnahmsweise gibt es nicht einmal einen Nichteintretensantrag. Diese Einigkeit könnten wir für einmal einfach so geniessen.

Bei genauerem Hinschauen zeigt sich natürlich, dass die Überraschung vor allem auf Einsicht in das Faktische fusst. In den letzten Jahren hat beim Börsenhandel eine enorme, vor allem technisch getriebene Entwicklung stattgefunden. Gerade bei derivativen Produkten, also Termingeschäften mit grossen Hebelwirkungen auf Grundlagen von bestimmten Basiswerten wie Aktien oder Obligationen, erleben wir eine grosse Dynamik. Die heutige Gesetzgebung ist hier schlicht nicht mehr aktuell. Faktisch ist bis dato vor allem der Derivatebereich wenig reguliert.

Jetzt könnten wir zu Recht die Frage ins Feld führen, wieso wir denn hier mit einer solchen Regulierungskelle anrichten müssen. Müssen wir wirklich Dutzende von neuen Artikeln erfinden? Echte, ernsthafte Probleme traten bis jetzt in diesem Bereich nicht auf. Auch die Einführung eines Transaktionsregisters, einer der zentralen Punkte des Gesetzes, führt primär einmal zu einer riesengrossen internationalen Datenhalde. Ich wünsche allen in der Praxis dann viel Spass beim Suchen der Nadel im Heuhaufen. Grundsätzlich sind alle Informationen da, man muss sie nur noch finden.

Fakt ist, dass in der Schweiz weit über 90 Prozent der durch dieses Gesetz geregelten Geschäfte grenzüberschreitend sind. Die internationalen Normen und Vorgaben wie die Verordnung Emir, die OTC-Devirate, Transaktionsregister oder Gegenparteien definiert und regelt, haben sich geändert respektive werden demnächst in sehr geänderten Formen eingeführt. Wollen wir an diesen Märkten weiterhin teilhaben, müssen wir in der Schweiz für äquivalente, das heisst international kompatible Regelungen sorgen. Und für einmal ist ein Lob an die Bundesverwaltung angebracht: Die heute auf verschiedene Bundesgesetze verstreuten Bestimmungen werden konsistent in einem Gesetz zusammengefasst. Mit dem Gesetz passen wir uns faktisch schlicht und einfach den neuen internationalen Normen an, und zwar für einmal ohne Swiss Finish - oder fast ohne Swiss Finish. Denn bei den Strafbestimmungen sowie bei Positionslimiten einzelner Minderheiten trifft das nicht ganz zu. Wir haben in der Kommission, teilweise erfolgreich, die Punkte korrigiert, die unnötigerweise einen Swiss Finish darstellen, oder wir haben neu vorgebrachte Wünsche in diesem Sinne abgelehnt. Ich komme in der Detailberatung auf diese Punkte zurück.

Gerne erwähne ich zum Schluss meines Eintretensvotums der Vollständigkeit halber meine Interessenbindung noch einmal: Ich arbeite als Informatiker bei der Zürcher Kantonalbank.

Im Grundsatz werden wir Grünliberalen also in der ganzen Vorlage möglichst nahe bei der ursprünglichen Fassung bleiben, bei einer international kompatiblen Lösung, möglichst ohne Swiss Finish. In diesem Sinne bitte ich Sie, das Gesetz effizient zu beraten, damit es rechtzeitig, per 1. Januar 2016, in Kraft treten kann.