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Maier Thomas · Nationalrat · 2015-03-18

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Ich versuche, mich kurzzuhalten. Ausser bei meinem eigenen Minderheitsantrag bitte ich Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, überall der Mehrheit zu folgen. Sie blieben damit faktisch bei der Bundesratslösung, die unserer Meinung nach genauso international kompatibel und möglichst schlank ist. Ich greife ein, zwei Artikel heraus.

Bei Artikel 20 braucht es unserer Meinung nach keine spezielle Regelung, wie sie die Minderheit will. Finanzmarktinfrastrukturen haben - im Gegensatz etwa zu Banken und Effektenhändlern - in der Regel keinen direkten Kontakt zu Endanlegerinnen und Endanlegern. Die Problematik, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems zu Interessenkonflikten führen kann, spielt daher bei Finanzmarktinfrastrukturen nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Zu Artikel 32: Sie müssen Kundendaten hier nicht gemäss Minderheit vom Informationsaustausch ausnehmen, weil es sie - ich sage es gerne noch einmal - in diesen Transaktionsregistern gar nicht gibt. Im Transaktionsregister wird primär eingetragen, was zu welchem Preis gehandelt wurde, versehen mit Identifikationsnummern, aber ohne Detailangaben zu Kunden.

In Artikel 39 geht es um extrem technische Fragestellungen. Ich verstehe nicht, warum die Minderheit diese Kompetenz einer Fachbehörde wie der Finma entziehen und dem Bundesrat zuordnen will. Bei anderen, viel einfacheren Fragen ist Ihr Vertrauen in den Bundesrat ja in der Regel auch nicht so gross.

Zum Schluss noch zu Artikel 44: Auch hier bitte ich Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Das von der Minderheit beantragte absolute Verbot ist bei Finanzmarktinfrastrukturen unnötig und ginge vor allem weit über alle Regelungen der EU hinaus. Im Übrigen, erlauben Sie mir diese Bemerkung, sind die Bestimmungen bei Banken zu Eigengeschäften mittlerweile so extrem, dass viele Banker gar keine Aktien, Obligationen und dergleichen mehr besitzen. Die Haltefristen sind enorm hoch. Um ein kleines Beispiel zu nennen: Ich selber habe einmal mit dem Gedanken gespielt, Aktien eines kleinen Skiliftes zu kaufen, um ihn etwas zu unterstützen. Fakt ist: Das ist mir verboten. Der Grund: Ich darf als Mitarbeiter einer Bank keine Aktien kaufen, die nicht an einer grossen Börse gehandelt werden. Die Vorstellung, dass ich mit Aktien eines wohl nur knapp nicht defizitären Skiliftbetriebs spekulieren sollte, ist eigentlich absurd.

In diesem Sinne: Folgen Sie - ausser bei meinem eigenen Minderheitsantrag - der Mehrheit.