Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2015-03-19
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-19
Wortprotokoll
Wir haben uns die Berichterstattung aufgeteilt, um das Verfahren zu beschleunigen; Sie werden nicht unglücklich sein, wenn wir heute noch fertigwerden. Ich erinnere Sie im Eilverfahren an die Stimmenverhältnisse in der Kommission.
Der Antrag Aeschi Thomas zu Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe d, der den Geltungsbereich der finanziellen Gegenparteien beschränken will, indem die Konzernobergesellschaften einer Finanz- oder Versicherungsgruppe davon ausgenommen werden sollen, wurde mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Matter zu Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe f, der die kollektiven Kapitalanlagen nach Kollektivanlagengesetz ausnehmen will, wurde mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Aeschi Thomas zu Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe d, der bei den Ausnahmen auch die Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen aufnehmen will, wurde von der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Matter zu Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe e - und weitere dazugehörende Anträge, es hat da ja eine Kaskade von Minderheitsanträgen Matter -, der die nichtfinanziellen Gegenparteien von der Regulierung des Derivatehandels ausnehmen will, wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt; das betrifft auch die anderen Minderheitsanträge.
Der Antrag Matter zu Artikel 93 Absatz 3 Buchstabe c, der bei der Definition, was nicht als Derivat gelten soll, Termingeschäfte mit physischer Lieferung, also den Rohwarenhandel, ausnehmen will, und der Antrag Aeschi Thomas zu Artikel 93 Absatz 3 Buchstabe d, der die Rohstoffderivate von der Regulierung ausnehmen will, wurden abgelehnt, und zwar mit 16 zu 8 Stimmen der Antrag Matter und mit 17 zu 7 Stimmen der Antrag Aeschi Thomas.
Der Antrag Aeschi Thomas zu Artikel 97 Absatz 3, der bei den kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien die Berechnung der Durchschnittsbruttoposition verringern will, wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Aeschi Thomas zu Artikel 99 Absatz 3, der die Schwellenwerte zur Berechnung der Bruttoposition betrifft - Herr Aeschi will die gruppeninternen Transaktionen herausnehmen -, wurde mit 15 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Bei der Meldung an das Transaktionsregister für Derivatekontrakte haben wir verschiedene Minderheiten, die Ausnahmen stipulieren wollen. Die Anträge Aeschi Thomas zu den Artikeln 103 Absatz 2 Buchstabe c und 103 Absatz 3bis sowie der Antrag Matter zu Artikel 103 Absatz 3 wurden abgelehnt, und zwar jeweils mit 15 zu 7 Stimmen. Knapper war bei Artikel 103 Absatz 3 das Stimmenverhältnis bei dem von der Minderheit II (Matter) aufgenommenen Antrag, welcher die Geschäfte zwischen nichtfinanziellen Gegenparteien vollständig von der Meldepflicht ausnehmen will; dieser Antrag wurde mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Wir kommen jetzt noch zum 4. Abschnitt, zu den Massnahmen zur Risikominderung bei OTC-Derivaten, also zur Frage, wer diesen Regulierungen unterstehen soll: Hier gibt es einen Minderheitsantrag Matter zu Artikel 106 Absatz 2 Litera d. Er will die nichtfinanziellen Gegenparteien von den entsprechenden Pflichten ausnehmen. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Weiter gibt es einen Minderheitsantrag Matter zu Artikel 108 Absatz 1, zur Bewertung. Es geht um die Frage, in welcher Kadenz zu bewerten ist. Die Minderheit Matter hat hier vorgesehen, dass die nichtfinanziellen Gegenparteien mindestens einmal im Monat und nicht täglich bewerten müssen. Dieser Antrag wurde mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Der Minderheitsantrag Matter zu Artikel 109 Absatz 1 betrifft den Austausch von Sicherheiten unter den Parteien. Die Minderheit Matter will diesen auf die finanziellen Gegenparteien beschränken. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie im Sinne der Kommission, alle Minderheitsanträge entsprechend abzulehnen.