Hösli Werner · Ständerat · 2014-12-09
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-09
Wortprotokoll
Vorerst noch etwas Kurzes zur Geschichte: Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen konnte sich der Bund beim Start im Jahre 2008 von Ausgaben in der Höhe von 2481 Millionen Franken entlasten. Mit diesem Betrag hat der Bund für ihn haushaltneutral den Finanz- und Lastenausgleich gespiesen. Einzig den Beitrag in den Härteausgleich finanzierte der Bund neu. Er hat diesen Betrag, damals 244 Millionen, als Preis für den Übergang zu einem effektiveren Transfersystem zwischen Bund und Kantonen betitelt. Die Ausgleichszahlungen des horizontalen Finanzausgleichs, also die Zahlungen zwischen den Kantonen, basieren auf dem Ressourcenpotenzial eines Kantons, d. h. auf den fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen. Diese Ausschöpfung der Ressourcen wird natürlich sehr unterschiedlich wahrgenommen, obwohl letztlich fast nur eine Tiefsteuerstrategie eine Chance auf Steigerung des Ressourcenpotenzials hat. Aber es müsste ja dann für den Kanton auch finanzierbar sein. Momentan haben die ressourcenschwachen Kantone in der Summe die höhere Steuerbelastung als die ressourcenstarken Kantone und tragen so auch ihren Obolus zur Finanzierung der Kantonsaufgaben bei.
In der Botschaft hat der Bundesrat bei der Ausgestaltung des NFA zwei übergeordnete Ziele benannt: Erstens sollen die Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig erfüllen zu können. Zweitens soll die Wirksamkeit des Ausgleichssystems gesteigert und sollen die Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone abgebaut werden. Zusammengefasst heisst das, dass es ein fundamentales Ziel gab, nämlich dass die Schere nicht weiter auseinandergehen darf.
Doch die heutige Realität sieht immer noch anders aus. Im Jahre 2008 hatte der ressourcenstärkste Kanton das 3,49-mal grössere Potenzial als der ressourcenschwächste. 2014 ist dieser Faktor auf 4,24 gestiegen - oder anders gesagt: Die Schere hat sich zugunsten des finanzstärksten Kantons um weitere 20 Prozent geöffnet. Das heisst jetzt nicht, dass sich die ressourcenschwachen Kantone schlecht entwickelt haben; es ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass sich die starken Kantone äusserst dynamisch entwickeln. Während das Ressourcenpotenzial im letzten Jahr im Durchschnitt der Schweiz um 300 Franken pro Kopf gestiegen ist, steigerte es sich bei den beiden ressourcenstärksten Kantonen um 3000 respektive 6000 Franken. Diese Steigerung ist enorm und rührt ja nicht allein von Zuzügen aus dem Ausland oder von Unternehmen her. Dank der sehr tiefen steuerlichen Belastung gelingt es diesen Kantonen natürlich auch, Gutverdienende aus anderen Kantonen anzuziehen, was natürlich wieder das Ressourcenpotenzial des Wegzugkantons schwächt. Dies hat sicherlich nicht nur allein steuerliche Gründe, denn realistisch betrachtet muss man sagen, dass es in den Gebieten der Geberkantone wunderbare Wohngegenden gibt und die wirtschaftliche Anbindung natürlich optimal ist. Da lässt sich als Berg- oder Randkanton auch bei bester Regierungsarbeit schlicht und einfach nicht mithalten.
So muss man sachlich feststellen, dass der neue Finanzausgleich zwar gut wirkt, aber die Hauptziele bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erreicht hat. Die Disparitäten beim Ressourcenpotenzial und bei der kantonalen Steuerbelastung sind grösser geworden. Trotzdem sollte er wie bisher und mit denselben Dotierungen weitergeführt werden, damit man in vier Jahren gefestigtere Daten für die Analyse hat, denn ohne den Mechanismus des heutigen Finanzausgleichs würde das jetzige System Schweiz Gefahr laufen, auseinanderzubrechen. Noch mehr Personen würden in die wirtschaftsnahen und immer steuergünstigeren Gegenden drängen, und die Randregionen würden sich noch mehr entvölkern. Schon heute ist die Fläche pro Person in den Kantonen sehr unterschiedlich. Im Kanton Uri fallen auf eine Person 3 Hektaren Fläche an, im Kanton Glarus 1,7 Hektaren und im Kanton Wallis 1,6 Hektaren. In den Kantonen Genf, Basel-Stadt, Zürich und Zug sind es zwischen 0,1 und 0,2 Hektaren pro Person. Und wir alle wissen, dass Fläche und Distanzen immer mit gewissen Grundkosten in Verbindung stehen.
Interessant ist auch, dass sich die Immobilienpreise in den Geberkantonen seit dem Jahr 2000 viel dynamischer entwickelt haben als in den Nehmerkantonen, unabhängig von der fiskalsteuerlichen Belastung, die ja nicht in allen Geberkantonen tief ist. Das gibt natürlich auch für sämtliche Investitionen viel mehr Sicherheit betreffend Werterhaltung, ja sogar Wertvermehrung. In den Berg- und Randregionen müssen Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein Bau, sei dies ein Wohn- oder ein Geschäftshaus, im freien Markt kaum mehr den Wert der effektiven Baukosten hat, weil einfach eine viel geringere oder teils gar keine Nachfrage besteht.
Immer wieder ein Thema ist auch die Mindestausstattung der Kantone mit finanziellen Mitteln im Rahmen des Finanzausgleichs. Bei Einführung des neuen Finanzausgleichs hatte der finanzschwächste Kanton nach dem Ressourcenausgleich ein Potenzial von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts, der finanzstärkste, ebenfalls nach dem Ressourcenausgleich, ein solches von 200 Prozent, also etwas mehr als das Doppelte. Heute ist der schwächste Kanton nach dem Ressourcenausgleich etwas über 86 Prozent, währenddem der stärkste bei 240 Prozent liegt, also bei mehr als dem Zweieinhalbfachen. Auch diese Disparität ist also trotz dem Finanzausgleich weiter angestiegen.
Eine Expertengruppe hatte sich bei der Einführung des neuen Finanzausgleichs schwergewichtig mit dieser Frage der Mindestausstattung befasst. Sie kam unter Berücksichtigung aller Parameter und der Tatsache, dass die ressourcenschwachen Kantone zur Bewältigung ihrer Aufgaben ein tieferes Ausgabenniveau haben müssen und sollen als die ressourcenstarken Kantone, zum Schluss, dass eine Mindestausstattung von 87 Prozent gegeben sein müsse. Die Politik legte alsdann in der Beratung nur eine Zielgrösse von mindestens 85 Prozent fest - dies in der Absicht, hier flexibel zu bleiben und nicht bei jeder Veränderung legiferieren zu müssen. So gab es in der Vergangenheit auch Jahre, in denen der schwächste Kanton nach dem Ausgleich nicht auf diese 85 Prozent kam - ohne dass Anpassungen gemacht wurden; sie wurden aber auch nicht gefordert. Diese Mindestausstattung ist also nicht fixiert, sondern als ein Minimum anzustreben. Wenn nun der schwächste Kanton nach dem Ressourcenausgleich bei gut 86 Prozent liegt, ist dies also immer noch tiefer als die Mindestausstattung, die die Expertengruppe vorgeschlagen hatte. Auch der Härteausgleich ändert an diesen Zahlen nichts, da der ressourcenschwächste Kanton vom Härteausgleich nicht profitiert.
Es ist keine Heuchelei, wenn ich sage, dass ich den Geberkantonen grosse Achtung für ihre Arbeit entgegenbringe und froh bin, dass sie sich dermassen für den Standort einsetzen und diesen bekanntmachen. Aber auch wir Nehmerkantone geben unser Bestes, wir haben halt einfach nicht die gleich guten Voraussetzungen. [PAGE 1218]
In Würdigung des Wirksamkeitsberichtes 2012-2015 komme ich deshalb eindeutig zum Schluss, dass das heutige, gute System unbedingt unverändert weiterzuführen ist. Unterstützen Sie also die Mehrheit Ihrer Kommission.