Eberle Roland · Ständerat · 2015-03-11
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-11
Wortprotokoll
Es wird Sie kaum erstaunen, dass ich mich zu diesem Geschäft äussere, obwohl ich nicht in der entsprechenden Kommission bin, steht doch das Schicksal meiner Motion 13.4186, "Zukunft des Netzbeschlusses", noch in den Sternen. Ich hätte es sehr begrüsst, wenn die Milchkuh-Initiative, der NAF und der Netzbeschluss gemeinsam, in einem Paket, behandelt worden wären. Ich bin mir bewusst, dass die Annahme der Milchkuh-Initiative durch das Volk einen massiven Eingriff ins Gleichgewicht des Bundesfinanzhaushaltes darstellen würde. Umso mehr bin ich beunruhigt, wenn man ohne zuverlässige und fundierte Aussagen von Bundesrat, Kommission und Parlament zur Zukunft des NAF und des Netzbeschlusses in einen allfälligen Abstimmungskampf ziehen müsste.
Ich beurteile, im Gegensatz zu verschiedenen Votantinnen und Votanten, die Gefährlichkeit der Milchkuh-Initiative als sehr gross. Wenn aber ausschliesslich finanzpolitisch argumentiert werden wird, dann bin ich nicht sicher, ob wir uns damit nicht den falschen Finger verbinden. Das Parlament hat sich in Bezug auf die Stimmung im Volk bekannterweise verschiedentlich getäuscht. Ich denke, diese ewige Diskussion um die Frage, wer jetzt was im Bereich des öffentlichen und des Individualverkehrs bezahlt, hinterlässt Spuren. Machen wir nur weiter so, fliegen wir weiter über den Wolken, ohne auf den Boden zu sehen. Ich denke, die Scherbenhaufen wird es später geben, das Augenreiben wird dann im dümmsten Fall später stattfinden; vielleicht täusche ich mich ja in meiner Beurteilung der Stimmung im Volk bezüglich dieser Abzocke der Automobilisten. Da nützen auch die schönen Worte von Frau Fetz nicht viel.
Die Kantone sind gehalten, eine koordinierte Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Landschaft sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind Raumentwicklungsprojekte nur zu verantworten, wenn die Hauptverkehrsachsen zuverlässig festgelegt sind. Das war eigentlich der Inhalt des Netzbeschlusses. Ebenso offensichtlich ist, dass die Kantone Planungssicherheit benötigen, um einer weiteren unkontrollierten Zersiedelung unseres Landes effektiv entgegenwirken zu können. Von der bundesrätlichen Weigerung, den Netzbeschluss trotz positiver Beschlüsse beider Räte rasch in Kraft zu setzen und nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen - wobei selbstverständlich auch die Kantone und die Automobilisten in Bezug auf eine moderate Vignettenerhöhung gefordert sind -, sind folgende Kantone betroffen: Neuenburg, Bern, Jura, Basel-Stadt, Baselland, Aargau, Zürich, Glarus, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis.
Überall dort sind Aspekte des Netzbeschlusses nicht in Kraft. Wir haben dort grosse Planungsunsicherheit, und es gibt keine verbindlichen Aussagen. Wie erkläre ich der Thurgauer Stimmbevölkerung die Weigerung des Bundesrates, den uns betreffenden Teil des Netzbeschlusses, nämlich [PAGE 146] unsere Thurtal-Strasse, auszubauen? Wie erkläre ich das der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Milchkuh-Initiative, wenn ich keine Ahnung habe, wohin die Reise führt? Denn der Netzbeschluss, der mittlerweile fünfzigjährig ist, wartet immer noch auf die Realisierung.
Ich hätte gewünscht - deshalb unterstütze ich den Rückweisungsantrag der Minderheit Theiler -, dass die verschiedenen Themen, die wir heute bereits sehr breit diskutiert haben, integral beurteilt würden und wir so eine fundierte, handfeste Argumentation in den Abstimmungskampf mitnehmen könnten. Ich bin überzeugt, dass die Kommission in der Lage wäre, ein gutes Resultat zu entwickeln. Ich bin überzeugt, dass die entsprechenden Argumente gefunden würden, um die Milchkuh-Initiative inhaltlich zu entleeren, und dass deshalb eine saubere Alternative auf den Tisch käme. Ich bin überzeugt, dass wir hier eine tragfähige Lösung finden, wenn der Wille da ist und wir uns überlegen, wer welche Anteile bezahlt - jeder Automobilist ist ja auch Bahnfahrer, und jeder Bahnfahrer bezahlt auch Steuern und umgekehrt. Auch die Initianten werden realisieren, dass damit eine bessere Lösung auf dem Tisch des Hauses ist und so die Initiative zurückgezogen werden könnte. Ich würde mich von den Initianten nicht erpressen lassen. Wenn wir nicht realisieren, dass wir Probleme zu lösen haben, dann haben wir ein Problem in diesem Haus und in der Kommission. Wir haben Probleme. Wenn wir glauben, wir könnten diesen Kampf quasi auf diesen Initiativkampf verschieben, dann machen wir unsere Aufgaben nach meinem Dafürhalten nicht so, wie es von uns erwartet werden dürfte.
Auch der NAF ist nicht gratis zu haben - dazu habe ich bis jetzt kein Wort gehört. Was machen wir mit der Finanzierung des NAF? Wie viel kostet das Ganze? Sind wir bereit, diese Gleichheit wie bei Fabi zu schaffen? - Herr Bieri, Sie können den Kopf schon schütteln, Sie müssen einfach aufpassen, dass er Ihnen nicht abfällt. Ich habe lieber eine Gesamtbetrachtung, mit einem Resultat, mit Argumenten. Ich hätte dann auch die Überzeugung, dass man das Stimmvolk in Bezug auf die Milchkuh-Initiative - sollte sie nicht zurückgezogen werden - mit sauberen Argumenten überzeugen könnte.
Ich erlaube mir doch, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Mobilität halt einen Preis hat, im öffentlichen und im Individualverkehr. Seit 1960 hat sich die Abgabenlast des gesamten Strassenverkehrs, Frau Fetz - ich erläutere das gerne auch hier -, versechsfacht; ob mit oder ohne Verfassungsgrundlage, spielt keine Rolle: Es geht um Geld, es geht um Aufwendungen, es geht um Beträge, die letztlich der Kaufkraft oder der Volkswirtschaft zugunsten des Staates und unserer Staatsaufgaben entzogen werden. Ich habe auch gar nichts dagegen. Diese Fiskalleistungen von Transport, Gewerbe und Automobilisten betragen rund 12 Milliarden Franken, wenn man alles rechnet. Jetzt kann man da verschieden argumentieren und sagen, es sei nicht korrekt, wenn man die Mehrwertsteuer mit einrechnet, aber das ist gar nicht relevant: Die Ausgaben sind da, das ist einfach so. Wir haben eine Mineralölsteuer, und wir haben den Zuschlag auf diese, wir haben die Vignette, wir haben die Motorfahrzeugsteuer, wir haben die Mehrwertsteuer. Die Motorfahrzeugsteuer finanziert einen grossen Teil der kantonalen Strassen; mindestens in unserem Kanton haben wir einen solchen Fonds. Da müsste Basel-Stadt vielleicht einmal über die Bücher gehen, wenn das nicht so wäre. Wir haben die Automobilsteuer auf den Importen, und wir haben nicht zuletzt auch eine LSVA, die unsere Volkswirtschaft pro Jahr mit rund 2 Milliarden Franken belastet. Ich sage nicht, dass das falsch ist; ich sage nur, dass das Leistungen sind, die aus dem Individualverkehr und aus dem Strassenverkehr kommen, und diese 12 Milliarden schleckt weder eine Milchkuh noch eine Geiss weg.
Wo ist der Gegenwert für diese 12 Milliarden Franken? Ist es tatsächlich so, dass wir heute ein Gleichgewicht zwischen der Bahn- und der Strasseninfrastruktur haben? Wir haben ein Bevölkerungswachstum, das wegen einer Fehlbeurteilung des Parlamentes zu einem anderen, speziellen Abstimmungsergebnis geführt hat: Wir waren alle der Meinung, dass die Masseneinwanderungs-Initiative nicht angenommen würde. Wir haben uns aber getäuscht. Das sind Fakten, und wir müssen uns dieser Wirklichkeit stellen. Wir können doch nicht so tun, als gäbe es diese Problemstellungen nicht! Und die Staustunden - sie wurden erwähnt - sind auch eine Wirklichkeit.
Dass ein sehr grosser Teil all dieser Abgaben vonseiten der Automobilisten und des Schwerverkehrs letztlich für andere Zwecke als den Strassenverkehr verwendet wird, ist auch eine Tatsache, ob mit oder ohne Rechtsgrundlage. Es ist klar, dass bei uns alles auf einer Rechtsgrundlage basiert, aber es ist tatsächlich so, dass uns eine transparente Auslegeordnung in dieser Thematik vor einem massiven Problem bewahren würde, sollte diese Initiative angenommen werden. Ich bin persönlich nicht so sicher, dass wir hier ohne fundierte fachliche und sachliche Argumente die Bevölkerung davon überzeugen können, dass diese Milchkuh-Initiative abzulehnen sei.
Die Gleichbehandlung von Strasse und Schiene ist ein ewiges Diskussionsthema. Ich bin doch erstaunt, Herr Bieri, über Ihre Argumentation. Bei Fabi haben Sie sich nicht gewehrt als Finanzpolitiker, als wir von 3 Milliarden auf 6,4 Milliarden Franken aufgestockt haben. Wir haben auch eine entsprechende Gegenfinanzierung beschlossen: Wir haben in diese Finanzierung ein Mehrwertsteuer-Promille eingebaut, das diese Finanzierung mit den 600 Millionen Franken pro Jahr über die nächsten zehn Jahre sicherstellt.
Aber es ist ein Faktum: Wir müssen auch im NAF eine entsprechende Überlegung anstellen. Man sollte nicht so tun, wie wenn hier jetzt ein grosser Krieg zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern entstünde. Die Gleichbehandlungsthematik gehört eben auch in die Überlegung bezüglich Treu und Glauben. Man hat damals bei der Fabi-Diskussion sehr viel versprochen, auch in Bezug auf den Individualverkehr. Ich bitte Sie, mit einer seriösen Kommissionsarbeit die Argumente zu liefern, die es ermöglichen, der Bevölkerung tatsächlich aufzuzeigen, wo die Schwerpunkte in Bezug auf die Finanzierung der nötigen Infrastrukturen im Strassenbereich zu liegen kommen.
Das sind meine Bemerkungen. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Theiler anzunehmen. Sollte dieser Antrag nicht durchkommen und sollte sich die Kommission weigern, diese Arbeit zu leisten - ich gebe es zu, es wird eine schwierige Arbeit sein -, müsste ich mich nolens volens für die Annahme der Milchkuh-Initiative aussprechen.