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Imoberdorf René · Ständerat · 2015-03-11

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-11

Wortprotokoll

Am 19. November 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" verabschiedet. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten; dies mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen.

Die Initiative wurde am 10. März 2014 mit 113 306 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie hat zum Ziel, den sich abzeichnenden Finanzierungsengpass für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr abzuwenden. Zu diesen Aufgaben gehören gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung unter anderem der Bau, der Unterhalt und der Betrieb der Nationalstrassen, die Förderung des Schienengüterverkehrs mit dem Ziel der Verkehrsverlagerung sowie Beiträge an die Kantone. Gemäss der Initiative sollen die nötigen Mittel durch die vollständige Zweckbindung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen gesichert werden. Der Bund soll also in Zukunft den Reinertrag der Mineralölsteuer ausschliesslich für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwenden. Konkret heisst das in Zahlen ausgedrückt Folgendes: Heute sind 50 Prozent der Mineralölsteuererträge, d. h. 1,5 Milliarden Franken pro Jahr, zweckgebunden für den Strassenverkehr reserviert; die anderen 50 Prozent stehen dem allgemeinen Bundeshaushalt für alle anderen Aufgaben zur Verfügung.

Ihre Kommission hat die Volksinitiative an der Sitzung vom 12./13. Januar 2015 behandelt und dabei auch Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees, der Kantone, der Verkehrs- sowie der Wirtschaftsverbände angehört. Nach eingehender Beratung beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Volk die Ablehnung der Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" zu empfehlen.

Für diesen Entscheid waren in der Kommission folgende Hauptgründe ausschlaggebend: Bei einer Annahme der Initiative entstünde im Bundeshaushalt ein Kompensationsbedarf von 1,5 Milliarden Franken. Für die Beschaffung der fehlenden Mittel auf der Einnahmeseite ist der Spielraum wohl äusserst gering; dies auch unter dem Aspekt der Unternehmenssteuerreform III und der Finanzierung des Projektes Altersvorsorge 2020. Darum müssen die Kompensationsmassnahmen in erster Linie auf der Ausgabenseite ansetzen. Dadurch würden andere Bundesaufgaben gefährdet. Es wäre ein Sparprogramm im Umfang von 1,5 Milliarden Franken nötig. Einsparungen könnten aber kurzfristig nur bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden; das heisst unter anderem bei der Bildung und Forschung, beim öffentlichen Verkehr, bei der Landesverteidigung sowie in der Landwirtschaft.

Die kurzfristig beeinflussbaren Ausgaben betrugen im Rechnungsjahr 2013 rund 30 Milliarden Franken. Zur Erfüllung einer Sparvorgabe von 1,5 Milliarden Franken müssten diese schwach gebundenen Ausgaben im Durchschnitt um 5 Prozent gekürzt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müsste gemäss Bundesrat im Sinne einer Arbeitshypothese eine lineare Umsetzung der notwendigen Einsparungen angenommen werden. Auf Seite 9642 der Botschaft zeigt der Bundesrat auf, wie sich eine lineare Sparvorgabe auf die verschiedenen Aufgabengebiete auswirken könnte.

Bei einer Annahme der Volksinitiative wäre auch die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 gutgeheissene Einlage aus Mineralölsteuermitteln in den Bahninfrastrukturfonds infrage gestellt. Dem Fonds würden rund 4 Milliarden Franken wieder entzogen, und dadurch könnten der Ausbauschritt 2025 und folgende Ausbauschritte betreffend die Eisenbahninfrastruktur wesentlich verzögert werden. Bei der Anhörung haben die Initianten zwar dargelegt - das wurde auch schriftlich bestätigt -, dass die Mineralölsteuereinlagen in den Bahninfrastrukturfonds gesichert bleiben. Man muss aber darauf hinweisen, dass mit dem neuen Artikel 86 Absatz 2bis klar festgelegt wird, dass der Ertrag aus der Mineralölsteuer ausschliesslich für den Strassenverkehr gebraucht wird. Das wird im neuen Absatz 6 noch verstärkt oder ergänzt. Hier wird festgehalten, dass jede Zweckentfremdung der Reinerträge aus der Verbrauchssteuer sowie des Reinertrags des Zuschlags zur Verbrauchssteuer untersagt ist.

Die Initiative verlangt die Zweckbindung der Strassengelder, und die Initianten fordern in diesem Zusammenhang, dass die gemäss ihrer Auffassung heute gegebenen Zweckentfremdungen künftig verhindert werden. Dazu der Bundesrat in der Botschaft: "Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Benzinzoll, der spätere Treibstoffzoll sowie die [PAGE 138] heutige Mineralölsteuer von ihrer Anlage her ursprünglich als Einnahme für den allgemeinen Bundeshaushalt bestimmt waren. Seit Ende der 1920er Jahre wurde jedoch die Zweckbindung - unter Sicherstellung der dafür nötigen Mittel - schrittweise ausgeweitet. Die entsprechenden Anpassungen der Verfassung wurden jeweils von Volk und Ständen genehmigt." Es gibt also keine Verpflichtung zur Zweckbindung der Erträge aus der Mineralölsteuer. Darum ist es auch falsch, wenn man heute von Zweckentfremdung der Gelder aus der Mineralölsteuer, die in die allgemeine Bundeskasse gehen, spricht. In allen unseren Nachbarländern und in den meisten anderen Staaten der EU fliessen die Mineralölsteuererträge, übrigens ohne Zweckbindung, in den allgemeinen Staatshaushalt. Deutschland und Österreich haben früher bestehende Zweckbindungen wieder aufgehoben.

Schliesslich schadet die Initiative aus Sicht der Kommission auch der kombinierten Verkehrspolitik des Bundes, da sie zu einer Ungleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs auf der einen Seite und der Autofahrerinnen und Autofahrer auf der anderen Seite führen würde. Diese Ungleichbehandlung würde die koordinierte Verkehrspolitik schwächen. Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse mit entsprechenden negativen Auswirkungen insbesondere in den Agglomerationen, unter anderem bezüglich der Stau- und Lärmproblematik, wären nicht ausgeschlossen.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, wie es auch der Bundesrat tut, die eidgenössische Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Rat, die Vorlage zur Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, sie dem Rat gemeinsam mit der "Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (Step)" vorzulegen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 4 Stimmen, die beiden Vorlagen separat zu behandeln. Sie tut dies aus folgenden Gründen: Die Fabi-Vorlage und die VCS-Volksinitiative unterscheiden sich materiell und in Bezug auf die Behandlungsweise in verschiedenen Punkten von der jetzt zur Diskussion stehenden NAF-Vorlage und der Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung". Zur VCS-Initiative formulierte der Bundesrat bereits einen Gegenvorschlag, dadurch war eine gemeinsame Behandlung vorgegeben. Bei der VCS-Initiative wusste man, dass ein Rückzug wahrscheinlich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind; bei der nun zu behandelnden Initiative will man einfach dem Staat die Mittel entziehen, und zwar ohne Hinweis auf eventuelle Kompensationen. Die Milchkuh-Initiative ist inhaltlich nicht deckungsgleich mit der NAF-Vorlage. Der NAF bietet mehr: Er bietet zum einen eine neue Finanzarchitektur; auf diese Thematik geht die Initiative überhaupt nicht ein. Weiter zeigt die NAF-Vorlage mit dem strategischen Entwicklungsprogramm auf, welches die nächsten Ausbauschritte sind und wie sie finanziert werden. Auch zu dieser Thematik sagt die Milchkuh-Initiative nichts. Schon aus diesem Grunde drängt sich eine gemeinsame Behandlung der beiden Vorlagen nicht auf.

Die Mehrheit der Kommission ist auch der Meinung, dass es für beide Seiten, für die Kommission und das Parlament einerseits und für die Initianten andererseits, transparenter ist, wenn wir so rasch als möglich über die Initiative befinden und eine Abstimmungsempfehlung beschliessen. Das schafft Klarheit, und die Kommission kann die Beratungen zur NAF-Vorlage unbeschwerter führen, ohne dabei die Anliegen der Initiative aus den Augen zu verlieren.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, die Vorlage nicht an die Kommission zurückzuweisen. Falls sie nicht zurückgewiesen wird, beantragt Ihnen die Kommission, wie eingangs schon gesagt, mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Volk die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.