Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2015-03-11

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-11

Wortprotokoll

Vorerst bedanke ich mich für die Beantwortung der eingereichten Fragen. Gleichzeitig muss ich aber auch festhalten, dass ich von der Beantwortung alles andere als befriedigt bin. Die Antworten überzeugen weder finanziell noch arbeitstechnisch, noch politisch. Ich mache dazu gerne einige Ausführungen. Ich bin mir dabei bewusst, dass wir auch die Gewaltenteilung hochhalten müssen. Aber was gesagt werden muss, muss gesagt werden.

Zuerst zum Standort: In der Beantwortung von Frage 3 schreiben Sie, dass es Sache des Bundesgerichtes sei, eine Organisation vorzuschlagen, die es ihm erlaube, seine verfassungsmässigen Aufgaben am besten zu erfüllen. Dies trifft zweifellos zu. Auf der anderen Seite bin ich der Auffassung, dass sich das Bundesgericht auch unter Berücksichtigung der Gewaltenteilung politisch nicht im luftleeren Raum bewegen kann. Über die verschiedenen Standorte - das Bundesstrafgericht in Bellinzona, das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und die zwei sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichtes in Luzern - wurde seinerzeit nach langen Debatten politisch entschieden, und die Wahl dieser Standorte widerspiegelt auch den Gedanken des Föderalismus, den wir insbesondere auch in unserem Rat hochhalten. Es ist mir völlig unverständlich, weshalb das Bundesgericht in dieser Frage die notwendige Sensibilität vermissen lässt. Es kommt dazu, dass das Gerichtsgebäude in Luzern sehr gut erschlossen ist; es ist fünf Minuten vom Bahnhof entfernt.

Zur Integration: Sie schreiben in der Antwort 1, dass die Distanz zwischen Lausanne und Luzern eine wirkliche Integration der Richterinnen und Richter der sozialrechtlichen Abteilungen im vereinigten Bundesgericht verhindere. Gleichzeitig schreiben Sie in der Antwort 7, dass bei den heutigen Gegebenheiten das Gerichtsgebäude von Mon Repos nicht gross genug sei, um das gesamte heutige Bundesgericht aufzunehmen. Dies wiederum bedeutet nach meiner Interpretation, dass auch nach einem Umzug der beiden sozialrechtlichen Abteilungen nach Lausanne eine gemäss Ihren Worten "wirkliche Integration der Richter und Richterinnen" kaum möglich sein wird: Diese wären ja weiterhin in einem anderen Gebäude untergebracht, ausser Sie planen für das vereinigte Bundesgericht einen Neubau, was ich mir nicht ernsthaft vorstellen kann.

Eine andere Variante wäre die, das Bundesgericht massiv zu verkleinern. So müsste man den Zugang zum Bundesgericht massiv einschränken, indem es zum Beispiel nur zu Grundsatzfragen angerufen werden könnte. Das wäre aber eine ganz andere Diskussion. Normalerweise folgt die Organisation den Grundsatzentscheiden und nicht umgekehrt. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie zu diesen Fragen noch Ausführungen machen.

Zu den Kosten: Der Ausbau des Gotthardgebäudes in Luzern hat kumuliert 15 Millionen Franken gekostet. Falls es anders verwendet wird, sind nicht nur diese Investitionen verloren, sondern es muss auch noch zurückgebaut worden. Der Ausbau erfolgte nämlich sehr gerichtsspezifisch und qualitativ auf einem sehr hohen Niveau; das Gebäude könnte von einem Nachmieter kaum ohne grossen Eingriff übernommen werden.

Zu Ziffer 10 ist zu erwähnen, dass der Ausbau zu einer steuerrechtlichen Abteilung ein oft gehörter, auch von Ratsmitgliedern und insbesondere von der Wirtschaft geäusserter Wunsch ist. Ich bin deshalb der Auffassung, dass bei der Revision des Bundesgesetzes diesem Aspekt besondere Beachtung beizumessen ist. Ich bedaure in diesem Zusammenhang, dass dieser zentrale Punkt offensichtlich nicht Bestandteil der Vorschläge aus den Plenarsitzungen des Bundesgerichtes vom 17. März und 13. Oktober 2014 zuhanden des Bundesamtes für Justiz ist. Persönlich bin ich der Auffassung, dass es eine geeignete Massnahme sein könnte, die Kompetenz des Bundesgerichtes in dieser Spezialmaterie auszubauen und damit gleichzeitig zu einer Stärkung des Standortes Luzern beizutragen.

Eine weitere Variante wäre eine Verlagerung der Rechtsprechung zur privaten Assekuranz. Die eigentliche Diskussion zu diesem Thema kann dann im Nationalrat noch aufgrund der Interpellation Vogler 14.4236 geführt werden.

Nun noch zur Kommunikation: In der Antwort 8 sind Sie auf die eigentliche Frage nicht eingegangen. Die Frage lautete, ob das Bundesgericht die gewählte Kommunikation als geglückt beurteile. In der Antwort schreiben Sie, was Sie getan haben, verweisen auf die Pressemitteilung und darauf, dass Sie im Anschluss daran die gestellten Fragen von Behörden und Medien beantwortet haben. Aus meiner Sicht ist die Kommunikation im besten Fall völlig missglückt. Für mich ist zum Beispiel völlig unverständlich, dass Sie, wie Sie in der Antwort auf die Frage 4 ausführen, weder die kantonalen noch die kommunalen Behörden über Ihr Vorhaben informiert haben. Wenn es heute zu einem Arbeitsplatzabbau kommt, ist es selbst bei einem KMU gängige Praxis, dass es die Behörden vorgängig informiert. Es wäre Ihnen von dieser Seite vermutlich auch empfohlen worden, die Kommunikation etwas sensibler zu gestalten.

Ich habe mir die Medienmitteilung des Bundesgerichtes vom 14. Oktober 2014 nochmals angeschaut. Der Titel lautete: "Wahlvorschlag für Präsidium/Vizepräsidium ab 1. Januar 2015 und Wahl Leitungsorgane"; dies der Titel einer anderthalbseitigen Medienmitteilung. Der zentrale Satz, mindestens für den Standort Luzern, kommt ganz am Schluss. Im letzten Satz schreiben Sie: "Dabei hat das Gesamtgericht entschieden, dass als längerfristiges Ziel eine Zusammenführung des Bundesgerichtes am Standort Lausanne anzustreben ist." Dass es dabei um die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in Luzern geht, ist in der Medienmitteilung nicht einmal erwähnt.

Die Ankündigung des Bundesgerichtes hat aber auch beim betroffenen Personal grosse Verunsicherung verursacht. Es geht in dieser Frage ja nicht nur um die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, sondern um insgesamt 80 Mitarbeitende. Offensichtlich wurde selbst das Personal vom Vorhaben des Bundesgerichtes überrascht. Verunsicherungen führen zu unproduktiven Stunden, diese betragen vermutlich ein Vielfaches der jährlichen Reisekosten zwischen Luzern und Lausanne. Auch gegenüber dem Personal ist es angezeigt, [PAGE 134] in der Standortfrage schnell Klarheit zu schaffen. Die Verunsicherung besteht.

Ich bin enttäuscht, dass das Bundesgericht auch aufgrund dieser kritischen Fragen bis heute keine Bereitschaft signalisiert hat, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Ich bin mir bewusst, dass sich das Bundesgericht normalerweise als letzte Instanz versteht - aber trotzdem! Ich bin auch beunruhigt, dass man sich in so zentralen Fragen irgendwie vom realen Leben entfernt. Dies betrifft insbesondere die Absicht, den Standort Luzern aufzugeben, die missglückte Kommunikation, aber auch den Aspekt, dass es die räumlichen Verhältnisse in Lausanne gar nicht zulassen, im gleichen Gebäude 80 Mitarbeitende aufzunehmen. Die zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes präsentierten Vorschläge können deshalb im Voraus nicht als geeignete Lösung beurteilt werden.

Zudem überrascht es schon, dass sich das Bundesgericht über gelegentliche Reisen von zwei Stunden Dauer Gedanken macht, die durchaus auch produktiv verwendet werden könnten. Das Arbeitsmodell, das den Antworten zugrunde liegt, entspricht nicht dem, was heutzutage in der Wirtschaft gang und gäbe ist: Telefon- und Videokonferenzen, Webkonferenzen, Screen-Sharing usw. Persönlich bin ich der Auffassung, dass es der hohen Akzeptanz und Anerkennung des Bundesgerichtes auch gut anstehen würde, wenn es aufzeigte, dass es mit zeitgemässen Instrumenten arbeitet.

Ich komme zum Schluss: Aufgrund des Gesagten empfehle ich dem Bundesgericht, trotz seiner sonst letztinstanzlichen Position in dieser Frage nochmals über die Bücher zu gehen. Unabhängig davon fordere ich vorab den Bundesrat auf, bei der Revision des Bundesgerichtsgesetzes weiterhin an zwei Abteilungen und am Standort Luzern festzuhalten und diesbezüglich keine Revision anzustreben. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat in dieser Frage den Föderalismusgedanken hochhalten und die Zuschriften der Regierung des Kantons Luzern, der Zentralschweizer Regierungskonferenz, der Treuhand-Kammer, der Zentralschweizer Vereinigung diplomierter Steuerexperten, der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, des Gewerbeverbandes des Kantons Luzern usw., die Sie auch erhalten haben, berücksichtigen wird.

Ich danke Ihnen nochmals dafür, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, zu den Fragen bzw. zu den Antworten Stellung zu nehmen, und bringe zum Ausdruck, dass ich mich mit aller Kraft und allen Mitteln gegen eine Verschiebung der beiden sozialrechtlichen Abteilungen von Luzern nach Lausanne zur Wehr setzen werde. Sollte der Bundesrat dem Vorschlag des Bundesgerichtes folgen wollen, muss er nicht nur mit einem kleinen Lüftchen Widerstand rechnen, sondern mit einem Tsunami.