Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-11
Wortprotokoll
Wir befinden uns ja mit der kollektiven Taggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz im Privatrecht. Im Privatrecht gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit, in die Vertragsfreiheit der Vertragsparteien - das sind hier der Versicherer und der Arbeitgeber - einzugreifen; da sind wir uns sicher einig. Es ist so, dass Deckungslücken entstehen können nach Beendigung oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn die kollektive Taggeldversicherung nicht mehr besteht und man zur Einzeltaggeldversicherung übergeht. Auf der anderen Seite möchte ich Sie aber gerne daran erinnern, dass niemand eine kollektive Taggeldversicherung für die Arbeitnehmer haben muss; das ist also nicht eine zwingende Massnahme. Wenn man mit Vorschriften oder mit einem Weitergehen erreichen würde, dass die Arbeitgeber oder die Versicherer generell vom Abschluss kollektiver Taggeldversicherungen Abstand nähmen, hätte man wahrscheinlich auch nicht viel gewonnen.
Wir sind der Auffassung, dass der Übertritt von der kollektiven Taggeldversicherung zur Einzeltaggeldversicherung eine Frage des Versicherungsvertragsgesetzes ist und auch dort zu regeln und zu prüfen ist. Herr Ständerat Rechsteiner, wir teilen Ihre Auffassung nicht, dass es eine aufsichtsrechtliche Frage der Finma wäre, hier Klärung zu schaffen: Die Finma hat aufsichtsrechtlich die Pflicht, die Versicherer so zu überprüfen, dass die Prämientarife so angepasst werden, dass der Schadenaufwand gedeckt werden kann und die Solvenz nicht gefährdet ist. Das ist die Aufgabe der Finma. Sie muss dafür schauen, dass ein Versicherer eine gesunde Grundlage hat. Zwischen den aufsichtsrechtlichen Solvenzanforderungen, den darauf basierenden Prämienberechnungen und der Übertrittsmöglichkeit gibt es den Zielkonflikt, den Sie erwähnen. Aber das ist nicht eine Frage der Aufsicht: Das ist dann eine Frage der materiellen, nicht nur der formellen Gesetzgebung. Da machen wir Ihnen einen Vorschlag.
Wir sind im Übrigen an der Arbeit. Sie sagen zu Recht, dass die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes ein schwieriger Weg ist, selbst wenn es schon hundert Jahre alt ist, aber wir sind jetzt zusammen mit der Branche auf einem guten Weg. Ich kann Ihnen noch einmal zusichern, dass wir das dort in die Diskussion aufnehmen.