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Hess Hans · Ständerat · 2015-03-11

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die sich vor allem auf die Vergangenheit und die Gegenwart der Mehrwertsteuer-Angelegenheit bezieht. Was ich vermisse, ist die klare Aussage des Bundesrates zur Zukunft. Für den Bundesrat ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen das primäre Ziel, was durch das Impulsprogramm 2016-2019 geschehen soll. In einer Verlängerung des Sondersatzes sieht er sowohl Vor- als auch Nachteile. Eine Verlängerung würde die Notlage der Hotellerie, verstärkt durch die Frankenstärke, entschärfen. Er stellt jedoch infrage, ob eine solche 2018 noch gegeben sei. Eine Abschaffung des Sondersatzes hätte eine Vereinfachung des Mehrwertsteuerwesens und eine administrative Entlastung zur Folge.

Mit dieser Feststellung ist der Branche nicht geholfen. Die Branche ist darauf angewiesen, möglichst schnell zu wissen, wie es nach 2017 weitergehen soll. Die Branche erwartet, dass nun die definitive Verankerung des Sondersatzes auf Beherbergungsleistungen erfolgt und festgeschrieben wird. Für die Beherbergungsbranche ist der Sondersatz eine wichtige Förderung von Tourismusleistungen. Er ist von zentraler Bedeutung, um eine Entlastung auf der Kostenseite zu bewirken, und stärkt gerade in Zeiten des starken Frankens die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gegenüber den Nachbarländern. Nach zwanzig Jahren Provisorium erwartet nun die Branche, dass der Sondersatz definitiv im Mehrwertsteuergesetz verankert wird.

Ich komme kurz auf fünf Gründe zu sprechen, weshalb das so erfolgen soll:

1. Der Sondersatz soll die Exportförderung sicherstellen. Der Sondersatz ist kein Privileg, sondern berücksichtigt den Exportcharakter der Branche. Rund 60 Prozent der Übernachtungen innerhalb der Schweizer Beherbergung entfallen auf ausländische Gäste. Als eine der grössten Exportbranchen der Schweiz kann der Tourismus aber im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird.

2. Der Sondersatz soll die Kontinuität gewähren. Eine Verankerung des Sondersatzes generiert keine Steuerausfälle - da sind wir uns einig - und kommt einem Erhalt des Status quo gleich. Eine definitive Festlegung des Sondersatzes auf Beherbergungsleistungen setzt die geltende Ordnung bei der Mehrwertsteuer fort und verschafft den Unternehmen eine langfristige Planungssicherheit.

3. Der Sondersatz soll die Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. In einer preissensiblen Branche wie dem Tourismus bildet der Sondersatz ein wirksames Mittel zur Unterstützung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und stellt derzeit die einzige Möglichkeit dar, eine Entlastung auf der Kostenseite zu bewirken. Innerhalb der Europäischen Union wenden 25 der 28 EU-Staaten im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit einen Mehrwertsteuersondersatz an.

4. Der Sondersatz soll das hohe Kostenniveau in der Schweiz bekämpfen. Die Hotellerie muss zu inländischen Preisen einkaufen und zu ausländischen Preisen verkaufen. Der Tourismus kann seinen Standort nicht ins Ausland verlagern und muss die meisten Vorleistungen in der Schweiz beschaffen. Das Gastgewerbe der umliegenden Länder kann seine Vorleistung jedoch um rund 20 Prozent günstiger als das Schweizer Gastgewerbe beziehen.

5. Der Sondersatz ist ein bewährtes Mittel. Volk und Politik haben vermehrt am Status quo bei der Mehrwertsteuer festgehalten. Eine definitive Verankerung des Sondersatzes kommt diesem Wunsch nach. Ich hoffe, Frau Bundesrätin, Sie können mindestens in Aussicht stellen, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann.