Kessler Margrit · Nationalrat · 2015-03-04
Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen liegt laut dem Zivilgesetzbuch bei den Eltern. Sie haben die Hauptverantwortung. Daran soll auch in Zukunft nichts geändert werden. Die Schule unterstützt die Eltern bei der Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen eines altersstufengerechten Sexualkundeunterrichts. Die Schule leistet damit einen wertvollen Beitrag zur wirksamen Prävention von sexueller Gewalt.
Die reisserischen Presseberichte über den Basler Sexkoffer führten zu Missverständnissen und zur Verunsicherung von Eltern. Die unzähligen Korrekturversuche, um zu sagen, dass diese Plüschvaginaen und Holzpenisse nicht für Kindergärtler und Erstklässler bestimmt seien, fruchteten nicht. Die schweizweite Aufregung über das Basler sexualpädagogische Konzept war so gross, dass eine Initiative lanciert wurde.
Die Bedenken gegen einen nichtaltersadäquaten Sexualkundeunterricht müssen selbstverständlich ernst genommen werden, aber die Verankerung dieser starren Regulierung in der Verfassung lässt keine wirksame Prävention gegen Missbrauch von Kindern mehr zu. Ohne Sexualkunde ist eine Prävention nicht möglich. Studien zeigen, dass Kinder, die sexuelle Übergriffe erleben, mehrheitlich im engeren Familienkreis missbraucht werden. Die Täter sind den Kindern meist gut bekannt oder sogar mit ihnen verwandt. Täter suchen gezielt nach Voraussetzungen, die einen Missbrauch ermöglichen. Hierzu zählt auch ein Mangel an oder gänzliches Fehlen von Sexualaufklärung des Opfers. Im Rahmen des Präventionsunterrichts soll daher allen Kindern auch die [PAGE 113] Botschaft vermittelt werden, dass sie niemals schuld sind, wenn ihre Grenzen verletzt werden.
Diese Initiative will die altersgerechte Sexualerziehung in der Schule massiv einschränken. Die Freiwilligkeit des Sexualkundeunterrichts käme den Tätern entgegen. Die Initiative verhindert, dass auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann. Es ist auch Aufgabe der Schule, das übergeordnete Interesse, das Kindeswohl, zu schützen, wenn es die Eltern nicht tun.
Es ist noch nicht so lange her, da rief die Öffentlichkeit nach der Wahrnehmung der Verantwortung durch die Schule, als die Übergriffe von Schülern auf eine Schülerin bekanntwurden. Es gibt Begebenheiten, die den Alltag der Kinder belasten. Diese Themen müssen in den Sexualkundeunterricht in der Schule zum Schutze der Kinder aufgenommen werden. Der Initiativtext lässt dies aber wegen der vielen Einschränkungen nicht mehr oder nur erschwert zu. Das Verbot eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts ist also nicht im Interesse des Kinderschutzes.
Eine Annahme der Volksinitiative würde die Prävention behindern und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler vermindern. Die Unversehrtheit und der Schutz der Kinder sind für die Grünliberalen überaus wichtig; diese Initiative würde sie aber einschränken. Deshalb lehnen wir sie ab.