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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2015-03-04

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie einstimmig, diese Volksinitiative abzulehnen. Die geforderte neue Verfassungsbestimmung ist brandgefährlich für das Kindeswohl, verhindert Prävention und ist ein absolut überflüssiger Eingriff in die kantonale Schulhoheit.

Die Volksinitiative richtet sich gegen einen obligatorischen Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in der Primarschule. Sie würde einen obligatorischen Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung im Rahmen des Biologieunterrichts erst ab dem zwölften Altersjahr zulassen. Das ist eine unglaubliche Forderung, wenn man davon ausgeht, dass gerade Mädchen und Jungen im Alter von sieben bis zwölf Jahren am meisten von sexuellem Missbrauch betroffen sind.

Die Initiative verhindert schulische Präventionsmassnahmen. Sie verhindert aktiv, dass Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt geschützt werden. Mit dieser Initiative werden unsere Kinder schutzlos dem Kindsmissbrauch ans Messer geliefert. Das kann doch nicht im Sinne der Initianten sein, welche sich vor allem auch im Zusammenhang mit der Pädophilen-Initiative immer wieder für den Schutz der Kinder und Jugendlichen eingesetzt haben.

Symptomatisch für die missratene Initiative ist, dass ein Mitglied des Initiativkomitees selber wegen Kindsmissbrauch verurteilt wurde. Ein wirksamer Kinderschutz bedingt nämlich, dass ein Kind seine Grenzen wahrnehmen kann und sie zu verteidigen weiss respektive Hilfe holt, wenn diese Grenzen nicht respektiert werden. Auch jüngeren Kindern oder gerade jüngeren Kindern muss vermittelt werden, dass unangenehme Berührungen, Übergriffe oder gar Gewalthandlungen seitens auch nahestehender Erwachsener nicht erduldet werden müssen, und wo und wie sie Hilfe finden.

Diese Volksinitiative spricht sich zwar nicht gegen Kinderschutz aus. Sie erwähnt im Initiativtext sogar explizit, dass der Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch ab dem Kindergarten erteilt werden kann. Dies ist aber dicht gefolgt von der Aussage, dass dieser Unterricht keine Sexualkunde beinhalten darf. Übersetzt heisst das: "Ich will dich vor sexuellem Missbrauch warnen und schützen, aber du darfst nicht wissen, was das ist." Das ist doch einfach absurd.

Wir nehmen die Gefahr eines nichtaltersadäquaten Sexualunterrichts ernst; die Initiative bekämpft jedoch Ziele, die weder von den Bildungsbehörden noch von den Schulen angestrebt werden. Bereits heute finden im Kindergarten und bis gegen Ende der Primarschule kein obligatorischer Sexualkundeunterricht und keine Aufklärung im eigentlichen Sinne statt. Die Sexualerziehung der Kinder ist und bleibt Aufgabe der Eltern. Die Schule soll nur unterstützend im Rahmen ihres Bildungsauftrages grundlegende Kenntnisse zur gesundheitlichen Prävention und Sexualität vermitteln.

In der föderalistischen Schweiz liegt die Volksschule in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Wo bleiben die Föderalisten innerhalb der SVP? Die Kantone sind durchaus in der Lage, diese Aufgaben verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Die Volksschulen der Kantone kennen die Grenzen ihres Auftrages.

Wie an den kantonalen Schulen Sexualunterricht erteilt wird, soll unseres Erachtens weiterhin Sache der Kantone sein. Vorschriften in der Bundesverfassung zur Aufklärung taugen nicht. Wir wollen keinen Basler Sexkoffer-Artikel in der Schweizerischen Bundesverfassung.

In diesem Sinne lehnt die CVP/EVP-Fraktion diese Initiative einstimmig ab.

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