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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-03-04

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt in seiner Botschaft zur Volksinitiative, die Initiative aus übergeordnetem Interesse am Kindeswohl abzulehnen. Für die geforderte neue Verfassungsbestimmung zum Sexualkundeunterricht und den damit verbundenen Eingriff in die kantonale Schulhoheit sieht der Bundesrat keinen Anlass. Diese Einschätzung teilen auch wir Grünliberalen. Gewissermassen ist es ja eine Lex basiliensis. Der Auslöser für das Einreichen der Volksinitiative waren die Basler Sexkoffer mit ihren Plüsch- und Holzmodellen; sie wurden schon mehrfach erläutert.

Die Ende 2013 eingereichte Volksinitiative richtet sich gegen einen obligatorischen Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Primarschule. Sie würde einen obligatorischen Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung im Rahmen des Biologieunterrichts erst ab dem zwölften Altersjahr zulassen. Wir sind jedoch überzeugt, dass Bund und Kantone die Bedenken gegen einen nichtaltersadäquaten Sexualkundeunterricht ernst nehmen. Ich halte aber auch fest, dass Aufklärung und Sexualerziehung weitgehend Sache der Familie sind. Die Schule hat den Auftrag, die Gesundheit zu fördern, was auch die sexuelle Gesundheit mit einschliesst. Sexualpädagogik gehört darum seit Jahrzehnten zum offiziellen Bildungsauftrag der Schule. In der schulischen Sexualerziehung geht es darum, Informationen zu vermitteln, aber auch darum, das Selbstwertgefühl und das Körperbewusstsein der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Denn informierte Schülerinnen und Schüler wissen sich gegen sexuelle Übergriffe besser zu wehren. Nur in der Summe dieser Informationen kann ein Kind im richtigen Moment auch selbstbewusst sein und Nein sagen. Sexualerziehung in der Schule ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor Missbrauch, Aids und anderen ansteckenden Krankheiten. Die Lehrerinnen und Lehrer thematisieren die sensiblen Inhalte mit der [PAGE 108] notwendigen Sorgfalt und Professionalität, davon sind wir überzeugt.

An dieser bewährten Praxis schliesst auch der Lehrplan 21 an. So sind im Lehrplan 21 die sexualkundlichen Themen ab der fünften Klasse im Fachbereich "Natur, Mensch, Gesellschaft" und später in den Fachbereichen "Natur und Technik" sowie "Ethik, Religionen und Gemeinschaft" eingearbeitet. In der Primarschule sind schulische Präventionsmassnahmen und sexualkundlicher Unterricht aus unserer Sicht unverzichtbar. Sie schützen Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt, vor sexuell übertragbaren Krankheiten und vor unerwünschten Schwangerschaften. Eine Annahme der Volksinitiative würde diese Prävention behindern. Ein generelles Verbot eines obligatorischen Sexualkundeunterrichtes widerspricht nämlich dem Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit.

Mit der Ablehnung der Initiative wollen wir Grünliberalen die heute geltende Regelung beibehalten. Die Aufgabe einer verantwortungsbewussten Sexualerziehung kommt dabei primär den Eltern zu; die Schule unterstützt und vermittelt im Rahmen ihres öffentlichen Bildungsauftrages grundlegende Kenntnisse zur gesundheitlichen Prävention und zur Sexualität. In der föderalistischen Schweiz liegt die Volksschule in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Verfassungsgemäss erfüllt die Volksschule einen wichtigen öffentlichen Grundauftrag. Wir sind überzeugt, dass sie ihre Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnimmt, die Grenzen ihres Auftrages kennt und bei sensiblen Themen wie der Sexualität eng mit den Eltern zusammenarbeitet.

Wir Grünliberalen teilen die Meinung der Initianten, dass die sexuelle Erziehung ein sensibles Thema ist und besondere Sorgfalt verlangt, aber wir erachten die von den Initianten angestrebte Umsetzung als falsch und lehnen deshalb die Initiative ab.

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