Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-03-12
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-12
Wortprotokoll
Die Förderpolitik des Bundes richtet sich gemäss der Botschaft des Bundesrates für die nächsten fünf Jahre auf die drei Handlungsachsen kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation aus. Damit soll das Fundament für eine nationale Kulturpolitik gelegt werden. Die Neuausrichtung der strategischen Handlungsachsen führt in den einzelnen Förderbereichen zu neuen Fördermassnahmen respektive zu neuen Förderakzenten. Abgesehen davon schreibt die Kulturbotschaft für die Jahre 2016 bis 2020 die bisherige Kulturpolitik fort.
Zur kulturellen Teilhabe: Der Bund will den physischen, intellektuellen und finanziellen Zugang zur Kultur fördern. In Umsetzung der von Volk und Ständen am 23. September 2012 sehr deutlich angenommenen neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung sollen die Anstrengungen in diesem Bereich verstärkt werden. Bisherige Massnahmen werden ausgebaut und neue Massnahmen, so zum Beispiel ein Programm "Jugend und Musik", eingeführt. Beim Bundesgesetz über die Kulturförderung beantragt unsere Kommission mehrheitlich eine neue Fassung für Artikel 12a betreffend die Tarife an Musikschulen. Ich ersuche Sie, diese neue Fassung zu unterstützen. Weiter möchte der Bund die Leseförderung ausbauen und die Bundeskunstsammlungen online zugänglich machen, um diese dem Publikum näherzubringen. Abgesehen von diesen neuen Massnahmen werden alle Kulturinstitutionen des Bundes die kulturelle Teilhabe in Zukunft verstärkt in den Fokus nehmen, so etwa auch im Bereich der Bibliotheks- und der Museumspolitik.
Zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: Dieser soll durch verschiedene Massnahmen verbessert werden. Im Literaturbereich werden vermehrt Übersetzungen in die anderen Landessprachen gefördert. Weiter wird der schulische Austausch zwischen den Sprachregionen weiterentwickelt. Durch eine Intensivierung des Kulturaustausches im Inland will der Bund die gesellschaftliche Kohäsion und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen stärken.
Im Bereich Kreation und Innovation wird die Zusammenarbeit in den Sparten Design und interaktive digitale Medien sowie zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- und Innovationsförderung weitergeführt und verstärkt.
Im Bereich des Films wird zudem eine Standortförderung eingeführt. Die neue Förderung setzt Anreize, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen.
Als weitere wichtige Neuerung ist die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus des Schweizerischen Nationalmuseums im nächsten Jahr zu nennen.
Die mit der Kulturbotschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse belaufen sich auf total 1121,6 Millionen Franken für die Periode 2016 bis 2020, also neu für fünf Jahre. Damit erreichen wir eine zeitliche Abstimmung mit anderen Finanzierungsbeschlüssen. Das jährliche Budget wird gegenüber der letzten Kulturbotschaft um durchschnittlich 3,4 Prozent angehoben. Die Finanzkommission unseres Rates hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 29. Januar 2015 ebenfalls beraten, und sie unterstützt diese Vorlage des Bundesrates. Sie hält aber fest, dass die Erhöhung des Zahlungsrahmens bereits sehr beträchtlich ist und in ihren Augen an die finanzielle Obergrenze dieser Vorlage stösst. Aus diesem Grund ersuche ich Sie, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen und keine weiteren Mehrausgaben zu beschliessen. Das betrifft insbesondere den Bundesbeschluss 3, wo wir über einen Antrag der Mehrheit der WBK zu befinden haben.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen. Der beantragte Mittelbedarf ist in der Botschaft umfassend und detailliert begründet. Die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes mit den drei Handlungsachsen ist sinnvoll und zeitgemäss.