Föhn Peter · Ständerat · 2015-03-12
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12
Wortprotokoll
Ich kann mich meinem Vorredner und dessen Äusserungen anschliessen. Ich gehe nicht auf die einzelnen Positionen ein, bitte Sie aber ebenfalls, diese Kulturbotschaft an den Bundesrat zurückzuweisen, wobei ich ein bisschen weiter gehe als die Kommissionsminderheit, die von Herrn Germann vertreten worden ist.
Mit einer nationalen Kulturpolitik will der Bundesrat die Inhalte der städtischen und kantonalen Kulturpolitik aufeinander abstimmen und der Förderpolitik aller Ebenen Konturen verleihen. Ich zitiere aus der Botschaft, in der auf Seite 501 unter dem Titel "nationale Kulturpolitik" Folgendes steht: "Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Individualisierung und Urbanisierung betreffen alle Staatsebenen gleichermassen und erfordern gemeinsame Antworten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es heute in der Schweiz aber kaum eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Die erwähnten Entwicklungen erfordern eine engere [PAGE 162] Zusammenarbeit im Sinne einer 'nationalen Kulturpolitik'. 'Nationale Kulturpolitik' bedeutet, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Herausforderungen gemeinsam analysieren und - unter Wahrung der Kulturhoheit der Kantone - aufeinander abgestimmte Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickeln. Der 'nationale Kulturdialog' stellt das geeignete Gefäss dar, um eine nationale Kulturpolitik inhaltlich weiterzuentwickeln." Dies bedeutet: Vereinheitlichung und zentrale Einflussnahme auf die föderalistische Kulturförderung, die zudem von einem ungeheuerlichen Ausgabenwachstum flankiert sind.
Die schleichende Untergrabung des Föderalismus darf nicht hingenommen werden und widerspricht der Verfassung. In Artikel 69 Absatz 1 der Bundesverfassung steht nämlich: "Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." Das ist auch sinnvoll; Kultur ist grossmehrheitlich regional und muss dies auch bleiben. Es darf nie alles über den gleichen Leisten geschlagen werden, denn dies würde einer Verwässerung gleichkommen. Es kommt hinzu, dass wieder einmal von oben befohlen würde, und davon haben wir schon mehr als genug negative Beispiele. Ich erinnere auch an andere Diskussionen in dieser Session, wo der Föderalismus hochgehalten wurde - ich denke da vor allem an ein Votum von Frau Fetz. Jetzt können Sie genau gleich beweisen, dass der Föderalismus eben der richtige Weg in unserer Schweiz ist und bleibt.
Ich komme zu einem weiteren Punkt: Ein Ausgabenwachstum bis auf 1,12 Milliarden Franken - klar, in fünf Jahren - ist für mich in der heutigen Zeit gegenüber dem Steuerzahler, gegenüber der Wirtschaft ein Affront und in keiner Weise zu rechtfertigen. Die gebetsmühlenartige Aufzählung von Schlagworten, wie beispielsweise "Globalisierung", "Digitalisierung", "Individualisierung", "Urbanisierung" und "Kreativwirtschaft", reicht nicht aus, die nun vorgeschlagene Ausweitung und den Ausbau der Kulturfördertätigkeit des Bundes zu begründen. In der Kulturpolitik ist die strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips geboten, denn der Bund darf nur ergänzend zu den Gemeinden und Kantonen tätig sein. Es gibt einige wenige Bereiche, die eventuell mehr Geld brauchen, aber nie in diesem Ausmass. Ich denke hier an den Musikartikel, der an der Urne angenommen wurde, ich denke aber auch an national und international bedeutende Stiftsbibliotheken usw. Dagegen gibt es aber auch ein Sparpotenzial, insbesondere im internationalen Bereich. Es gibt auch nationale Unterstützungen, welche als Ganzes hinterfragt werden dürften, ja, als Ganzes hinterfragt werden müssten.
Sogar die Kantone äusserten sich kritisch gegenüber dem Begriff "nationale Kulturpolitik". Ich zitiere erneut aus der Botschaft: "Sie erachten jedoch den Begriff der 'nationalen Kulturpolitik' unter föderalen Aspekten als diskussionswürdig und verlangen, dass die Mechanismen einer 'nationalen Kulturpolitik' in der Kulturbotschaft besser erklärt werden. Im Weiteren wird die Respektierung der verfassungsmässigen Zuständigkeiten im Kulturbereich von mehreren Kantonen und der EDK eingefordert."
Bleiben wir dabei, wie es in Artikel 69 der Bundesverfassung steht: "Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.