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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-03-12

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-12

Wortprotokoll

Die Kulturbotschaft, die uns der Bundesrat hier vorlegt, ist ein bedeutender Sprung, ein Schritt nach vorne in der nationalen Kulturpolitik. Sie gehört überhaupt zu den erfreulichsten Vorlagen dieser Legislatur, zusammen mit der Fabi-Vorlage. Dafür verdient der Bundesrat Dank und Anerkennung. Auch die vorberatende Kommission, die mit einer klaren Mehrheit hinter den Beschlüssen steht und diese sogar noch leicht optimiert hat, verdient diese Anerkennung.

Investitionen in die Kultur, Kollege Minder, sind produktiv. Das geht über die wirtschaftliche Bedeutung weit hinaus. Die Schweiz ist ein Land mit einer vielfältigen kulturellen Produktion und einem vielgestaltigen kulturellen Leben. Die Förderung durch die öffentliche Hand auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden spielt dabei eine grosse Rolle. Die Förderung durch den Bund ist zwar subsidiär, aber bildet so etwas wie eine Klammer, so, wie es die Verfassung in Artikel 69 vorsieht. Was mit der Botschaft vorgeschlagen wird, ist auch im demokratischen Prozess gut abgestützt. Die eindrückliche Zustimmung in der Volksabstimmung zum Verfassungsartikel aufgrund der Initiative "Jugend und Musik" - Kollegin Egerszegi-Obrist hat es erwähnt und unterstrichen - zeugt davon.

Zu Recht werden die Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Kreation und Innovation" und "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" unterstrichen. "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" meint in der Konsequenz auch die Berücksichtigung der verschiedenen Landesteile.

Genau deshalb ist es auch sehr zu begrüssen, dass die Kommission im Bundesbeschluss 3 bei den geförderten Institutionen die Aufstockung um 3 Millionen Franken beantragt. Das ist mit Blick auf die Budgetbeträge, die insgesamt, aber auch hier in dieser Vorlage nun zur Diskussion stehen, sicher ein bescheidener Betrag. Diese leichte Veränderung, Optimierung, durch die Kommission ermöglicht aber bei der Neudefinition der Kriterien eine Berücksichtigung von Institutionen, die bisher nicht einbezogen waren.

Wir müssen das wissen, und die Kommission hat darauf Rücksicht genommen: Die heutige Liste hat etwas sehr Zufälliges, sie ist historisch gewachsen. Institutionen der Ostschweiz, der Westschweiz, der Suisse Romande, sind darin nicht enthalten. Aus Ostschweizer Sicht, Kollegin Keller-Sutter hat schon darauf hingewiesen, steht für die kommenden Jahre die Stiftsbibliothek St. Gallen als Zentrum für Schriftkultur im Vordergrund.

Die Stiftsbibliothek St. Gallen hat den Rang eines Weltkulturguts. Auf schweizerischer Ebene erfüllt das Projekt eines Zentrums für Schriftkultur die Kriterien der Förderungswürdigkeit mindestens so sehr wie heute geförderte Institutionen, z. B. das Sportmuseum oder das Freilichtmuseum Ballenberg. Es geht darum, dass jetzt mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit, der unterstützt werden soll, eine gewisse Öffnung stattfinden kann. In einem kulturell vielgestaltigen Land wie der Schweiz ist die Berücksichtigung der verschiedenen Landesteile wichtig. Es ist wichtig, dass auch die Ost- und Westschweiz angemessen einbezogen werden können.

Ich möchte Sie deshalb einladen, dem Bundesrat und beim Bundesbeschluss 3 der Kommissionsmehrheit zu folgen.