Germann Hannes · Ständerat · 2015-03-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12
Wortprotokoll
Das Abstimmungsverfahren führt zur etwas speziellen Situation, dass bei der Ausmehrung Germann gegen Germann antritt. (Heiterkeit) Welchem dieser "Germänner" sollen Sie nun in dieser Unterabstimmung folgen? Ich gehöre der Minderheit Fetz an, die jetzt zur Minderheit Häberli-Koller mutiert ist, und ich habe zu diesem Bereich des Kulturförderungsgesetzes auch einen Einzelantrag eingereicht.
Ich sage schnell, wie sich die Beiträge zusammensetzen: Meine drei Kürzungsanträge sollen ja in der Summe diese 65,1 Millionen Franken ergeben, womit das Budget auf den Stand des bundesrätlichen Finanzplans zurückgeführt würde. Dieser Kürzungsantrag, welcher das Kulturförderungsgesetz betrifft, sieht wie folgt aus: Ich beantrage Ihnen, es sei ein Zahlungsrahmen von 159 Millionen Franken zu bewilligen statt der vom Bundesrat beantragten 174,1 Millionen Franken; das bedeutet eine Kürzung um 15,1 Millionen Franken. Was heisst das jetzt? Ich habe einfach die Beiträge verglichen, die bisher in diesem Bereich gesprochen worden sind. In den Jahren 2012 bis 2015, also in der jetzt laufenden Periode, hat das Bundesamt für Kultur jährlich rund 25 Millionen Franken zur Verfügung. Mit dem höheren Beitrag, also mit den 174,1 Millionen Franken, wird nun beantragt, pro Jahr rund 35 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen, also rund 10 Millionen Franken mehr. Eine Erhöhung von 25 Millionen Franken pro Jahr auf 35 Millionen Franken scheint mir doch etwas unverhältnismässig zu sein. Und jetzt gibt es sogar noch den Antrag, es sei noch weiter aufzustocken, als ob man hier nicht wirklich genügend Spielraum hätte.
Ich sage aber auch, dass in diesem Bereich die musikalische Bildung und auch die Leseförderung nicht angetastet werden sollen; ich bin ausdrücklich für diese. Es gibt allerdings schon Bereiche - Preise, Auszeichnungen, Ankäufe usw. -, bei welchen schon noch etwas Fleisch am Knochen ist. Ich verweise auch darauf, dass es hierfür innerhalb des Bundesamtes für Kultur 81 Vollstellen gibt, sodass hier auch Möglichkeiten bestehen, sich einzuschränken und zu optimieren.
Die von mir beantragte Kürzung um die 15,1 Millionen Franken heisst, dass statt von 25 Millionen auf 35 Millionen Franken nur von heute 25 auf neu 32 Millionen Franken pro Jahr erhöht wird. Also diese Zunahme um 7 Millionen Franken ist immer noch im Bereich eines zweistelligen prozentualen Wachstums. Dieser Spielraum muss einfach ausreichen.
Darum bitte ich Sie, diesem moderaten Kürzungsantrag zuzustimmen. Ich bin sicher, das Bundesamt für Kultur wird es schaffen, das sinnvoll umzusetzen. Es hat, wie gesagt, diverse Punkte darin, wo man ansetzen könnte. Aber ich gehe hier nicht mehr weiter in die Details.