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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-10

Wortprotokoll

Wie verschiedentlich gesagt wurde, ist das Verhältnis zwischen soziodemografischem und geografisch-topografischem Lastenausgleich im Jahre 2004 politisch bewusst ausgehandelt und auch so in der Verfassungsabstimmung dargelegt worden. Es geht hier ja nicht nur um die Ausgleichstöpfe des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs, sondern auch um den dritten Teil dieses Ausgleichs - der in sich ein Gesamtsystem ist -, den noch mit 360 Millionen Franken dotierten Härteausgleich. Er wird jetzt Jahr für Jahr um 4 Prozent zurückgebaut, aber er gehört auch dazu. Das ist ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Sie wissen, wie der soziodemografische Lastenausgleich entstanden ist. Er wurde aus dem Nichts geäufnet und entwickelt. Der geografisch-topografische Lastenausgleich ist eine Weiterführung des Teilindikators "Anteil Berggebiet" des Finanzkraftindex. Der Unterschied, wie er heute besteht, hat immer bestanden, auch bei der Einführung dieser beiden Töpfe und bei der bewussten Dotierung der Töpfe mit jeweils 50 Prozent.

Herr Nationalrat Wermuth, Sie haben aufgezeigt, wie viele Prozent der Sonderlasten mit dieser Ausgleichszahlung abgegolten werden. Der Grad der Abgeltung der Lasten ist nur ein Kriterium; das war schon bei der Diskussion um die NFA-Lastenausgleichstöpfe klar. Das massgebende Kriterium ist die Tragbarkeit der Lasten. Die Tragbarkeit der Lasten ist in den ressourcenstarken Kantonen grösser als in den ressourcenschwachen Kantonen. Darum war es auch gerechtfertigt, die Töpfe gleich zu dotieren, auch wenn die Lasten im soziodemografischen Lastenausgleich etwas höher sind als im geografisch-topografischen Lastenausgleich. Der soziodemografische Lastenausgleich fliesst heute zu 80 Prozent in vier ressourcenstarke Kantone; das ist auch richtig, das ist systemkonform. Genf, Waadt, Zürich und Basel-Stadt haben 80 Prozent der Ausgleichszahlungen des soziodemografischen Lastenausgleichs. Das ist absolut richtig, aber es ist auch eine Frage der Tragbarkeit der übrigen Lasten.

Ich habe es gesagt: Der Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich sind keine kommunizierenden Röhren. [PAGE 239] Darum müssen Sie auch ein paar finanzpolitische Überlegungen machen, wenn Sie einfach den Lastenausgleich erhöhen wollen. Wenn Sie diese 196 Millionen Franken zusätzlich in ein System geben wollen, müssen Sie sich schon überlegen, wie Sie das finanzieren wollen. Dieses System verlangt diese Erhöhung aber nicht zwingend. Wir sind uns einig: Der NFA verlangt in seiner Grundkonzeption nicht, dass man jetzt den soziodemografischen Lastenausgleich erhöht, es gibt keine Kriterien dafür. Aufgrund der heutigen finanzpolitischen Lage möchte ich Sie bitten, den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich so zu belassen, wie sie heute sind.