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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-10

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-10

Wortprotokoll

Als Fraktionssprecherin zu dieser Vorlage eine Abstimmungsempfehlung zu geben ist ja nicht ganz einfach, da es hier nicht um rein sachliche, sondern auch um regionalpolitische Entscheidungen geht. Viele von uns sehen sich hier als Vertreterin und Vertreter ihres Kantons in der entsprechenden Nehmer- oder Geberrolle. Trotzdem hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf natürlich Recht, wenn sie sagt, die Vorlage 1 und die Vorlage 2 seien nicht miteinander gekoppelt und sollten auch nicht gekoppelt werden. Trotzdem war der Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) ein Versuch, einen Kompromiss zu finden, um eben dem Tatbestand, dass die Zentrumslasten zu wenig ausgeglichen sind, finanzpolitisch "neutral" gerecht zu werden.

Jetzt kann dieser Kompromiss nicht aufrechterhalten werden, weil Sie bei Vorlage 1 dem Bundesrat gefolgt sind. Konsequenterweise hat Herr Fischer seinen Minderheitsantrag zurückgezogen. Trotzdem bleibt jetzt der Tatbestand bestehen, der sich in den letzten Jahren verschärft hat, dass nämlich die Zentrumslasten in der Schweiz grösser geworden sind und mehr Städte davon betroffen sind. Es sind notabene nicht nur die grössten Städte in der Schweiz davon betroffen, sondern auch mittelgrosse Städte in verschiedenen Kantonen, denen eine regionale Zentrumsfunktion zukommt.

Entweder folgen wir jetzt dem Bundesrat, was heisst, dass wir alles so lassen, wie es ist, oder wir folgen der Minderheit I (Vischer Daniel) und anerkennen, dass wir einen neuen Kompromiss finden können, indem wir eben das Verhältnis zwischen dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich verschieben.

Ich mache Ihnen beliebt, der Minderheit I (Vischer Daniel) zu folgen und dies zu tun. Obwohl es für diese Anpassung etwas früh ist, ist es eine realitätsgerechtere Abbildung der Jetzt-Situation, als wenn wir das Verhältnis dieser beiden Ausgleichszahlungen bei 50/50 lassen. Mit dem Antrag der Minderheit I wird das Verhältnis zu 60/40 verschoben, das heisst, dass der soziodemografische Lastenausgleich mit etwas mehr als der Hälfte und der geografisch-topografische Lastenausgleich mit etwas weniger als der Hälfte gewichtet wird.

Ich bitte Sie also, bei Vorlage 2 der Minderheit I (Vischer Daniel) zu folgen. [PAGE 238]

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