Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-10
Wortprotokoll
Der Finanzausgleich ist ein wichtiges, ein unabdingbares Element des schweizerischen Föderalismus; insoweit sind wir uns sicher alle einig. Wir haben alle vier Jahre im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes die Gelegenheit, das System Finanzausgleich auch zu prüfen, also auf den Prüfstand zu stellen.
Wir haben den neuen Finanzausgleich 2008 eingeführt. Wir können heute feststellen, dass das neue System gut funktioniert. Die fünfzehn Jahre Vorarbeit waren also berechtigt und haben sich gelohnt. Die Ziele wurden weitgehend erreicht. Natürlich haben wir noch nicht alle Ziele ganz erreicht, sie wurden aber weitgehend erreicht. Wir können heute auch sagen, dass das Ziel, eine Mindestausstattung von 85 Prozent zu erreichen, mehr als erreicht wurde. Basierend auf der Wirksamkeitsanalyse können wir heute sehen, dass wir in Bezug auf den Ressourcenausgleich die Ziele mehr als erfüllt haben. Anders gesagt: Es drängt sich auf und es ist gerechtfertigt, den Ressourcenausgleich entsprechend anzupassen, wie das eben auch im System vorgesehen ist. Ich komme noch darauf zurück.
Wir stellen auch fest, dass es beim Lastenausgleich keinen Handlungsbedarf gibt, unseres Erachtens weder beim geografisch-topografischen noch beim soziodemografischen. Das sieht ja eine Mehrheit der Finanzkommission etwas anders; darüber werden wir aber noch diskutieren.
Es gibt auch keinen Handlungsbedarf bei der Funktionsweise des Systems als solchem. Ich bin froh, dass heute immer wieder darauf hingewiesen wurde, man solle das System nicht aus der Optik eines einzelnen Kantons anschauen. Sie sind hier nicht allein Kantonsvertreter, sondern Sie sind auch dafür verantwortlich, dass wir in unserem Land ein Finanzausgleichssystem haben, das eben das Ziel erreicht, einen wirklichen Ausgleich zu realisieren, und das nicht nur die Globalbilanz für einen Kanton als gut oder als weniger gut erscheinen lässt.
Insofern bin ich überzeugt, dass wir ein System haben, das diesen Anforderungen gerecht wird und das diese Anforderungen erfüllt, wenn wir denn bereit sind, in diesem System die vom System vorgegebenen Anpassungen tatsächlich jeweils auch zu machen. Der Ständerat hat das nicht gewollt. Er hat im Ressourcenausgleich die vom System vorgesehene und geforderte Anpassung nicht gemacht. Ihre Finanzkommission hat diese gemacht und ist entsprechend dem Antrag des Bundesrates bereit, im Ressourcenausgleich die Dotation um 330 Millionen Franken zu reduzieren und damit das Ziel des Finanzausgleichs auch wirklich weiterzuverfolgen. Das Ziel ist, dass man immer diese Mindestausstattung für den schwächsten Kanton von 85 Prozent anstrebt, aber eben auch nicht mehr.
Wir hatten in den Jahren 2012 bis 2015 eine Überdotierung; ich habe es gesagt. Das Ziel wurde deutlich übertroffen, indem die Geberkantone und der Bund etwa 7,6 Prozent mehr eingezahlt haben, als notwendig gewesen wäre, um die Anforderungen des Systems wirklich erfüllen zu können. Ich möchte auch all diejenigen, die beim Beginn des NFA dabei waren, daran erinnern, was man mit diesen mindestens 85 Prozent gemeint hat. Man hat es immer am schweizerischen Durchschnitt ausgerichtet und gesagt: Die Mittelausstattung des schwächsten Kantons soll mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen. Von daher war sie dann natürlich meist höher als dieser Mindestwert. Es war nie die Meinung, dass die Minimalausstattung beliebig auf 90 oder 95 oder 100 Prozent erhöht werden könne, sondern man wollte den schwächsten Kanton auf 85 Prozent bringen und die anderen Kantone logischerweise etwas darüber.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, dem Ausgleichsgedanken, der damals von allen Kantonen unterstützt wurde, Rechnung zu tragen und jetzt, wo das System anwendbar ist, es auch anzuwenden. Ich bin dagegen, dass man das System nur dann anwendet, wenn der Wert von 85 Prozent einmal nicht erreicht wird. Es könnte ja auch sein, dass sich in vier Jahren wieder ein anderes Bild ergibt, indem ein, zwei Kantone etwas unter diesen Wert fallen. Dann müsste man den Ressourcenausgleich selbstverständlich auch wieder erhöhen, so, wie man ihn jetzt anpasst, um eben diese Grössenordnung von 85 Prozent zu erreichen. Man muss also bereit sein, den Ressourcenausgleich in vier Jahren allenfalls wieder zu erhöhen, wenn es notwendig ist. Es geht hier nicht um eine Entlastung des Bundeshaushalts, sondern darum, dass wir von dem Gebrauch machen, was wir im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vorgesehen haben, dass wir von der Steuerungsmöglichkeit des Parlamentes hier und heute Gebrauch machen, weil die Parameter ganz klar sind. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines Systems, das wir miteinander beschlossen haben. Es geht auch um ein staatspolitisches Interesse, auch um das Interesse der Geberkantone. Die Geberkantone haben ihren Beitrag innerhalb der Eckwerte dieses Systems zu leisten, aber man kann von ihnen eigentlich nicht erwarten, dass sie über die Erreichung der Ziele dieses Systems hinaus Beiträge leisten. Das ist auch eine Frage der nationalen Kohäsion und des nationalen Verständnisses füreinander. Ich möchte Sie bitten, sich diese Gedanken bei den Diskussionen um die Artikel 1 und 2 der Vorlage 1 auch zu machen.
Vielleicht noch eine finanzpolitische Begründung, die aber nicht die massgebende ist: Wir haben in letzter Zeit bei den Kantonen und beim Bund über die Verschlechterung der finanziellen Situation gesprochen. Auch wir beim Bund werden Ihnen Kürzungen vorschlagen - wir haben Kürzungen auch schon vorgenommen. Es ist natürlich auch eine Frage der korrekten Handhabung der geltenden Systeme, auch finanzpolitisch gesehen, dass man Leistungen, die nicht mehr im gleichen Ausmass notwendig sind, um ein Ziel zu erreichen, aus finanzpolitischen Gründen zurückfährt - und sie dann wieder erhöht, wenn sie wieder notwendig sind. Es ist aus finanzpolitischen Gründen wichtig, dass wir uns an solche Spielregeln, die wir uns ja selbst gegeben haben, auch halten.
Zum Lastenausgleich: Wir haben aufgezeigt - im Wirksamkeitsbericht kommt dies auch zum Ausdruck -, dass die soziodemografischen Lasten höher sind als die geografisch-topografischen Lasten. Aber das war immer schon so, das war bereits bei der Einführung des NFA so. Das war damals auch darum so, weil der geografisch-topografische Topf als Ersatz für den Berggebietsindex beziehungsweise den Finanzkraftausgleich, den wir bis zu diesem Zeitpunkt hatten, aufgenommen wurde, während der soziodemografische Topf etwas ganz Neues war. Man wollte damit dem Umstand Rechnung tragen, dass es nicht nur geografisch-topografische Lasten gibt, sondern eben auch soziodemografische Lasten, die man bis zu diesem Zeitpunkt mit anderen Gefässen, die man heute auch noch hat, abglich - also nicht nur im Rahmen dieses soziodemografischen Topfes. Man entschied sich 2004 klar für 50 zu 50, also für eine gleiche Dotation der Töpfe. Man vertrat dies auch so im Rahmen der Verfassungsabstimmung. Und es gibt auch keine Kriterien oder Parameter, mit denen festgelegt ist, wie man diese Töpfe allenfalls wieder angleichen könnte. Ich bin der Meinung, dass man auch hier bei dem bleiben soll, was man einmal gesagt hat.
Vielleicht noch ein Punkt, ohne jetzt die Diskussion über den soziodemografischen Lastenausgleich vorwegzunehmen; ich werde mich dagegen wehren, dass man den soziodemografischen Lastenausgleich hinaufschraubt, aber immerhin eine Bemerkung bereits hier: Es sind nicht kommunizierende Röhren, der Ressourcenausgleich auf der einen Seite und der Lastenausgleich auf der anderen Seite. Wenn Sie also solche Übungen planen, dann sagen Sie bitte nicht, [PAGE 230] dass wir beim Ressourcenausgleich zurückfahren und darum beim Lastenausgleich erhöhen können! Sie müssen sich dann in vier Jahren, wenn man den Ressourcenausgleich wieder erhöhen muss, weil die Kriterien klar sind, die Frage gefallen lassen: Wollen Sie den Lastenausgleich dann wieder zurückfahren? Das werden Sie kaum tun wollen, und das wird man dann politisch kaum durchbringen. Es sind also keine kommunizierenden Röhren, es sind zwei ganz verschiedene Instrumente und Mechanismen. Man muss diese unterschiedlich beurteilen.
Ich komme zu den einzelnen Vorstössen:
Zum Kommissionspostulat, zur Frage der Grenzgänger: Wie rechnen wir das Einkommen der Grenzgänger in das Ressourcenpotenzial ein? Das war bereits vor zehn Jahren ein Thema; Frau Nationalrätin Carobbio Guscetti hat darauf hingewiesen. Wir haben immer zum Ausdruck gebracht, dass wir bereit sind, noch einmal zu prüfen, ob wir das mit 75 Prozent einrechnen, wie man das heute tut, oder mit 50 Prozent. Was ist richtig? Das ist eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt und die wir noch einmal aufnehmen werden. Ich habe das in der Kommission auch so gesagt.
Zur Standesinitiative Schwyz: Ich bitte Sie, dieser keine Folge zu geben. Ich möchte zu den Ausführungen von Frau Nationalrätin Gössi, die sich auf die Frage des Anteils der direkten Bundessteuer und dann auf die Zahlungen in den Finanzausgleich der Kantone Schwyz und Zug bezogen hat, Folgendes sagen: Das sind ganz unterschiedliche Mechanismen und unterschiedliche Ziele. Beide Artikel, die Sie angesprochen haben, also Artikel 128, der die Frage der direkten Bundessteuer und des Anteils der Kantone betrifft, wie auch Artikel 135, der die NFA-Ausgleichszahlungen betrifft, sind selbstständige Artikel. Sie haben denselben Rang, sie sind unabhängig voneinander und haben die gleich hohe Bedeutung. Der eine geht dem anderen also nicht vor. Der Artikel betreffend die direkte Bundessteuer, also Artikel 128, regelt das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Er besagt, der Bund habe den Kantonen 17 Prozent der direkten Bundessteuer zuzuteilen. Der andere, nämlich Artikel 135, regelt das Verhältnis unter den Kantonen, also den horizontalen Lastenausgleich unter den Kantonen. Das hat gar nichts miteinander zu tun, das sind zwei ganz unterschiedliche Bestimmungen. Darum kann man auch nicht sagen, dass man die Gelder blockiert oder sogar auf ein Sperrkonto überweist, wenn man nicht den Anteil von 17 Prozent erhalte. Ich glaube, wir sind uns alle einig: In einem direktdemokratischen, föderalistischen System sind Übungen mit Sperrkonto nicht der geeignete Weg, um Probleme zu lösen.
Zur Standesinitiative Waadt: Ich bin froh, dass auch Herr Nationalrat Müller Thomas auf die Diskussion hingewiesen hat, die man geführt hat. Ich möchte Sie bitten, dieser Initiative keine Folge zu geben. Was die Zentrumslasten anbelangt, haben wir im geltenden System die Möglichkeit, diese auszugleichen, da brauchen wir nicht den NFA auf den Kopf zu stellen. Was den kantonalen Steuerindikator anbelangt, bin ich sehr erstaunt, dass ein Kanton, der sich in der Diskussion bei der Einführung des NFA sehr stark für die kantonale Souveränität und für die Eigenbestimmung des Kantons gewehrt hat, jetzt dieses Instrument vorschlägt. Es ist ja eigentlich NFA-widrig, weil es dann nicht mehr um das Ressourcenpotenzial gehen würde, sondern um die Frage der Steuererhebung in einem Kanton. Das wäre völlig NFA-widrig, es wäre wieder das frühere System. Ich möchte Sie bitten, nicht im neuen System wieder zum Teil zum alten System zurückzugehen. Ich bitte Sie also, der Standesinitiative Waadt keine Folge zu geben.
Eine Schlussbemerkung: Sie sehen in der Wirksamkeitsanalyse, dass in den letzten Jahren die Ausgleichszahlungen der Geberkantone stark zugenommen haben. Auch ihr Ressourcenpotenzial hat stark zugenommen, und sie haben ihre Ressourcen nicht vollständig ausgeschöpft. Der Kanton Schwyz hat beispielsweise eine Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials von 12,7 Prozent; der Durchschnitt ist bei 26 Prozent. Der Kanton Schwyz hat also viel gezahlt, aber auch nicht alle Ressourcen ausgeschöpft. Das System hat funktioniert, aber der Unmut der Geber hat auch zugenommen; die Polarisierung hat zugenommen. Ich meine, dass das für das Zusammenleben in unserem Staat ganz schlecht ist. Es ist auch ganz schlecht, wenn sich Geber- und Nehmerkantone in der Öffentlichkeit "vorführen". Wir haben einen Finanzausgleich - Ausgleich! Dieser soll eben ausgleichen, dieser soll gewisse Unterschiede in einem bestimmten Mass ausgleichen. Es ist ein Ausgleichssystem, das ein Kompromiss ist - ein typisch schweizerischer Kompromiss zwischen starken und schwachen Kantonen, ein Kompromiss, der bei der Einführung eine hohe Akzeptanz gehabt hat, und zwar bei allen Kantonen. Ich möchte Sie wirklich bitten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Akzeptanz weiterhin gegeben ist, auch in Zukunft.
Ich richte hier auch einen Appell an die Nehmerkantone: Wenn das System so gehandhabt wird, wie es in der Verfassungsabstimmung akzeptiert wurde, wenn das System so gehandhabt wird, wie es eine Zukunft für den Föderalismus in unserem Land hat, dann müssen Sie jetzt auch in diesem System die Anpassungen vornehmen, die vom System her gegeben sind. Und darum möchte ich Sie bitten, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.