Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-10
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Erneut diskutieren wir heute die Grundbeiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen den Kantonen für die Jahre 2016 bis 2019. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor sechs Jahren entsprach gemäss den Worten von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf der Realisierung eines Grossprojektes. Dies gilt es auch heute zu würdigen. Alle sind sich einig, dass dieses Projekt ein Erfolg war, und wir können dazu beitragen, dass es ein Erfolg bleibt.
Immerhin zeigt der Wirksamkeitsbericht, dass das formulierte Ziel einer Mindestausstattung der Ressourcen von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts übertroffen wurde. Heute, erst sechs Jahre nach der Einführung, gilt es deshalb, Augenmass zu bewahren und kleinere Anpassungen vorzunehmen und für eine grundsätzlichere Reform den nächsten Wirksamkeitsbericht abzuwarten. Wir sind froh, dass auch der Bundesrat im Wesentlichen dieser Meinung ist und dem doch eher brisanten Forderungskatalog der Geberkantone nicht gefolgt ist. Diese fordern unter anderem grundsätzlichere Eingriffe wie die Einführung einer neutralen Zone oder einen fixen Abschöpfungssatz für den Beitrag der ressourcenstarken Kantone.
Das Ziel des NFA ist der Ressourcenausgleich, und je näher wir diesem Ziel kommen, desto weniger Mittel brauchen wir für diesen Ausgleich. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, in welchem Tempo der Ressourcenausgleich mit dem erbrachten Erfolg reduziert wird. Im Sinn eines Kompromisses zwischen den Interessen der Geberkantone und den Interessen der Nehmerkantone unterstützen wir gutschweizerisch den Vorschlag, der zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates als erstberatendem Rat liegt.
Zusätzlich möchten wir, dass mit den freiwerdenden Mitteln der soziodemografische Lastenausgleich aufgestockt - sprich: verbessert - wird. Bereits bei der Einführung des NFA wurde konstatiert, dass dieser ungenügend ist. In der Zwischenzeit hat sich dieses Ungleichgewicht klar akzentuiert, was es jetzt zu korrigieren gilt. Auch hier sind wir für einen Kompromiss. Der soziodemografische Lastenausgleich soll erhöht werden. Gleichzeitig können wir aber auf direkte Kürzungen des geografisch-topografischen Lastenausgleichs verzichten.
Einig sind wir uns im entscheidenden Grundsatz: Es gibt keine Alternative zum NFA. Mit dem NFA konnte gewissermassen indirekt auch der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen flankiert werden. Dass dies aufseiten der Geberkantone funktioniert, können wir am Beispiel des Kantons Schwyz ablesen. Den Steuerwettbewerb an sich möchte eine Mehrheit von Ihnen nicht infrage stellen, auch heute nicht.
Bei grundsätzlichen Eingriffen in den Mechanismus des NFA gilt es deshalb sorgfältig zu beurteilen, ob nicht neue Verzerrungen geschaffen werden. Viele Veränderungsvorschläge, die in den Detailberatungen in den Kommissionen und im Erstrat gemacht wurden, hätten neue Verzerrungen zur Folge gehabt. Offensichtlich ist ein System wie der NFA nicht einfach zu reformieren, weder von Geber- noch von Nehmerseite her. Nur, diese grundsätzliche Reform können wir nicht ewig vor uns herschieben, da sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen immer schneller ändern und somit die Basis des heutigen NFA erodiert. Sichtbar wird dies bereits beim soziodemografischen Lastenausgleich.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat dazu noch die Verbundaufgaben erwähnt, für die es Programmvereinbarungen gibt. Statt dass man sich auf Bundesseite auf eine strategische Aufgabe beschränkt, sind diese Aufgaben sehr detailliert ausgearbeitet, was eine zukünftige Entflechtung nicht einfacher macht. Auch wenn es heute zu früh ist: Für die Zukunft müssen wir fähig sein, in einer nächsten Phase auch komplexere Aufgaben wie die Neudefinition und Klärung von Verbundaufgaben in Angriff zu nehmen.
Eintreten ist für uns unbestritten. Wir würdigen damit auch den Grundsatz und die Verdienste des NFA. Wir können das Postulat der FK-NR zum Grenzgängereinkommen unterstützen. Wir werden der Standesinitiative Schwyz keine Folge geben; hingegen werden wir jener des Kantons Waadt Folge geben, weil sie den soziodemografischen Lastenausgleich stärker berücksichtigen wird.