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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-03-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-10

Wortprotokoll

Wir haben hier drei Anträge. Wir haben den Antrag der Mehrheit, gleich Bundesrat. Die Mehrheit will eine Reduktion der Dotation, abgestellt auf den Wirksamkeitsbericht, mit Bezug auf das Ergebnis der letzten vier Jahre. Der Antrag der Minderheit II (Gschwind) will die Version des Ständerates, gleich Status quo. Der Antrag der Minderheit I (Fischer Roland) hat eine vermittelnde Mittelposition; er stellt auf die letzten acht Jahre ab.

Die Grünen sind in dieser Frage wie natürlich alle Fraktionen etwas gespalten. In der Ausmarchung zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates, also zwischen der Mehrheit und der Minderheit II (Gschwind), obsiegte die Version des Bundesrates. In der Ausmarchung am Schluss hatte aber der Vermittlungsvorschlag der Minderheit I (Fischer Roland) am meisten Stimmen.

Was gilt es hier zu berücksichtigen? Noch einmal Folgendes: Der NFA ist ein System des Ressourcenausgleichs, es wird auf Ressourcenpotenziale abgestellt. Ziel des NFA ist es, die eigene Zielsetzung der NFA-Gesetzgebung zu erreichen, d. h. 85 Prozent im Mittel. Alle Kantone haben in den letzten vier Jahren diese Zielsetzung erreicht. Gemäss Gesetz ist dem Rechnung zu tragen. Deshalb legt der Bundesrat eine Vorlage vor, die die Dotation reduziert und auch in der Periodik der nächsten Jahre eine zusätzliche Reduktion vornimmt. Dies ist dem Wirksamkeitsbericht angemessen. Nicht sinnvoll ist die Position der Nehmerkantone, der ressourcenschwachen Kantone. Sie gehen nämlich davon aus, dass man ja nicht wisse, wie sich die Zukunft entwickle, deswegen müsse man beim Status quo bleiben. Dazu sagen andere Kantone - ich nenne jetzt einmal das Gros der ressourcenstarken Kantone, ich nenne nicht die Ausreisser Schwyz und Zug, die in diesem Gestrüpp der sogenannten Geberkantone eine Sonderfunktion einnehmen -, dass es natürlich nicht sein kann, über den NFA letztlich weitergehende Zielsetzungen als diejenigen, die im Wirksamkeitsbericht ausgewiesen sind, anzustreben. Dem ist bei nüchterner Betrachtung Rechnung zu tragen. In diesem Sinn ist der Mehrheitsantrag ausgewogen und plausibel.

Nun sagt die Minderheit I (Fischer Roland), die Schwäche könnte sein, dass nur auf die letzten vier Jahre abgestellt wurde, derweil in den Jahren zuvor die Zielsetzung von 85 Prozent ja noch nicht von allen Kantonen erreicht wurde. Deswegen schlägt sie einen Mittelweg vor. Und weil die Grünen ja manchmal die Partei sind, die ein warmes Herz für einen Mittelweg hat, haben wir uns schlussendlich mehrheitlich auf diesen Mittelweg geeinigt, was aber nicht heissen wird, dass die einzelnen Mitglieder dann in der ersten Abstimmung - Mehrheit gegen Ständerat - nicht doch je nach ihrer Kantonszugehörigkeit stimmen wurden.

Persönlich glaube ich, dass der Bundesrat mit seiner Vorlage eine wichtige und richtige Zielsetzung angegeben hat. Noch einmal: Hören wir auf mit diesem lächerlichen Moraldiskurs zwischen ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen, und zwar vice versa! Moralismus ist auf beiden Seiten gleich stark vertreten. Es geht weder um schludrige Staatsfinanzen in den einen Kantonen noch um Steuerdumping im Durchschnitt der ressourcenstarken Kantone. Es wurde vorhin mit Recht gesagt: Es ist eben nicht so, dass die ressourcenstarken Kantone vorwiegend die Steuerdumper sind. Das sei noch einmal festgehalten. Letztlich ist der Kompromiss möglich. Persönlich denke ich, dass die Position der Mehrheit ausgewiesen ist.