Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-06-02

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02

Wortprotokoll

Es ist ein Geschäft der Finanzkommission, und die Mitglieder der Finanzkommission haben ihre Sichtweise jetzt dargelegt. Bei diesem Punkt ist aber auch die AHV betroffen, also die soziale Sicherheit. Die [PAGE 332] AHV-Finanzen sind ein wichtiges Thema; wir werden uns damit ja noch ausführlich zu beschäftigen haben. Es steht jetzt für ein Jahr ein Betrag von immerhin 130 Millionen Franken zur Diskussion. Das ist nicht nichts. 130 Millionen sind 130 Millionen, und deshalb lohnt es sich schon, die Sache auch noch aus der Optik der sozialen Sicherheit zu betrachten, mithin auch aus der Optik der SGK und nicht nur aus jener der FK.

Herr Zanetti hat mit dem Vergleich zum Verhältnis von Festhypothek zu variabler Hypothek kurz darauf hingewiesen: Wenn eine Festhypothek abgeschlossen wird, dann muss der Hypothekenschuldner bis zum Ablauf der Festhypothek den festen Zinssatz bezahlen, auch wenn sich die Zinsen anders entwickeln als ursprünglich angenommen. Er kann nicht plötzlich sagen, es wäre für ihn aufgrund der veränderten Zinslandschaft jetzt günstiger mit der variablen Hypothek; er muss sich an die Voraussetzungen halten.

Das Gleiche gilt - ich möchte das jetzt kurz ausführen - bei der Frage der Verzinsung der IV-Schuld. Ich möchte Sie daran erinnern - diejenigen von Ihnen, die länger dabei sind, können sich sicher noch daran erinnern -: Die Übergangsfinanzierung für die IV war eine höchst umstrittene Geschichte. Die Volksabstimmung über die 0,4 Mehrwertsteuerprozente verlief sehr kontrovers. Ein Bestandteil des Pakets, das in diesem Kontext geschnürt worden ist und in den Räten eine Mehrheit gefunden hat, war, dass der Bund für die Übergangsperiode von sieben Jahren die Verzinsung der IV-Schuld zu übernehmen hat. Das war ein Bestandteil des ganzen Pakets. Aufgrund des positiven Ergebnisses der Volksabstimmung haben nachher die Eidgenössische Finanzverwaltung und der AHV-Fonds - gewissermassen als Vertragspartner - einen Vertrag abgeschlossen. Ich möchte Sie jetzt aufgrund der Dokumente einfach daran erinnern: Der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung - Fritz Zurbrügg, heutiges Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank - hat damals gesagt, es gebe zwei Varianten, wie man das regeln könne. Die eine Variante enthielt eine variable Verzinsung, die andere Variante eine feste Verzinsung.

Die Finanzverwaltung hat damals vorgeschlagen, wegen der Berechenbarkeit - und zwar für beide Seiten - sei es richtig, für diese siebenjährige Periode eine fixe Verzinsung vorzunehmen und sich, aus damaliger Sicht, an den Zinsen des siebenjährigen Swap-Satzes zu orientieren, und das seien 2 Prozent. Das war der Vorschlag der Eidgenössischen Finanzverwaltung. So wurde es fixiert, und so wurde es in diesen sieben Jahren dann auch gemacht. Das war eine fixe Abmachung. Nachdem der Bundesrat vorgeschlagen hat, aufgrund der Zinssituation die Zinsen zu senken, hat der Ausgleichsfonds beim Finanzdepartement, also beim Bundesrat, dagegen protestiert und gesagt - gemäss dem lateinischen Satz "Pacta sunt servanda" -, es gehe um Treu und Glauben, diese Vereinbarung in Bezug auf die AHV-Finanzierung müsse eingehalten werden. Der Ausgleichsfonds hat die Optik der AHV-Finanzen im Auge zu behalten.

Es kommt dazu, dass auch die SGK unseres Rates, als das Geschäft hier gestartet wurde - natürlich ist das jetzt einige Zeit her, die Botschaft ist auch etwas älter -, einstimmig der Meinung war, dass sich der Bund an diese Vereinbarung zu halten habe. Sie hat den Bundesrat damals gebeten, im Interesse der AHV-Finanzierung auf diese Kürzungsmassnahmen zu verzichten. Das ist auch der Standpunkt, den wir meiner Meinung nach vertreten müssen. Das war auch der Grund, weshalb die Mehrheit des Nationalrates daran festgehalten hat; dieser Vertrag gilt. Es betrifft ja nur eine Übergangsperiode. Ende 2017 ist es fertig damit. Wir werden sehen, was nachher bezüglich der IV-Schuld passiert. Es ist im Moment ja nicht in Sicht, dass hier eine Nachfolgelösung vereinbart wird. Das wird dann zu diskutieren sein. Jedenfalls wurde das bezüglich dieser siebenjährigen Periode so abgemacht. Es wäre jetzt unfair, wenn die AHV-Finanzen, die doch einem hohen öffentlichen Interesse entsprechen, dafür bluten müssten, dass die IV-Schuld der AHV angehängt worden ist; das ist der Hintergrund.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, bei Ihrem Wort zu bleiben, Ihr Wort zu halten und beim bisherigen Zinssatz zu bleiben.

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-06-02 | Lexipedia | Lexipedia