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preparatory:AB 171153

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-02

Wortprotokoll

Diese Vorlage war vor fast zwei Jahren erstmals in unserem Rat. Der Nationalrat hat dann einige Pirouetten gedreht und ist jetzt eigentlich wieder dort, wo wir vor fast zwei Jahren waren. Ich gebe Ihnen einen Überblick über die Vorlage und ihre lange Vorgeschichte, soweit wir keine Differenzen zu diskutieren haben. Auf die Differenzen kommen wir dann anschliessend in der Detailberatung zu sprechen.

Zur langen Vorgeschichte: Am Anfang stand die Motion der Finanzkommission des Nationalrates 11.3317. Der Bundesrat hat dann im Dezember 2012 eine Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) mit kurzfristig umsetzbaren Sparmassnahmen im Umfang von rund 700 Millionen Franken jährlich vorgelegt. Der Nationalrat ist auf die Vorlage eingetreten, hat sie dann aber an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, sowohl einnahmen- wie ausgabenseitig weitere Massnahmen vorzuschlagen. Unser Rat ist ebenfalls auf das Geschäft eingetreten, hat die Rückweisung aber abgelehnt. Der Nationalrat hat an seinem Rückweisungsbeschluss festgehalten, worauf der Bundesrat im September 2014 dem Parlament die verlangte Zusatzbotschaft vorlegte.

Der Bundesrat erachtete eine Erhöhung von Steuereinnahmen als das falsche Instrument zur Haushaltsanierung und konzentrierte sich in dieser Zusatzbotschaft auf ausgabenseitige Massnahmen. Er hat aber empfohlen, nicht auf diese einzutreten. Daraufhin hat die Finanzkommission des Nationalrates in einem Grundsatzentscheid beschlossen, das ursprüngliche KAP auf der Grundlage der Botschaft vom 19. Dezember 2012 zu behandeln. Sie ist auf die Zusatzbotschaft also nicht eingetreten. Dasselbe haben wir im Zweitrat gemacht. Wir haben die Vorlage also ausschliesslich auf der Grundlage der ursprünglichen Botschaft diskutiert.

Welche Massnahmen des ursprünglichen KAP stehen heute, nach zweieinhalb Jahren, noch zur Diskussion?

Die KAP-Botschaft sah einmal Massnahmen für drei Jahre vor; wir diskutieren jetzt nur noch über das dritte Jahr, über 2016. Für dieses Jahr sah die KAP-Botschaft Kürzungen von 737,7 Millionen Franken vor. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat mit eigenen Massnahmen bereits Kürzungen von etwas mehr als 168 Millionen umgesetzt. Das Parlament hat mit dem Voranschlag 2015 weitere KAP-Massnahmen im Umfang von 329,5 Millionen Franken umgesetzt. Vollständig verzichtet aber hat es in der Debatte über den Voranschlag auf die Kürzungen im Bereich der Landwirtschaft; es geht um 56,7 Millionen Franken, auf die wir in der Detailberatung noch zu sprechen kommen.

In den Räten noch nicht behandelt sind drei Massnahmen des ursprünglichen KAP im Umfang von 183,2 Millionen Franken: die Senkung des Satzes zur Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV, da geht es um 132 Millionen; die Streichung der indirekten Presseförderung, das ergibt 50 Millionen; die Kürzung der Bundesbeiträge an die Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen und fotografischen Sicherheitskopien zur Erhaltung des kulturellen Erbes, das entspricht 0,7 Millionen. Auf die erste und die dritte dieser Massnahmen kommen wir in der Detailberatung zu sprechen. An der zweiten Massnahme, der Streichung der indirekten Presseförderung, halten Bundesrat, Nationalrat und Ihre Finanzkommission nicht fest. Wir beantragen Ihnen, Ziffer 6 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 zu streichen. Es liegt heute kein anderer Antrag vor, sodass wir darüber nicht mehr diskutieren werden.

Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie noch darüber informieren, dass die Finanzkommission einen Antrag diskutiert hat, der eine Plafonierungsvorgabe von 67 Milliarden Franken in diese Vorlage aufnehmen wollte. Der Antrag ist dann aufgrund der Ausführungen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zurückgezogen worden. Sie hat uns bestätigt, dass der Voranschlag 2016 dank massiver Bereinigungen voraussichtlich in der Grössenordnung von 67 Milliarden Franken zu liegen kommen werde. Dabei orientiert sich der Bundesrat an der Schuldenbremse, die definiert, ob der Voranschlag schlussendlich etwas über oder unter dieser Zahl zu liegen kommt.

Unter dem Strich schlagen wir, also Ihre Finanzkommission, Ihnen vor, 163,2 Millionen Franken mehr einzusparen als der Nationalrat. Die Finanzkommission hat sich einstimmig für die Vorlage mit den von ihr vorgenommenen Änderungen ausgesprochen. Damit einhergehend sprach sie sich für die Abschreibung von fünf Vorstössen aus, wie dies der Bundesrat mit der Botschaft beantragt.

So viel zur Ausgangslage im Rahmen der Grundsatzdebatte.