Baumann Isidor · Ständerat · 2015-06-02
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-02
Wortprotokoll
Kürzungen der Direktzahlungen im Umfang von 50 Millionen Franken sind in diesen 56,7 Millionen Franken enthalten. Die Direktzahlungen sind ein zentrales Instrument der Agrarpolitik. Sicher erinnern sich alle an die Diskussion zur Agrarpolitik 2014-2017. Was hat man da alles zur Änderung der Agrarpolitik versprochen, und vor allem welche Änderung hat die Politik eingeleitet! Man hat verschiedene Direktzahlungssysteme gestrichen, neue Instrumente eingeführt und neue Aufgaben verteilt. Ich betone: Man hat der Landwirtschaft neue Aufgaben zugeteilt und damit eine Ausgangslage geschaffen, aufgrund welcher es bei den Einkommen in den verschiedenen Landwirtschaftsbetrieben Verschiebungen gab. Man hat zugleich versprochen, diese Verschiebungen mit sogenannten Übergangsbeiträgen aufzufangen.
Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Diese neuen Beitragsinstrumente, die empfohlen wurden, wurden von der Landwirtschaft auch ausgenützt bzw. ausgeschöpft. Heute ist die Situation in Bezug auf die Übergangsbeiträge, die zur Abfederung der Verluste notwendig gewesen wären und heute noch notwendig sind, schlecht. Das heisst, das Beitragsvolumen ist kleiner, als man es ursprünglich hier im Parlament versprochen hat.
Wenn man sagt, zu diesem KAP müssten alle etwas beitragen, dann möchte ich darauf hinweisen, dass in der Botschaft steht, dass diese Kürzung von 50 Millionen Franken oder 1,8 Prozent direkt einkommenswirksam ist. Die Einkommenswirksamkeit ist das Problem. Man streicht also Einkommen, Verdienst. Ich bin der Meinung, dass wir bei keinem Kürzungsantrag auf dieser Liste die Einkommen tangieren. Wenn es Kürzungen zu Sachgeschäften wären, die die Landwirtschaft betreffen würden, dann wäre ich einverstanden. Aber wir kürzen hier die Einkommen. Wir kürzen die Einkommen direkt durch den Bund.
Ich kann darauf hinweisen, dass es Landwirtschaftsbetriebe gibt, deren Einkommen bis zu 70 Prozent auf den [PAGE 336] Direktzahlungen basiert. Damit ist das ein gewaltiger Einschnitt. Jene, deren Einkommen weniger darauf basiert, leiden unter den Marktverhältnissen. Die Frankenstärke wurde angesprochen. Diesbezüglich wird aber nichts gefordert. Das muss die Landwirtschaft tolerieren, wie das die übrige Wirtschaft auch bereit ist zu tolerieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Kürzung wirklich das Einkommen trifft und in diesem Sinne so nicht zulässig ist.
Frau Fetz, man hat es Ihnen schon mehrmals zu erklären versucht. Es wird nie gelingen, trotzdem versuche ich es noch einmal. Ihre Aussage, dass es weniger Betriebe gibt, ist zwar richtig, aber Sie wissen so gut wie alle anderen hier im Rat, dass es keinen Beitrag pro Betrieb gibt. Es gibt Beiträge, die auf die Fläche bezogen sind. Jetzt würden Sie, wenn Sie das Wort hätten, sofort sagen: Die Flächen nehmen ab. Das stimmt eben nicht. In der neuen Agrarpolitik haben wir neue Flächen einbezogen, um Direktzahlungen auszurichten. Wir haben die Flächen um die Alpen erweitert, wir entschädigen jedes Uferbord, wir entschädigen jede extensiv genutzte Fläche. Damit ist das Volumen, das mit Direktzahlungen abgegolten werden soll, nicht kleiner, sondern grösser geworden. Das haben wir so gewollt. Zu sagen, es gebe weniger Betriebe und es brauche weniger Direktzahlungen, ist also falsch und eine Unterstellung. Alles bezieht sich auf die Fläche.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Kürzung, die das Einkommen der Betriebe wirklich direkt betrifft, nicht vorzunehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass zurzeit das Bundesamt für Landwirtschaft daran ist, die Erfahrungen des ersten Jahres mit Auszahlungen aufgrund der Agrarpolitik 2014-2017 zu überprüfen und Umverteilungen vorzunehmen. Deshalb ist es falsch, jetzt schon Geld wegzunehmen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit II zu unterstützen.