Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-06-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Jetzt kommen wir zu einem Kernpunkt der technischen Kompliziertheit. Ich versuche, es wirklich möglichst einfach zu erklären. In Absatz 1 geht es darum, im Falle einer Insolvenz, was an sich schon eine relativ schwierige Situation ist, die zentrale Gegenpartei zu privilegieren. Es ist also ein Insolvenzprivileg. Nach Absatz 1bis soll eben nicht nur der direkte Teilnehmer, sondern es sollen möglichst auch Kunden privilegiert werden. Das ist also eigentlich eine Ausweitung der Insolvenzprivilegierung.
Wenn ich dann gerade weitergehen darf: Bei Artikel 90a wird die Ausweitung noch auf indirekte Teilnehmer und deren Kunden erstreckt. Es stellt sich dazu eine Frage, bzw. die Insolvenzrechtler sagen, dass man diese Privilegien möglichst eng definieren sollte, weil sonst andere Gruppen zu kurz kommen. Die Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen: Da diese Kunden ja Sicherheiten leisten müssen, ist auch diese Privilegierung zulässig.
Es ist eine technisch tatsächlich relativ komplizierte Angelegenheit. Ich hoffe - und sonst wird mich die Frau Bundesrätin allenfalls ergänzen -, mit dieser etwas plumpen Unterscheidung eigentlich die Ausgangslage oder des Pudels Kern getroffen zu haben.
Die Abstimmung in der Kommission ging übrigens mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung aus. Also waren acht Mitglieder für Absatz 1bis und Artikel 90a, zwei waren da kritisch und eher restriktiv gegenüber dieser Privilegierung, und eines konnte sich nicht entscheiden.