Germann Hannes · Ständerat · 2015-06-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte mich zunächst beim Kommissionssprecher bedanken. Er hat eigentlich auf die wesentlichen Punkte und die Komplexität der Vorlage hingewiesen. Ich finde aber auch, dass bei der Beratung in der WAK die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und der Verwaltung äusserst konstruktiv vonstattengegangen ist. Das wirft für mich insgesamt ein sehr positives Licht auf diese Vorlage.
Es ist wichtig, dass wir dieses Gesetz in Kraft setzen können, wenn möglich 2016, denn sonst drohen dem Finanzplatz Schweiz Wettbewerbsnachteile, und das sollten wir nicht riskieren. Die anderen wichtigen Finanzplätze haben schon entsprechende Regeln geschaffen. Darum ist es wichtig und richtig, die Vorlage zügig zu verhandeln und die jetzt noch vorhandenen Differenzen möglichst rasch zu bereinigen. Das heisst nicht, dass es darum geht, diese Vorlage um jeden Preis unter Dach und Fach zu kriegen; es ist auch wichtig, dass wir qualitativ die entsprechenden Schwerpunkte setzen können.
Wichtig ist für mich eine Vorgabe aus dem Nationalrat; sie betrifft die Strafnormen. Damit hat der Bundesrat doch etwas über das Ziel hinausgeschossen. Der Nationalrat hat Korrekturen vorgenommen. Wir haben in der WAK auch die Strafbestimmung für die fahrlässige Verletzung der Meldepflicht gestrichen; das betrifft Artikel 148 Absatz 2. Das scheint wichtig und verhältnismässig zu sein. Ebenfalls gestrichen haben wir eine vom Nationalrat in Artikel 103 eingefügte Ausnahme von der Meldepflicht. Wichtige Verbesserungen sind zudem beim Handel mit Derivaten gelungen. Wir konnten dort diverse Korrekturen anbringen, ohne aber dem Gesetz irgendwo die Griffigkeit zu nehmen. Ich finde, das ist eine gute Ausgangslage.
Ich möchte Sie nicht viel länger mit technischen Details belasten. Wir haben uns in der Kommission ausgiebig damit befasst. Es sei einfach noch darauf verwiesen - der Kommissionssprecher und auch Frau Fetz haben darauf hingewiesen -: Wir werden die Problematik der Positionslimiten bei Artikel 116a noch besprechen. Vielleicht hat es da Missverständnisse gegeben. Auf jeden Fall ist die Mehrheit einem [PAGE 340] Vorschlag der Verwaltung für eine Änderung gefolgt. Mir hat dieser Vorschlag damals eingeleuchtet. Nun werden aber gewisse Bedenken wach, dass wir damit sozusagen die Volksinitiative, bei der es um Spekulation mit Nahrungsmitteln geht, vorweg, also quasi präventiv, umsetzen. Da scheint doch noch einiger Klärungsbedarf vorhanden zu sein, Frau Bundesrätin.
Mir hat dies in Kombination mit Artikel 93 eingeleuchtet, aber jetzt sind mir nach jüngsten Publikationen, darunter auch eine von heute, doch einige Bedenken gekommen. Vielleicht haben wir da etwas Wichtiges übersehen, sodass es sich sicher lohnt, wenn wir das noch intensiv diskutieren und wenn dies der Zweitrat dann natürlich auch noch aufnehmen würde.
Eigentlich habe ich aber wenig an der Vorlage zu kritisieren. In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal herzlich. Ich werde mich allenfalls bei einzelnen Artikeln, sollte dies notwendig sein, noch einmal einbringen. Ansonsten sind Sie, meine ich, gut beraten, jeweils dem Antrag der Mehrheit Ihrer WAK zuzustimmen. Damit bringen wir diese Vorlage auf die Zielgerade.