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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-06-08

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur Bundesversammlung: Mit einem Aufwand von rund 101 Millionen Franken und einem Ertrag von 196 000 Franken schliesst die Rechnung der Bundesversammlung im Rahmen des Vorjahres ab.

Zum Bundesrat habe ich keine Bemerkungen anzubringen.

Zur Bundeskanzlei inklusive des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: Diese Rechnung schliesst mit einem Aufwand von 63 Millionen Franken und einem Ertrag von 1 Million Franken ab und liegt im Rahmen des Voranschlages 2014.

Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Die Rechnung der Aufsichtsbehörde schliesst mit einem Aufwand von 598 000 Franken und einem Ertrag von rund 90 000 Franken ab. Der Voranschlag sah beim Aufwand rund 900 000 Franken vor. Dies ergibt einen Minderaufwand von 34,7 Prozent. Die Höhe des Aufwandes hängt vor allem von der Mandatierung ausserordentlicher Staatsanwälte und Experten ab. Die Einsetzung der ausserordentlichen Staatsanwälte ist jedoch nicht planbar.

Zur Bundesanwaltschaft: Hier resultieren ein Aufwand von rund 56 Millionen Franken und ein Ertrag von 2,8 Millionen Franken. Gemäss Ausführungen des Bundesanwaltes wird die Einziehung der Vermögenswerte nicht mehr bei der Bundesanwaltschaft verbucht, sondern nur noch die Bussen. Die Rechnung weist sonst keine Auffälligkeiten auf. Die Sprünge bei den Entgelten hängen mit den Verfahren zusammen, welche schwierig zu budgetieren sind.

Zum Bundesgericht: Die Rechnung 2014 schliesst mit einem Aufwand von 91 Millionen Franken und einem Ertrag von 12 Millionen Franken ab. Die vorgesehenen Mittel im Personalbereich wurden nicht ausgeschöpft, weil die Ruhegehälter der Richter weniger zu Buche schlugen, es weniger Ersatzrichter gab und einer der ordentlichen Richterposten nicht besetzt wurde. Bei den Sachausgaben steigen die Debitorenverluste, weil gemäss Ausführungen des Bundesgerichtspräsidenten das Inkasso zunehmend schwierig wird. Bei den Entgelten ist ein Rückgang der Einnahmen für die gedruckten Bundesgerichtsentscheide zu verzeichnen. Die elektronischen Möglichkeiten werden vermehrt genutzt. Heute bestehen noch etwa 3000 Abonnements; vor wenigen Jahren waren es noch 10 000.

Was die Diskussion betreffend Verlegung der sozialrechtlichen Abteilungen von Luzern nach Lausanne anbelangt, erklärte uns der Bundesgerichtspräsident, dass dies ein längerfristiges Ziel sei. Die Chancen seien aufgrund der politischen Diskussionen gering. Es gibt heute auch keine konkreten Vorstellungen dazu, und zudem müsste auch das Gesetz geändert werden.

Zum Bundesstrafgericht: Das Bundesstrafgericht verzeichnet 2014 einen Aufwand von 14 Millionen Franken und einen Ertrag von etwa 1,1 Millionen Franken. Unter der Position 107.A2111.0217, "Strafverfahren", konnte gegenüber dem Voranschlag ein um etwa 500 000 Franken verminderter Aufwand verbucht werden, dies dank einer Vereinbarung mit der Kantonspolizei im Bereich der Sicherheitskosten.

Zum Bundesverwaltungsgericht: Die Rechnung des Bundesverwaltungsgerichtes schliesst mit einem Aufwand von 75 Millionen Franken und einem Ertrag von 3,7 Millionen Franken. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Voranschlag um etwa 6 Millionen Franken geringer, dies, weil die bewilligte Aufstockung nur teilweise beansprucht wurde. Zudem haben Neueintretende in der Regel tiefere Löhne innerhalb der gleichen Lohnklasse. Ebenfalls ein Minderaufwand, in der Höhe von 2,2 Millionen Franken, ist bei der Position 108.A2119.0001, "Übriger Betriebsaufwand", zu verzeichnen.

Zum Bundespatentgericht: Das Bundespatentgericht wird vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum finanziert. Es gibt deshalb kein Ergebnis in der Bundesrechnung. Die Gerichtsgebühren decken 55,8 Prozent der Ausgaben. 2014 beträgt der Fehlbetrag 758 000 Franken. Der Aufwand beträgt 1,7 Millionen Franken, der Ertrag 950 000 Franken.

Das sind meine Ausführungen zum Bereich Behörden und Gerichte.

[VS]