Germann Hannes · Ständerat · 2015-06-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-08
Wortprotokoll
Wie Sie der Fahne entnehmen können, gehöre ich ja auch der Minderheit I von Kollege Hösli an, sowohl bei Artikel 60a als auch bei Artikel 60b. [PAGE 425] Wenn ich jetzt meinen Minderheitsantrag II begründen kann, dann hat das nur Gültigkeit für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie der Minderheit I von Herrn Hösli nicht folgen sollten.
Ich beziehe mich mit meinem Minderheitsantrag II auf Absatz 2 von Artikel 60b. Hier geht es um Folgendes: "Nebst den eigenen Geldern dürfen die Kundinnen und Kunden auch Gelder von nahen Angehörigen anlegen." In der Botschaft auf Seite 9384 steht, was damit gemeint ist: "Gewisse Personen gehören nicht zu den Angestellten im formellen Sinn, weil das Gesetz für sie keine vertragliche Anstellung, sondern eine Ernennung oder eine Wahl auf Amtszeit vorsieht. In Bezug auf die Nähe und die besondere Rechtsbeziehung unterscheidet sich ihr Verhältnis zum Bund aber nicht gross von demjenigen einer angestellten Person, weshalb auch sie zur Kontobeziehung mit der Sparkasse Bundespersonal berechtigt sind." Das ist eigentlich der entscheidende Satz. Eine Logik kann ich in diesen Ausführungen wirklich nicht erkennen.
Weiter wird ausgeführt: "Das Ziel, Interessenkollisionen zu vermeiden, kann ebenfalls eine Kontoberechtigung rechtfertigen." Ja, eine Interessenkollision vermeiden - ich weiss nicht, ob das dann innerfamiliär gemeint ist. Hier ist zwar aufgeführt, dass zwangsläufig ein gewisser Konflikt entsteht, wenn jemand z. B. bei der Finma arbeitet - dann ist es ja logisch, die Finma beaufsichtigt alle Banken. Umgekehrt müsste man aber sagen, dass diese Leute ausschliesslich bei der Sparkasse Bundespersonal Gelder haben dürfen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass man es damit nicht allzu genau genommen hat. Ich gehe jetzt nicht mehr auf dieses Detail ein, aber wenn die Verwandten nun plötzlich auch zu den Angestellten gehören und quasi unter das Bundesrecht fallen, habe ich Mühe. Das kommt mir aus anderen Ländern bekannt vor, wo wir Nepotismus oder auf gut Deutsch "Vetterliwirtschaft" beklagt haben.
Gerade in diesen Tagen, in denen wir doch so intensiv über die internationalen Organisationen in der Schweiz, sprich die Fifa, diskutieren, weiss ich nicht, ob diese Bestimmungen in einem guten Umfeld daherkommen.
Ich bitte Sie, bereiten Sie dieser Sparkasse Bundespersonal eine schickliche und würdige Beerdigung. Die Eidgenossenschaft mag es sicher ertragen, und die Betroffenen werden andere gute Institutionen finden. In diesem Sinne bitte ich Sie, sich dort jeweils der Minderheit I (Hösli) anzuschliessen und im Fall, dass deren Anträge abgelehnt werden, dem Antrag meiner Minderheit II zuzustimmen.