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Altherr Hans · Ständerat · 2015-06-08

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-08

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die Rechnung 2014 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 an der Sitzung vom 11. und 12. Mai 2015, teilweise im Beisein von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, beraten, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft hatten.

Die Finanzkommission stimmt dem Antrag des Bundesrates auf Genehmigung der Rechnung zu. Sie beantragt Ihnen auch Zustimmung zu den beiden Bundesbeschlüssen zu den Nachträgen sowie zur Nachmeldung mit den von der Finanzkommission vorgenommenen Änderungen.

Vorweg erwähne ich, dass gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes Eintreten auf Rechnung und Nachtrag obligatorisch ist.

Zur Staatsrechnung 2014: Die Rechnung schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung schlechter ab als budgetiert. Mit ordentlichen Ausgaben von 64 Milliarden und Einnahmen in der Höhe von rund 63,9 Milliarden Franken schliesst die Rechnung erstmals seit dem Jahr 2005 mit einem Defizit ab, allerdings mit einem kleinen Defizit von 124 Millionen Franken. Das sind ungefähr 0,2 Prozent der Ausgaben oder 0,02 Prozent des BIP. Budgetiert war ein Überschuss von 121 Millionen. 2013 hatte der Überschuss rund 1,3 Milliarden betragen. Nicht zuletzt die deutlich tieferen Einnahmen bei der direkten Bundessteuer im Vergleich zu den Vorjahren führten insgesamt zu Mindereinnahmen von 2,4 Milliarden Franken. Die beträchtliche Abweichung vom Budget wurde von überdurchschnittlich hohen Minderausgaben von 2,1 Milliarden Franken weitgehend neutralisiert.

Das Finanzierungsergebnis unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben schliesst mit einem Überschuss von rund 89 Millionen Franken ab. Die ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich auf 213 Millionen Franken. 145 Millionen Franken stammen aus Gewinneinziehungen der Finma bei verschiedenen Banken aufgrund von Verstössen gegen die schweizerische Finanzmarktgesetzgebung und 68 Millionen Franken aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien.

Zur Schuldenbremse: Mit einem realen Wachstum von 2 Prozent befand sich die Volkswirtschaft Ende 2014 auf einem robusten Wachstumspfad. Die bessere Konjunkturlage führt zu strengeren Vorgaben bei der Schuldenbremse. Das konjunkturell zulässige Defizit reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 100 Millionen Franken. Zwar weist der Bund für 2014 ein Defizit aus, Sie haben es gehört, die Vorgaben der Schuldenbremse wurden dennoch eingehalten; sie hätten ein konjunkturelles Defizit von 383 Millionen Franken zugelassen. Der daraus resultierende strukturelle Überschuss von 259 Millionen Franken wird dem Ausgleichskonto zugeschrieben, womit sich dessen Stand auf 21,4 Milliarden Franken erhöht. Dem Amortisationskonto werden die ausserordentlichen Einnahmen von 213 Millionen Franken gutgeschrieben. Sein Stand beträgt per Ende 2014 rund 1,6 Milliarden Franken.

Die Erfolgsrechnung schliesst beim ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 997 Millionen Franken ab. Damit fällt das ordentliche Ergebnis um 970 Millionen Franken besser aus als im Vorjahr. Dazu beigetragen haben je etwa zur Hälfte das bessere operative Ergebnis und das positivere Finanzergebnis.

Die Investitionsausgaben sind im Jahre 2014 auf 7,6 Milliarden Franken gestiegen, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 2,9 Prozent entspricht. Ihr Wachstum liegt damit deutlich über jenem des Gesamthaushaltes, der um 0,5 Prozent gestiegen ist. Der Anstieg der ordentlichen Investitionsausgaben ist vor allem auf Mehrinvestitionen beim Nationalstrassenbau und -unterhalt in der Höhe von etwa 158 Millionen sowie auf steigende Beiträge an die energetische Sanierung von Gebäuden, plus 118 Millionen, zurückzuführen. Zudem trugen die zusätzlichen Investitionen im Bildungsbereich, plus 71 Millionen, sowie steigende Beiträge an den Bau von Strafvollzugs- und Erziehungseinrichtungen der Kantone, plus 20 Millionen, zum Ausgabenwachstum bei. Auf der anderen Seite sind sinkende Ausgaben für Armeeliegenschaften, minus 88 Millionen, sowie sinkende Ausgaben im Gebiet Umweltschutz und Raumordnung, minus 46 Millionen Franken, festzustellen.

Die ordentlichen Investitionseinnahmen liegen mit 272 Millionen Franken knapp unter dem Vorjahr, jedoch über dem Voranschlag. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Rückzahlung von Darlehen sowie um Erlöse aus der Veräusserung von Liegenschaften, was allgemein nur sehr schwer planbar ist.

Bei den Schulden setzt sich der Trend des Abbaus fort. Die Bruttoschulden wurden im vergangenen Jahr um 2,8 Milliarden Franken auf 108,8 Milliarden reduziert. Die Schuldenquote brutto, in Prozenten des nominellen BIP, beträgt neu noch 16,8 Prozent. Sie ist gegenüber 2013 von 17,6 auf eben die genannten 16,8 Prozent gesunken. Die Nettoschulden konnten um 1,6 Milliarden Franken verringert werden und liegen jetzt bei 76,6 Milliarden Franken.

Zur Einnahmenentwicklung: Der Voranschlag 2014 sah Einnahmen von 66,2 Milliarden vor. Tatsächlich eingegangen sind nun aber nur rund 63,9 Milliarden Franken. Gegenüber dem Vorjahr haben die ordentlichen Einnahmen um 1,8 Prozent oder rund 1,2 Milliarden abgenommen. Somit haben sich die ordentlichen Einnahmen klar entgegengesetzt zum nominellen BIP entwickelt. Dieses weist für das Jahr 2014 das bereits erwähnte Wachstum von 2 Prozent auf. Der Einnahmenrückgang ist insbesondere auf sinkende Erträge aus der direkten Bundessteuer, minus 2,1 Prozent, und aus der Verrechnungssteuer, minus 5,2 Prozent, zurückzuführen. [PAGE 410] Die direkte Bundessteuer schlägt 2014 mit 18 Milliarden Franken zu Buche, 0,4 Milliarden weniger als im Jahre 2013. Sowohl die Steuer aus dem Reingewinn juristischer Personen als auch die Steuer aus dem Einkommen natürlicher Personen sind zurückgegangen.

Aufgrund der Datenlage gestaltet sich die Analyse der beobachteten Stagnation als äusserst schwierig. Detaillierte Auswertungen zu den einzelnen Steuerperioden liegen erst mit dreijähriger Verzögerung im Rahmen der Steuerstatistik vor. Bei der Gewinnsteuer dürften insbesondere die Verlustvorträge aus der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie auch aus der anhaltenden Frankenstärke dafür verantwortlich sein. Auch der seit 2009 beobachtete Rückgang bei der Neuansiedlung von Firmen könnte dazu beigetragen haben. Auch bei der Einkommenssteuer gestaltet sich die Ursachenforschung aufgrund fehlender Daten schwierig. Erschwerend kommt hinzu, dass die Entwicklung der Einkommenssteuer in der jüngeren Vergangenheit durch zahlreiche Steuerreformen geprägt wurde, unter anderem könnten die Auswirkungen des Kapitaleinlageprinzips wie auch die Familiensteuerreform einen Einfluss auf die Einnahmen gehabt haben.

Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer betragen 5,6 Milliarden Franken. Sie liegen damit über dem Voranschlag, aber unter der Rechnung 2013. Der Rückgang ist vor allem den um 2,4 Milliarden höheren Rückerstattungen zu verdanken.

Grösste Einnahmequelle ist die Mehrwertsteuer, die rund 22,6 Milliarden Franken eingebracht hat. Dieser Betrag liegt 346 Millionen Franken über dem Budget. Gegenüber dem Vorjahr haben die Einnahmen nur leicht, um 0,2 Prozent bzw. 53 Millionen Franken, zugenommen. Auch das ist überraschend, wenn Sie das Wirtschaftswachstum von 2 Prozent dagegenhalten.

Zur Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabengebieten präsentiere ich Ihnen lediglich eine Zusammenfassung. Sie werden dann die Referenten zu den einzelnen Departementen zu diesem Thema noch hören. Insgesamt haben die Departemente eine hohe Ausgabendisziplin an den Tag gelegt. Es resultieren Minderausgaben von rund 2,1 Milliarden Franken gegenüber dem Budget. Die Ausgabenquote des Bundes ist gegenüber der Staatsrechnung 2013 von 10 Prozent auf 9,9 Prozent leicht gesunken, da das BIP im Jahr 2014 um 2 Prozent gewachsen ist, die Ausgaben jedoch nur um 0,5 Prozent zugelegt haben. Insgesamt tätigte der Bund im vergangenen Jahr Ausgaben in der Höhe von 64 Milliarden Franken, knapp 300 Millionen Franken bzw. 0,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Ich komme zum Schluss. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, die Sonderrechnungen des FinöV-Fonds, des Infrastrukturfonds, des ETH-Bereichs und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkungen.

Die Subkommissionen haben festgestellt, dass die Verwaltung in aller Regel eine gute Ausgabendisziplin hatte. Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat, der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Sie beantragt Ihnen einstimmig die Genehmigung der Bundesbeschlüsse I, IV und V und die Genehmigung der Bundesbeschlüsse II und III.

Zum Nachtrag I: Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 25. Mai Zustimmung zu 14 Nachtragskrediten in der Höhe von insgesamt 85,2 Millionen Franken. Sämtliche Nachträge sind finanzwirksam. Nach Abzug der erbrachten Kompensation von 4,2 Millionen erhöhen die Nachträge die budgetierten Ausgaben um 0,1 Prozent. Damit liegt dies unter dem Durchschnitt von 0,2 Prozent in den letzten sieben Jahren.

Mit 44,2 Millionen Franken entfällt rund die Hälfte des Nachtragsvolumens auf den Asylbereich. Einerseits ist, wie bereits in der Debatte zum Voranschlag 2015 angekündigt, mit einer steigenden Zahl von Asylgesuchen zu rechnen, was zu Mehrausgaben von 25,2 Millionen Franken führt. Andererseits soll mit der Zusatzinvestition von 19 Millionen Franken eine Liegenschaft für ein zukünftiges Bundeszentrum für Asylsuchende erworben werden. Weitere grössere Nachtragsbegehren betreffen die individuelle Prämienverbilligung mit 23,2 Millionen Franken sowie die Subventionen für "Jugend und Sport" mit 12 Millionen Franken.

Die Räte haben den Voranschlag 2015 mit einem strukturellen Überschuss von 73 Millionen Franken verabschiedet. Die beantragten Nachtragskredite und Kreditübertragungen führen nach Abzug der Kompensationen zu Mehrausgaben von 96,8 Millionen Franken und liegen damit über der Höhe des soeben erwähnten strukturellen Überschusses. Beim Budgetvollzug fallen jedoch regelmässig Kreditreste an; diese dürften die ebenfalls zu erwartenden Mindereinnahmen deutlich übertreffen. Aus heutiger Sicht werden die Vorgaben der Schuldenbremse deshalb auch unter Berücksichtigung des Nachtrages eingehalten.

Zusätzlich zu den Nachträgen liegt eine Nachmeldung des Bundesrates vom 22. April über 20 Millionen Franken vor. Bei zwei Positionen im Nachtrag hat die Finanzkommission eine Aufstockung vorgenommen. Sie beantragt Ihnen einstimmig, die Position 504.A6210.0124, "'Jugend und Sport'-Aktivitäten und Kaderbildung", um 5 Millionen auf 17 Millionen Franken anzuheben; die Erhöhung ist beim VBS intern zu kompensieren. Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt die Finanzkommission, bei der Nachmeldung des Bundesrates den Betrag zum "Schoggi-Gesetz" um 5,6 Millionen auf 25,6 Millionen Franken zu erhöhen. Da es sich um eine Subvention im Bereich der Landwirtschaft handelt, ist die Aufstockung beim WBF intern zu kompensieren.

Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesbeschluss I und dem Bundesbeschluss II mit den getätigten Aufstockungen zuzustimmen.

Ich komme noch ganz kurz zum Jahresbericht der Finanzkommission. Gemäss Artikel 55 des Parlamentsgesetzes berichten die Finanzkommissionen jedes Jahr einmal über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit. Hauptgeschäfte waren wie immer die Beratung des Voranschlages, der Nachträge und der Staatsrechnung. Motionen, Standesinitiativen, eine Petition sowie eine Vorlage des Bundesrates zum neuen Finanzausgleich bescherten uns im Jahr 2014 eine Vielzahl von weiteren Geschäften. Das zentrale Geschäft war hierbei die Vorlage des Bundesrates zum Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen für die nächsten vier Jahre. Dieses Hauptgeschäft werden wir hoffentlich in dieser Session zu einem guten Abschluss bringen.

Anlässlich eines Berichtes des Bundesrates beschäftigten wir uns auch ganz grundsätzlich mit der Schuldenbremse. Wir haben im Berichtsjahr auch zahlreiche Mitberichte verfasst. Zu erwähnen ist etwa derjenige zum Rüstungsprogramm 2014 oder jener zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Im Rahmen des finanzpolitischen Seminars befassten wir uns mit dem zweiten Wirksamkeitsbericht zum neuen Finanzausgleich und mit dem Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik. Weiter wurde die Kommission regelmässig über die Ergebnisse der Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation orientiert.

In all ihren Tätigkeiten bringt die Finanzkommission den Aspekt der Finanzierbarkeit und des sorgfältigen Umgangs mit den Bundesmitteln in die politische Diskussion ein. Dies ist insbesondere im aktuellen Umfeld von sich verschlechternden Bundesfinanzen und Finanzhaushaltperspektiven eine wichtige, wenn auch nicht immer angenehme Aufgabe.

Die Finanzkommission durfte auch im vergangenen Jahr - leider aufgrund trauriger Begebenheiten - zwei neue Ratsmitglieder in ihre Reihen aufnehmen, nämlich die Herren Hefti und Hösli aus dem Kanton Glarus. Sie ersetzten den im Herbst 2013 verstorbenen Pankraz Freitag und den im vergangenen Jahr verstorbenen This Jenny.

Ich bitte Sie, von diesem mündlich erstatteten Jahresbericht Ihrer Finanzkommission Kenntnis zu nehmen.

[VS]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

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