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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2015-06-03

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-03

Wortprotokoll

Diese Handelsbeschränkung umfasst alle alkoholischen Getränke, also nicht nur die Spirituosen. Der Ständerat befürwortet eine zeitliche Handelsbeschränkung von abends 22 Uhr bis morgens 6 Uhr im freien Verkauf, also nicht in den Restaurants. Er begründet diese Massnahme mit dem Jugendschutz und vor allem mit dem Alkoholmissbrauch. Es muss erwähnt werden, dass die altersabhängige Abgabe - bei 16 und 18 Jahren, das ist in einem nachfolgenden Artikel stipuliert - bleibt; es geht hier eigentlich vor allem um den Alkoholmissbrauch, der sich eben nicht öffentlich zeigt.

Die Mehrheit der Kommission will aber - der Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen - am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates festhalten und diese Bestimmung nicht in das Gesetz aufnehmen. Die Begründung ist, es würde zum einen einfach vor 22 Uhr auf Vorrat eingekauft und zum andern hätten die Kantone die Kompetenz, regionale Massnahmen anzuordnen. Die Minderheit Schelbert ist von der Wirkung dieser Einschränkung bezüglich Alkoholmissbrauch überzeugt und bevorzugt eine landesweit einheitliche Regelung.

Ich bitte Sie namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen.