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Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2015-06-03

Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-03

Wortprotokoll

Mein Antrag ist ein einfacher Kompromiss, der nun auch von der Mehrheit der Kantonsregierungen getragen wird. Die Argumente sind auf dem Tisch - wir diskutieren ja schon lange -, die Positionen sind bezogen. So kurz vor den Wahlen ist es nachvollziehbar, dass es für uns alle nicht einfach ist, sich nicht für den eigenen Kanton einzusetzen. Damit sind auch die Fronten klar.

Den Zankapfel orte ich bei dem Mindestausstattungsziel zum Ressourcenausgleich. Dieser Zielwert von 85 Prozent lässt leider einen Interpretationsspielraum zu, welcher jetzt von Geber- und Nehmerkantonen beim Argumentieren jeweils voll zu ihren Gunsten ausgeschöpft wird. Für die einen ist es eine Ziellinie, ein Maximum, für die anderen ein Richtwert, ein Minimum. Es droht eine Nulllösung, die niemand wollen kann. Offensichtlich besteht nur ein Konsens darüber, dass man keinen Systemwechsel will. Der NFA könnte als komplexes und austariertes System leicht aus dem Gleichgewicht geraten.

Die Drohungen der Geberkantone sind kontraproduktiv und geben nun jenen Kreisen Auftrieb, die den Steuerwettbewerb abschaffen wollen, was ich persönlich gar nicht will. Das wäre auch das Ende des föderalistischen, freiheitlichen Steuersystems, von dem Kantone wie z. B. Zug und Schwyz heute ausgiebig profitieren. Aber auch die unversöhnliche Haltung der Nehmerkantone, welche ihre Ansprüche durchsetzen wollen, trägt nicht zum Konsens bei und wird - so spüre ich es als Berner - von der eigenen Bevölkerung nicht ganz verstanden. Wer wird denn schon gerne in die Ecke der Bittsteller gestellt?

Daher stelle ich einen einfachen, transparenten Kompromissantrag, der nicht auf diese Argumentation eingeht. Ich habe diesen Antrag bereits im März in der Finanzkommission eingebracht. Mittlerweile hat sich die Mehrheit der Kantonsregierungen meiner Idee angeschlossen und befürwortet eine Kompromisslösung. Ich weiss, dass man meinem Antrag den Vorwurf des Kuhhandels oder des Basars machen kann, da eine weitere Begründung als die des Kompromisses schlichtweg fehlt.

Es gäbe ja die Möglichkeit, die Idee von Kollege Roland Fischer aufzunehmen und die Bemessungsgrundlage auf acht Jahre auszudehnen. Das würde, nach heutigem Stand, zum etwa gleichen finanziellen Resultat führen wie mein Antrag, also zur Halbierung der bundesrätlichen Kürzung des Ressourcenausgleichs. Ich habe aber bewusst auf diese Formulierung verzichtet. Sie bringt zwar das gleiche Resultat, aber auch wesentliche Nachteile:

1. Es ist ein Systemwechsel, den eigentlich niemand will.

2. Es besteht dann eine längere Phase, welche nicht die Realität abbildet.

3. Sollte nach kurzer Zeit eine Unterdeckung beim Ressourcenausgleich auftreten, wäre das ein Bumerang für die Nehmerkantone, weil man ja dann keine entsprechende Erhöhung vor Ablauf der acht Jahre vornehmen könnte.

Wer also am System des NFA festhalten will und nicht daran rütteln will, kann der bundesrätlichen Lösung folgen, was aus Regierungssicht logisch ist, oder die Möglichkeit des Parlamentes nutzen und diesen Kompromiss unterstützen, auch wenn ich diesbezüglich den Vorwurf des Kuhhandels gehört habe. Aber als Bauer habe ich ja des Öftern mit Kühen gehandelt, und das ist auch ein redliches Geschäft; da ist eigentlich nichts Abwegiges dabei. Somit können Sie eben diesem Kompromiss zustimmen, der heute auch von den Kantonen bevorzugt wird.

Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit III zuzustimmen.